Immobilienwirtschaft 6/2015 - page 54

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Welche Angaben eine Immobilienanzeige ent-
halten muss, hängt zum einen davon ab, ob es
sich um ein Wohngebäude oder ein Nichtwohn-
gebäude handelt, zum anderen davon, wann
der Energieausweis ausgestellt worden ist. In
den nachfolgenden Übersichten sind die Pflicht-
angaben aufgeführt („Ja“ = Pflichtangabe).
Pflichtangaben
in Immobilienanzeigen
Quelle:
Wohngebäude
Nichtwohngebäude
Art des Energieausweises
(Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
Ja
Ja
Wert des Endenergiebedarfs oder
Endenergieverbrauchs des Gebäudes
Ja
Ja,
für Wärme und
Strom getrennt
Im Energieausweis genannter
wesentlicher Energieträger der Heizung
Ja
Ja
Baujahr des Gebäudes lt. Energieausweis
Ja
Nein
Energieeffizienzklasse
Ja
Nein
Szene
Fehlende Pflichtangaben zum Energieausweis in Immobilien-
anzeigen können mit einem Bußgeld geahndet werden. Erhe-
bungen der Deutschen Umwelthilfe zufolge finden Kontrollen
bisher kaum statt. Immobilienanzeigenmüssen seit Inkrafttreten
der EnEV 2014 (1.5.2014) Angaben zum Energieverbrauch des
Gebäudes enthalten. Inserenten, die sich nicht an die Pflichtan-
gaben halten, müssen mit einem Bußgeld rechnen. Dieses kann
bis zu 15.000 Euro betragen.
Technologie, IT & Energie
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Grafik: Immobilienwirtschaft; Quelle: Energieausweis48
Der Trend geht zum Bedarfsausweis
Der Verbrauchsausweis orientiert sich an den Heiz- und Warmwasserkosten und gibt damit den gemessenen
Energiebedarf, also das Verhalten der Bewohner, wieder, nicht aber die energetische Qualität des Gebäudes.
Laut den Verbraucherzentralen ist die Aussagekraft wesentlich geringer als beim Bedarfsausweis.
80
%
Bedarfsausweis
20
%
verbrauchsausweis
Stichprobe: Von deutschlandweit 15.000 Energieaus-
weisen innerhalb der letzten 12 Monate wählten ...
EnEV
Es droht Bußgeld, wenn im Inserat Angaben
zum Energieausweis fehlen
1...,44,45,46,47,48,49,50,51,52,53 55,56,57,58,59,60,61,62,63,64,...76
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