Immobilienwirtschaft 4/2015 - page 17

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4.2015
Fiabci Prix d‘Excellence 2015 startet Wettbewerb
Der Fiabci Prix d‘Excellence Germany ist für das Wettbewerbsjahr 2015 eröffnet. Der Preis wird an die besten Projektentwicklungen
in Deutschland vergeben, die nach den sieben Kriterien Konzept, Architektur, Logistik, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Marketing/
Brand und Einfluss auf das urbane Umfeld bewertet werden.
Projekte können bis zum 1. Juni eingereicht werden. Zum Wettbewerb zugelassen
sind alle Immobilienprojekte, deren Fertigstellung zwischen dem 1. Januar 2012 und dem 31. Dezember 2014 erfolgt ist. Die Preisverleihung findet
am 18. September im Ritz Carlton Berlin statt. Wettbewerbsunterlagen und weitere Informationen unter:
Mietwohnungen
Vereitelung des Vorkaufsrechts
BGH, Urteil vom 21. Januar 2015 – VIII ZR 51/14
Der Bundesgerichtshof hat sich in einer
Entscheidung mit der Frage befasst, ob ein
Mieter wegen der Vereitelung seines ge-
setzlichen Vorkaufsrechts (§ 577 BGB) auch
Schadensersatz in Höhe des ihm entgan-
genen Gewinns verlangen kann. In dem
Fall ging es um eine Mieterin, die in einem
Mehrfamilienhaus wohnt. Der Vermieter
hatte sämtliche Eigentumswohnungen an
einen Dritten veräußert. Die Mieterin wurde
vom Vermieter weder vom Kaufvertragsab-
schluss unterrichtet noch auf ein Vorkaufs-
recht hingewiesen. Später bot der neue
Eigentümer der Mieterin die von ihr be-
wohnte Wohnung zum Kauf an. Sie forderte
Schadensersatz vom ehemaligen Vermieter,
da sie bei Ausübung des Vorkaufsrechts die
Wohnung zu einem niedrigeren Kaufpreis
hätte erwerben können. Der Bundesge-
richtshof hat entschieden, dass dem Mie-
ter auch dann ein Anspruch auf Ersatz der
Differenz zwischen dem Verkehrswert der
Wohnung und dem mit dem Dritten verein-
barten Kaufpreis als Erfüllungsschaden zu-
stehen kann, wenn der Mieter infolge einer
Verletzung der den Vermieter treffenden
Mitteilungspflichten aus § 577 vom Inhalt
des Kaufvertrags und seinem Vorkaufsrecht
erst nach Übereignung der Wohnung an
den Dritten Kenntnis erlangt und aus diesen
Gründen von der Ausübung des Vorkaufs-
rechts absieht. Die Mitteilung vom Eintritt
des Vorkaufsfalls und die Belehrung über
die Vorkaufsberechtigung sollen den Mie-
ter in die Lage versetzen, sein Vorkaufsrecht
auszuüben und damit einen Anspruch auf
Übereignung der Wohnung zu begründen.
Rechtsprechung für Investoren
Aktuelle Urteile
Präsentiert von:
Wolfram Krüger
Linklaters
Bundesvereinigung Bauwirtschaft
Boom im Wohnungsneubau zu Ende
Der Boom imWohnungsneubau scheint zu Ende zu sein. Die Bauwirtschaft geht davon
aus, dass das Wachstum 2015 niedriger ausfallen wird. Vor allem die Nachfrage nach
teurenWohnungen scheint nachzulassen. Das sagte der Vorsitzende der Bundesvereini-
gung Bauwirtschaft, Karl-Heinz Schneider, laut einem Bericht der „Süddeutschen Zei-
tung“ auf der Handwerksmesse inMünchen. 2014 hat die Bauwirtschaft ein Umsatzplus
von drei Prozent oder 217Milliarden Euro erwirtschaftet. Gebraucht werde bezahlbarer
Wohnraum, so Schneider. Ohne bessere Steueranreize für Investoren sei der Bau be-
zahlbarerMietwohnungen aber kaummöglich: „Untersuchungsergebnisse belegen, dass
die nach derzeitigen Standards errichteten Mehrfamilienhäuser in Innenstadtlagen zu
Mietpreisen von über zehn Euro führen.“ Um die Nachfrage nach Wohnraum in den
Ballungsgebieten zu befriedigen, sind nach Angaben der Bauwirtschaft 250.000 neue
Wohnungen pro Jahr nötig. Im vergangenen Jahr seien aber nur 210.000 Wohnungen
fertiggestellt worden, für das laufende Jahr rechnet der Verband auch dank einer deut-
lichen Zunahme der Baugenehmigungen in Berlin mit 230.000.
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Milliarden Euro wurden 2014
am deutschen Logistikmarkt
laut JLL investiert. Das Investi-
tionsvolumen in europäische
Logistik- und Industrieimmobi-
lien hat im vergangenen Jahr
mit 21,7 Milliarden Euro das
bisherige Rekordergebnis aus
dem Vorjahr mit 17 Milliarden
Euro überschritten.
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