Die Wohnungswirtschaft 9/2017 - page 46

ENERGIE UND TECHNIK
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9|2017
Rauchwarnmelder
Mit oder ohne Ferninspektion – welcher Warnmelder ist
empfehlenswert?
Das größte Risiko bei einem Wohnungsbrand geht nicht von den Flammen, sondern von den Rauchgasen
aus. Pro Jahr kommt in Deutschland die Mehrzahl der rund 400 Brandopfer durch die Folgen einer Rauch-
vergiftung ums Leben. Zur Prävention ist hier die richtige Wahl des Rauchwarnmelders entscheidend. Denn
Rauchwarnmelder können Leben retten – und stehen aktuell mit und ohne Ferninspektion zur Verfügung.
Häuslebauer, Wohnungseigentümer, Wohnungs-
unternehmen – in 13 Bundesländern sind sie ak-
tuell alle verpflichtet, Rauchwarnmelder zu ins-
tallieren. Diese müssen der Norm DIN EN 14604
entsprechen und sind für Anwendungen in Haus-
halten oder für vergleichbare Anwendungen in
Wohnbereichen vorgesehen. Innovationen und
neuen Technologien wurde mit der DIN 14676
„Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen
und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung“ die
Möglichkeit eröffnet, gleichwertige Maßnahmen
für die Inspektion einschließlich der Funktionsprü-
fung von Rauchwarnmeldern anzuwenden.
Diese Norm umfasst auch die Bereiche Installa-
tion, Instandhaltung, Wartung und Inspektion.
Auf dieser Basis werden Rauchwarnmelder mit
und ohne Ferninspektion entwickelt und betrie-
ben. Doch welche Produktwahl ist empfehlens-
wert zur Umsetzung der Rauchmelderpflicht?
Und was ist dran an den Vorbehalten gegenüber
Rauchwarnmeldern mit Ferninspektion? Um eine
möglichst objektive Entscheidung treffen zu kön-
nen, lohnt sich insbesondere für Eigentümer und
Wohnungsunternehmen ein detaillierter Blick auf
die Fakten.
Vorurteile abschalten
Um zu klären, welches Produkt das richtige ist,
sollten zunächst dieMythen undMissverständnisse
zum Thema „Rauchwarnmelder mit Ferninspekti-
on“ unter die Lupe genommen werden, die immer
THEMA DES MONATS
Michael Hellinger
Geschäftsleitung Vertrieb
Messdienstfirmen
Allmess GmbH
Oldenburg in Holstein
noch kursieren. Tatsache ist: Rauchwarnmelder
mit Ferninspektion können weder feststellen,
ob sich Personen im Raum befinden, noch das
Verhalten von Bewohnern dokumentieren oder
personenbezogene Daten übermitteln. Die am
Markt erhältlichen Geräte verfügen weder über
eine Kamera noch über einMikrofon oder sonstige
Ausstattungen, die eine Überwachung der Woh-
nungsnutzer ermöglichen. Genauso wenig sind
die Geräte von außen beeinflussbar bzw. manipu-
lierbar. Wer sich in diesemZusammenhang Sorgen
über die Privatsphäremacht, kann in jedemPunkt
beruhigt sein. Im Vergleich mit nicht fernprüfba-
ren Rauchwarnmeldern wird die Privatsphäre der
Wohnungsnutzer sogar erhöht, da die Wohnung
zur vorgeschriebenen jährlichen Funktionsprüfung
nicht betreten werden muss.
Inspektion oder Wartung?
Zu weiteren Missverständnissen führt oft die
unklare Trennung der Begriffe „Inspektion“
und „Wartung“. Daraus resultiert die irrtümli-
che Annahme, dass nur bei Rauchwarnmeldern
mit Sichtprüfung vor Ort der ordnungsgemäße
Zustand sichergestellt sei. Die automatisierte
Inspektion steht dem jedoch in nichts nach. Sie
garantiert durch ihre Technologie die normkon-
forme Funktionsweise des Rauchwarnmelders
und prüft sogar in deutlich geringeren Zeitab-
ständen, als es bei der manuellen Sichtprüfung
der Fall ist. Eines gilt jedoch für beide Arten von
Rauchwarnmeldern gleichermaßen: Für die War-
tung, d. h. den physischen Austausch von Teilen,
wird der Empfehlung der DIN 14676 folgend eine
geprüfte Fachkraft benötigt.
Die Überprüfung im Rahmen einer Ferninspektion führt der Rauchwarnmelder mithilfe spezieller
Funktionseinheiten und einer entsprechenden Sensorik selbst durch. Das Ergebnis wird an eine Emp-
fangsstelle außerhalb der Wohnung gefunkt und von dort an eine Auswertungszentrale übermittelt
Quelle aller Abbildungen: Allmess
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