Die Wohnungswirtschaft 9/2017 - page 47

Aufwand für Wohnungsunternehmen und
Eigentümer reduzieren
Fakt ist auch, dass die Umsetzung der Rauchmel-
derpflicht für Wohnungsunternehmen und Ei-
gentümer per se eine umfangreiche Aufgabe ist.
Die Erfüllung dieser Pflicht bringt einen großen
Verwaltungsaufwand mit sich. Zunächst gilt es,
Bewohner über den Einbau der Rauchwarnmelder
zu informieren und Termine abzustimmen. Nach
normgerechter Installation von CE-konformen Ge-
räten und einer Einweisung der Bewohner in den
Instandhaltungsprozess sollten Nutzerbroschüren
übergeben werden.
Und auch mit Abschluss dieser Maßnahmen sind
die Wohnungsunternehmen noch nicht aus der
Verantwortung entlassen: Nach Installation der
Rauchwarnmelder sind Wohnungsunternehmen
und Eigentümer verpflichtet, die Funktionstüch-
tigkeit der Geräte im Betrieb mit einer jährlichen
Inspektion überprüfen zu lassen. Rauchwarnmel-
der mit Ferninspektion helfen, den damit verbun-
denen jährlichen Kosten-, Verwaltungs- und Zeit-
aufwand deutlich zu reduzieren.
Intelligente Funktionsweise vereinfacht
Umsetzung der Rauchmelderpflicht
ImGegensatz zur herkömmlichen Rauchwarnmel-
dung entfällt bei solchen mit Ferninspektion die
physische Sichtprüfung vor Ort. Ermöglicht wird
dies durch eine normkonforme Ferninspektion.
Voraussetzung dafür sind spezielle Funktionsein-
heiten und eine entsprechende Sensorik, so dass
die Überprüfungen betreffend Raucheintritts-
öffnungen, funktionsrelevante Beschädigungen,
Umfeldüberwachung und Schallgeber vom Gerät
selbst durchgeführt werden können.
Das Ergebnis dieser automatisierten Analyse
wird per Funk an eine Empfangsstelle außer-
halb der Wohnung übertragen und dann an eine
Auswertezentrale übermittelt. Die intelligenten
Rauchwarnmelder sind so konzipiert, dass sie
unmittelbar ein Störungssignal abgeben sowie
die Möglichkeit bieten, ggf. eine Hotline zu in-
formieren. Ein weiteres Qualitätsmerkmal ist die
Ausstattungmit Lithium-Batterienmit einer Halt-
barkeit von bis zu zehn Jahren.
Rauchwarnmelder mit Ferninspektion
So gelten Rauchwarnmelder mit Ferninspektion
bereits seit September 2012 nach DIN 14676
als äquivalentes Produkt zu Rauchwarnmeldern
ohne Ferninspektion. In der Praxis leisten Rauch-
warnmelder mit Ferninspektion jedoch mehr als
die herkömmlichen Geräte. Die kritische Branche
der Versicherer spricht der automatisierten Fern-
inspektion sogar eine Erhöhung des Sicherheitsni-
veaus gegenüber der manuellen Prüfung zu. Da-
mit ist auch die wichtige Frage der gesetzlichen
Haftpflicht bei Rauchmeldernmit Ferninspektion
abgesichert.
Ebenso positiv fällt das Gutachten des TÜV Rhein-
land aus. Nach intensiver Prüfung bestätigen die
Experten die eindeutige Normenkonformität der
automatisierten Inspektion. Während herkömm-
liche Rauchwarnmelder also nach wie vor gut
funktionieren, erfüllen Gerätemit Ferninspektion
durch ihre Bündelung an Vorteilen die heutigen
Anforderungen an sicheres, modernes Wohnen.
Fazit
Rauchwarnmelder mit Ferninspektion sind keine
Einschränkung der Privatsphäre, sondern erhöhen
diese sogar. Sie sind für Wohnungsunternehmen
und Eigentümer empfehlenswert, weil sie mehr
Wirtschaftlichkeit mit absoluter Sicherheit und
hohem Nutzungskomfort verbinden.
Moderne Ultraschalltechnik macht die Ferninspektion von Rauchmeldern
möglich. Eine Sichtprüfung vor Ort ist nicht mehr nötig.
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