Immobilienwirtschaft 7-8/2016 - page 34

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INVESTMENT & ENTWICKLUNG
I
FERIENIMMOBILIEN
für Touristen zu erhöhen, muss häufig
auch der Neubau gefördert werden. Das
kann lagebedingt zu einer Bebauung von
Landschaftsschutzgebieten führen. Denn
neben den bewohnten Bereichen gibt es
etwa entlang der Ostseeküste Mecklen-
burg-Vorpommerns kaum Flächen, die
nicht wenigstens unter Landschaftsschutz
stehen. Das heißt, wann immer eine Ge-
meinde den Neubau beschließt, hat sie
lediglich zwei Möglichkeiten: Entweder
sie verdichtet das Ortszentrum, das we-
gen historischer Bausubstanz und wegen
des Ortsbildes nicht selten schützenswert
ist. Oder sie sieht geschützte Flächen am
Ortsrand für die Bebauung vor.
Vor diesem Hintergrund ist es auch
für die Gegner solcher Neubauprojekte
wichtig zu verstehen, dass eine Verhin-
derung der Flächenausweisung vielerorts
geradewegs in eine Zwickmühle führt. Vor
allem dann, wenn Einnahmen überwie-
gend aus dem Tourismus generiert wer-
den und für die Bürger nur wenige andere
Verdienstmöglichkeiten vorhanden sind.
Damit wird der Niedergang tradierter,
schützenswerter Städte und Ortschaften
zugunsten des Landschaftsschutzes in
Kauf genommen.
BAUEN FORDERT AUFKLÄRUNGSARBEIT
Projektentwickler sind sich der Verant-
wortung durchaus bewusst, die sie gegen-
über der Natur und denMenschen haben.
Dies zeigt sich daran, dass die tatsächliche
Ausnutzung einer Baufläche oft geringer
ist, als ursprünglich zugelassen wurde.
Projektentwickler haben schließlich selbst
ein Interesse daran, die baulichen Eingriffe
so gering wie möglich zu halten. Auch
aus wirtschaftlichen Gründen: Je weni-
ger Wohneinheiten in einer attraktiven
Wohngegend entstehen, desto exklusiver
sind sie und desto besser lassen sich die
Objekte später verkaufen. Die Interessen
von Anwohnern und Projektentwicklern
liegen also sehr viel enger beieinander, als
U
nabhängig ob in Großstädten oder
in ländlichen Regionen: Immer öf-
ter geraten Projektentwickler in die
Schusslinie von Anwohnern – zum Bei-
spiel, wenn eine beliebte Freifläche bebaut
werden soll.Was viele Bürger nicht wissen:
Die Planungshoheit für Neubauprojekte
liegt nicht beim Projektentwickler, son-
dern bei der Gemeinde. Die Bauträger
selbst sind lediglich die Ausführenden
vor Ort. Sie haben sich also nach Bestim-
mungen zu richten, die die Gemeinde im
Namen ihrer Bürger getroffen hat. Die
Projektentwickler zu Sündenböcken ei-
ner verfehlten Bürgerkommunikation zu
machen, wird dieser Realität nicht gerecht.
Stattdessen stehen die Kommunen in der
Pflicht, rechtzeitig vor der Planfeststel-
lung in einen Dialog mit den Menschen
zu treten.
PRAXISBEISPIEL OSTSEE
Das zeigt auch ein
Beispiel aus der Praxis: Viele Gemeinden
an der Ostsee haben ein berechtigtes In-
teresse daran, den aufstrebenden Ostsee-
tourismus für sich zu nutzen, und erstellen
auf Grundlage des Landesentwicklungs-
programms entsprechende Tourismus-
konzepte. Um die Aufnahmekapazitäten
Projektentwickler zwischen Baum und Borke
Wenn es um mangelnde
Bürgerbeteiligung geht, wer-
den oft Projektentwickler zu
Sündenböcken erklärt. Dabei
sind vor allem die Kommu-
nen in der Pflicht. Wie der
Dialog gelingen kann, zeigt
ein Beispiel von der Ostsee-
küste.
Für Touristen muss es auch
Unterbringungsmöglichkeiten
geben. Doch an der Ostsee
existieren hierfür wegen des
Landschaftsschutzes kaum noch
Möglichkeiten.
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