Immobilienwirtschaft 4/2015 - page 32

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Vermarktung & Bewertung
i
Bestellerprinzip
Wie repräsentativ man die Umfrage auch
beurteilen mag, eines ist klar: Das Bestel-
lerprinzip spaltet die Branche. Miete ge-
gen Verkauf und umgekehrt. Für Werner
Berghaus, Chefredakteur des Immobilien-
profi aus Köln, ist diese Trennung wenig
nachvollziehbar. „Das Bestellerprinzip ist
okay, wenn es für alle gilt. Wir inDeutsch-
land und Österreich sind die Einzigen, die
darum so großes Aufheben machen. In
den Nachbarländern ist dies immer schon
Normalität und hat nachweislich auch
nicht zum Untergang des Berufstands
Immobilienmakler geführt.“
Das Bestellerprinzip tritt voraussicht-
lich erst ab Mitte des Jahres in Kraft. Sven
R. Johns ist fest davon überzeugt, dass die
derzeitige Praxis „Ich hol mir mal nen
Gewerbeschein und bin dann Makler“ in
diesem Jahr wenn nicht endet, so doch zu-
mindest zur Diskussion gestellt wird. Die
Einführung eines Sachkundenachweises
für Makler ist für die Koalition in Berlin
eine der Möglichkeiten, die berufliche
Qualifikation transparenter zu machen.
Weiterbildung ist Gebot der Stunde
Sachkunde und Qualifikation sehen auch
die alten Hasen der Branche als absolut
wichtige Bestandteile, um sich mit Allein-
stellungsmerkmalen imMarkt zu positio-
nieren. Reiner Weil von Koschate Immo-
bilien inHürth hat sich inWertermittlung
schulen lassen. Er hält fundiertes Fachwis-
sen zur Wertermittlung für unerlässlich.
„Wir haben uns fortgebildet, um uns klar
von den Wettbewerbern abzuheben, und
ein sehr willkommener Begleiteffekt die-
ser Kompetenzerweiterung ist die deut-
lich erhöhte Verkaufsgeschwindigkeit der
Objekte.“ Dieser Effekt wird übrigens be-
stätigt durch eine Expertenbefragung der
Kreissparkasse Köln und von FlowFact. Je
genauer der Angebotspreis einer Immobi-
lie angesetzt ist, desto schneller findet das
Objekt einen Käufer und desto höher ist
der Verkaufserlös.
M
äkeln bestimmt die Grundhaltung
der Makler, möchte man derzeit
meinen. Die eingeführten und ge-
plantenVeränderungen rütteln die Immo-
bilienbranche ordentlich durch. Makler-
haftung, Mietpreisbremse,Widerrufsrecht
und das Schreckgespenst schlechthin, das
Bestellerprinzip, sorgen für viele Diskussi-
onen. Die ersten Reaktionen zeigten Wa-
denbeißermentalität. Man erinnere sich
nur an die Warnstreikankündigungen des
Bundesverbandes für die Immobilienwirt-
schaft im November letzten Jahres, den
einige Publikationen mit Überschriften
wie „Deutschland in Schockstarre, Mak-
ler wollen streiken“ persiflierten. Doch die
Mitglieder hielten davon nichts. Nur 30
Prozent stimmten dafür.
„Die Neuerungen säubern den Markt“
Nun lässt sich mutmaßen, warum die
nötige Zweidrittelmehrheit nicht zustan-
de gekommen ist. Gibt es eine vielleicht
schweigende Mehrheit der Zunftgenos-
sen, die sogar Chancen in den Verände-
rungen sieht? Auf der Innovationstagung
„iVolution 2015“ von Sprengnetter Immo-
bilienbewertung, die im Januar in Fulda
stattgefunden hat, konnte man unter den
350 Teilnehmern einige Kommentare und
Einschätzungen sammeln, die so gar nicht
zum Mäklermakler passen wollen.
„Die Neuregelungen ‚säubern‘ den
Markt“, war beileibe keine Einzelmeinung.
Darauf angesprochen, mahnte allerdings
Sven R. Johns, ehemaliger Bundesge-
schäftsführer des IVD und Rechtsanwalt
in Berlin sowie Tagungsreferent, „die hier
versammelten Makler sind wahrschein-
lich nicht repräsentativ, da hier möglicher-
weise in der Mehrzahl ,Verkaufsmakler‘
und nicht ,Mietmakler‘ vertreten sind.“
Für diese Einschätzung spricht, dass noch
im Mai 2014 das Bestellerprinzip in einer
Umfrage der „Immobilien-Zeitung“ von
knapp 74 Prozent der befragten Makler
kategorisch abgelehnt wurde.
Mäkelmakler contra Mehrwertdienstleister
Bestellerprinzip, Widerrufs-
recht & Co.: Auf einer Ver-
anstaltung diskutierte die
Maklerbranche, wie sie mit
den neuen Widrigkeiten
umgehen soll.
Reiner Weil von Koschate Immo-
bilien in Hürth hat sich in Sachen
Wertermittlung fortgebildet, um sich
von den Wettbewerbern abzuheben.
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