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9|2017
PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN
Feuerwehrtraining im Umgang mit Aufzügen
Personenbefreiung bleibt Betreiberpflicht
Weitere Informationen:
Neubau und Sanierung
Energie und Technik
Rechtssprechung
Haufe Gruppe
Markt undManagement
auund Stadtentwicklung
Quelle: Brunata-Metrona-Gruppe
Löst ein Rauchmelder aufgrund einer Funktionsstörung aus, spricht man
von einem Fehlalarm. Vor allem, wenn die Bewohner nicht zuhause sind,
kann ein Fehlalarm leicht dazu führen, dass Nachbarn die Feuerwehr
alarmieren und diese bei der Suche nach dem vermeintlichen Brandherd
die Wohnungstür aufbricht. Zwar übernimmt die Gebäudeversicherung
i. d. R. die hierbei entstehenden Kosten. Dennoch sind Wohnungsnut-
zer und -verwalter froh, wenn sie die damit verbundenen Scherereien
vermeiden können.
Qualitativ hochwertige Geräte – erkennbar am Q-Label – besitzen ein
deutlich geringeres Risiko für Fehlalarme. Einige Hersteller sind sogar so
überzeugt von der Qualität ihrer Geräte, dass sie eine Echt-Alarm-Garan-
tie gewähren. Diese übernimmt die Kosten für eine zerstörte Haustür im
Rahmen eines Feuerwehreinsatzes, sofern dieser auf einen technischen
Fehler des Rauchmelders zurückzuführen war.
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Im Brennpunkt: Dämmung
Bei Innendämmung auf
Materialien achten
In den letzten Monaten machten immer wieder Nachrichten über brenn-
bare Dämmstoffe aus Polystyrol oder Polyurethan Schlagzeilen. Zwar hat
der Gesetzgeber nun zu Recht für eine Verschärfung der Brandschutz-
richtlinien bei Wärmedämmverbundsystemen gesorgt. Aber: Auch bei
einer Innendämmung ist man bestens beraten, wenn die verwendeten
Materialien der höchsten Brandschutzklasse A1 nach DIN 4102 entspre-
chen – und damit nicht brennbar sind!
Mineralische Materialien aus Sand und Kalk oder einer Kombination
daraus, wie z. B. die Pura Mineraldämmplatte des Bremer Unternehmens
Redstone, erfüllen diese Anforderungen voll und ganz und sind nachweis-
lich nicht brennbar oder brandbeschleunigend. Das gibt den Hausbewoh-
nern mit Sicherheit ein besseres Gefühl.
Qualitätsrauchmelder
sind eine lohnende
Investition – nicht nur zur
Urlaubszeit
Diese Mineraldämmplatte ist nicht brennbar oder brandbeschleunigend
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Stadtbauund Stadtentwicklung
Quelle: Redstone GmbH
hinaus sieht der Gesetzgeber vor, dass für jeden Aufzug ein Notfallplan
mit Angaben zum Standort des Aufzugs, Erste-Hilfe-Hinweisen, Kontakt-
daten der Verantwortlichen sowie einer Notbefreiungsanleitung erstellt
werden muss. Zusätzlich kann es sinnvoll sein, dass Betreiber die Gebäu-
denutzer oder Mieter über den
Ablauf der Personenbefreiung
informieren. So lassen sich
Missverständnisse und teure
Feuerwehreinsätze vermeiden.
Für den Fall dass der Aufzug
steckenbleibt, gibt es in jeder
Kabine einen Notrufknopf
Rauchwarnmelder
Fehlalarm vermeiden
Quelle: Schindler Deutschland
Die Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst Akademie hat einen Rah-
menvertrag mit Schindler abgeschlossen. Bis 2022 bekommen rund
240 Feuerwehrleute jährlich ein technisches Training auf dem Schindler
Campus. In den Kursen lernen die Feuerwehrleute vor allem die Perso-
nenbefreiung aus einem steckengebliebenen Aufzug. Doch abgesehen
von akuten medizinischen Notfällen sollte es gar nicht nötig sein, dass
die Feuerwehr anrückt. Denn Aufzugsnotruf und Personenbefreiung sind
in erster Linie Betreiberpflichten.
Immer wieder wählen Betroffene die „112“, wenn der Aufzug stecken-
bleibt. Doch laut Betriebssicherheitsverordnung ist nicht die Feuerwehr,
sondern der Aufzugsbetreiber verantwortlich, die Personenbefreiung
einzuleiten. Dazu ist in jeder Kabine ein Notrufknopf installiert. Darüber