Immobilienwirtschaft 4/2015 - page 22

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Investment & Entwicklung
i
Basel III
jedoch ungewiss. Eine Ursache für derar-
tige Zweifel liegt in der Ausgestaltung der
neuen Regulierung, die nach derzeitigem
Stand auch eine strukturelle Liquiditäts-
quote – die so genannte Net Stable Fun-
ding Ratio (NSFR) – beinhaltet.
Liquiditätsprobleme vermeiden
Die
NSFR soll anzeigen, ob die vorhandene
langfristige Refinanzierung auf der Pas-
sivseite der Banken auch den Refinan-
zierungsbedürfnissen aus deren Aktiv-
geschäften entspricht. Da die Refinanzie-
rungsnotwendigkeiten hinsichtlich der
Fristen jederzeit durch Refinanzierungs-
quellen gedeckt sein sollten, soll das Ver-
hältnis zwischen langfristig stabilen Re-
finanzierungsquellen auf der Passivseite
und den möglichen Liquiditätsanforde-
rungen auf der Aktivseite nach den ak-
tuellen Vorschlägen stets größer sein als
100 Prozent.
Die NSFR soll zwar verhindern, dass
Banken aufgrund einer nicht risikoadjus-
tierten Fristentransformation in Liquidi-
tätsprobleme geraten. Auf der Aktivseite
setzt sie jedoch Anreize, die Kreditlauf-
zeiten zu verkürzen, da nach bisherigen
Vorstellungen der Refinanzierungsbedarf
bei kurzfristigen Krediten niedriger ist als
bei langfristigen.
Wird also die durchschnittliche Kre-
ditlaufzeit verringert, steigt automatisch
der Anteil der Kredite, für die keine Re-
finanzierung mehr nachgewiesen werden
muss. Besteht zusätzlich aufgrund einer
geändertenMarktlage einMangel an lang-
fristigen Refinanzierungsmöglichkeiten,
kann die neue Regulierung eine Ände-
rung in der Produkt- und Preisgestaltung
für langfristige Kredite mit sich bringen.
So könnte die Vergabe langfristiger Kre-
dite künftig restriktiver erfolgen oder mit
höheren Zinsaufschlägen einhergehen,
wodurch es für die langfristige Orientie-
rung der Immobilienwirtschaft zu einem
Anpassungsbedarf kommen wird.
Es ist augenmaSS gefragt
Mit zahl-
reichen regulatorischen Vorhaben beein-
flusst die Politik auf internationaler wie
auf nationaler Ebene nicht nur direkt die
Handlungsspielräume der Banken, son-
dern indirekt auch die Kreditversorgung
der Realwirtschaft. Gerade für kleinteilig
gegliederteWirtschaftszweige wie die Im-
mobilienwirtschaft spielen inDeutschland
Banken als Finanzintermediäre eine ent-
scheidende Rolle, weswegen bei deren Re-
gulierung Augenmaß gefragt ist.
Eine Bereitstellung der Kredite durch
alternative Anbieter wie Kreditfonds oder
Versicherungen stellt hingegen keine
praktikable Lösung dar. Zunächst verfü-
gen Banken im Gegensatz zu alternativen
Anbietern bereits über eine flächende-
ckende Infrastruktur und langjährige
Erfahrungen in der Bonitätsprüfung von
KMU. Zudem ist es fraglich, ob für alter-
native Finanzierer ausreichende Anreize
bestehen, die vorhandene Nachfrage nach
KMU-Krediten zu decken.
Der problematischste Faktor aus regu-
latorischer Perspektive stellt hingegen die
Verlagerung der Kreditvergabe in einen
weniger regulierten Bereich des Finanz-
markts dar, wodurch die Gefahr neuer
Verwerfungen steigt.
«
Heide Haas, Kompetenzfeld Finanz- und Immobilien-
märkte, Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Im Zentrum der Diskussion um
Basel III steht die Erhöhung
des risikogewichteten Eigen-
kapitals, die für die europä-
ischen Kreditinstitute bis Ende
2019 abgeschlossen sein soll.
Langfristig besteht die Gefahr,
dass Kredite dadurch teurer
werden, da die Eigenkapital-
kosten für Banken meist
über den Fremdkapitalkosten
liegen.
Basel III
Einsteuerungen der neuen Kapital- und Liquiditätsanforderungen in der EU
2013 2014 2015 2016 2017
2018 2019
Eigenkapital
Leverage Ratio
Beobachtungsphase (2013-2017)
Offenlegung ab 2015
Integration
in Säule 1
Gesamtkapital
8,0% 8,0% 8,0% 8,0% 8,0% 8,0% 8,0%
> Hartes Kernkapital
3,5% 4,0% 4,5% 4,5% 4,5% 4,5% 4,5%
> Zus. Kernkapital
1,0% 1,5% 1,5% 1,5% 1,5% 1,5% 1,5%
> Ergänzungskapital
3,5% 2,5% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0%
Kapitalerhaltungspuffer
0% 0% 0% 0,625% 1,25% 1,875% 2,5%
Antizyklische
Eigenkapitalpuffer*
0% 0% 0% 0,625% 1,25% 1,875% 2,5%
Systemische Risikopuffer
*
0% 0-3% 0-5% 0-5% 0-5% 0-5% 0-5%
Liquidität
Mindestliquiditätsquote
(LCR)
-
-
60%
(ab Okt.)
70% 80% 100% 100%
Strukturelle
Liquiditätsquote (NSFR)
Legislativvorschlag der EU-Kommission
Mindest-
standard
**
*auf nationaler Ebene von nationaler
Aufsicht innerhalb der EU festzulegen
**gemäß Zeitplan Basel Committee on
Banking Supervision (BCBS)
Quelle: IW Köln
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