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-8.2016
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Entwicklung hat auch die Bundesregie-
rung ihren Anteil. Hat sie doch die Pra-
xis der Wohnungseigentumsverwaltung
in vielen Bereichen durch Gesetzgebung
und verschärften Formalismus vor voll-
endete Tatsachen gestellt. Beispielhaft
seien erwähnt: Zensus 2011, Trinkwas-
serverordnung 2011, § 35 a Einkommen-
steuergesetz, Rauchwarnmelderpflicht in
Landesbauordnungen, Mindestlohnge-
setz 2015, Umstellung auf das SEPA-Ver-
fahren, EnEV 2014, Meldegesetz 2015,
Änderungen und Verschärfungen di-
verser Betriebssicherheitsverordnungen.
Die Verwalterbetriebe haben ein neues
Gesetz oder eine neue Verordnung noch
nicht umgesetzt, da kommen bereits zwei
neue auf den Tisch. Viele Unternehmen
haben mit dieser rasanten Entwicklung
nicht kalkuliert. Die Zahl der Betriebs-
aufgaben steigt und ihr kann nur durch
eine höhere Investitionsbereitschaft in
zusätzliche Fort- und Weiterbildung be-
gegnet werden.
EINFLUSSFAKTOR ÜBERALTERUNG
Bis jetzt
gehören sinnvolle Nachfolgeregelungen
in den Hausverwaltungsbetrieben nicht
zu den Prioritäten. Hierfür gibt es viele
Gründe. Dabei ist gerade bei kleineren
Betrieben das Interesse an einem Fir-
menverkauf und damit das Angebot an
Verwaltungsunternehmen größer als die
Nachfrage. Dies ist wiederum sehr einfach
zu erklären: Der Einsatz des Inhabers ist
gerade bei kleineren Verwaltungsbe-
trieben groß, ohne dass sich dies in der
betriebswirtschaftlichen Situation unbe-
dingt merklich positiv auswirken würde.
Und wer kauft sich schon gerne selbst eine
unprofitable Arbeit ein? Diese kleineren,
oft inhabergeführten Unternehmen pro-
fitieren oder leiden unter dem Stempel
des Chefs, dessen persönliche Arbeits-
strukturen unmittelbar mit denen des
Unternehmens verzahnt sind. Erfährt ein
Nachfolger keine langjährige Einarbei-
tung, hat er mit mannigfaltigen Hürden
zu kämpfen.
Hilfestellung bei der Unternehmens-
nachfolge leistet der BVI Bundesfachver-
band der Immobilienverwalter e.V. Des-
sen Geschäftsführerin Sandra Bohrisch
betreut im Verband das Projekt der Un-
ternehmensbörse: „Immobilienverwalter
erhalten von uns bereits seit 2006 einen
Rundum-Service bei der Suche nach dem
geeigneten Nachfolger. Dieser reicht von
der Moderation zwischen den Vertrags-
parteien über die Erstellung der Ver-
tragsentwürfe bis hin zum Führen der ei-
gentlichen Vertragsverhandlungen für die
Parteien. Ein wichtiger Bestandteil ist
SUMMARY
»
Die Verwalterbranche der Zukunft
wird sich deutlich gestärkt präsentieren. Die spürbarste Folge ist ein Anstieg der Vergütung.
»
Die sich vollziehende Konsolidierung
wird jedoch für einige Branchenvertreter Verluste mit sich bringen. Verwalterbestände werden sich
verschieben.
»
Es lässt sich voraussagen, dass sich
Verwaltungsfirmen mit kleinem Bestand
auflösen – im Idealfall werden sie von größeren
Unternehmen übernommen.
»
Um Marktanteil und zukünftige Tragfähigkeit der eigenen Firma zu sichern, geht der
Trend zur Spezialisierung.
»
BERUFSAUSÜBUNGS-
VORAUSSETZUNGEN
Erlaubnisvoraussetzungen
§ 34 c GewO
Sach- und Fachkunde-
nachweis für Inhaber
Sach- und Fachkunde-
prüfpflicht für Mitarbeiter
Vermögenschadenhaft-
pflichtversicherung
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