Die Wohnungswirtschaft 9/2017 - page 39

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9|2017
bekonet.de
Großes Nutzerinteresse am „Betriebskosten-Wiki“
Das „Betriebskosten-Wiki“– in Anlehnung an Wikipedia – soll zum größten
Wissens- und Informationspool rund um die Betriebskosten entwickelt
werden. Durch Eingabe eines Suchbegriffes werden ausschließlich rele-
vante und von Moderatoren geprüfte Artikel angezeigt. U. a. zählen dazu
BGH-Entscheidungen, sämtliche Artikel aus Betriebskosten aktuell oder
Textpassagen aus dem Buch Betriebskosten in der Wohnungswirtschaft.
Die Hitliste der Suchbegriffe gibt den Machern von BekoNet wertvolle Hin-
weise darüber, was derzeit die Branche interessiert. In Zukunft sollen auch
alle öffentlichen Foren-Beiträge über Stichworte auffindbar sein. In sechs
Fachforen werden Fragen zu Betriebskosten gestellt und beantwortet.
Weitere Inhalte sind geplant. So sollen noch in diesem Jahr Betriebskos-
tendaten aus den einzelnen Regionen Deutschlands präsentiert werden.
Quelle: BekoNet
Umlage von Betriebskosten
Achtung bei der Wahl des Umlagemaßstabes
Gemäß § 556a Abs. 1 Satz 1 BGB gilt grundsätzlich der Wohnflächenmaß-
stab als Umlageschlüssel für die abzurechnenden Betriebskosten, wenn
vertraglich nichts anderes festgelegt ist. Ausnahmen hiervon gelten für
Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten
Verursachung abhängen. Diese müssen nach einem Maßstab umgelegt
werden, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen
Verursachung Rechnung trägt. (§ 556a Abs. 1 Satz 2 BGB). Bei den Heiz-
und Warmwasserkosten schreibt die Heizkostenverordnung für Gebäude
mit mehr als zwei Wohnungen die verbrauchsabhängige Abrechnung vor
(§ 6 HeizKV). Hier kann der Vermieter ausschließlich den Abrechnungs-
maßstab entsprechend den Vorgaben der HeizKV vertraglich bestimmen
(§ 6 Abs. 2 und § 7 Abs. 1 HeizKV). Bei Vorliegen sachlicher Gründe
kann er diese auch für künftige Abrechnungszeiträume ändern (§ 6 Abs.
4 HeizKV). Bei allen anderen nicht verbrauchs- oder verursachungsbe-
dingten und entsprechend erfassten Betriebskosten müssen danach die
Umlagemaßstäbe bereits mietvertraglich vereinbart werden, wenn nicht
automatisch der Wohnflächenmaßstab gelten soll. Eine nachträgliche
einseitige Änderung ist in der Praxis kaum möglich. Sollen demnach z. B.
die Kosten der Gebäudereinigung und Gartenpflege je Wohnung oder die
Kosten der Müllbeseitigung nach Personenzahl umgelegt werden, muss
dieses im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart sein. Übrigens: Ein älterer
Kollege hatte sich einmal (scherzhaft) vehement für die Umlage der Was-
serkosten nach der Zahl der Füße eingesetzt. Als Kriegsversehrter hatte er
nur noch ein Bein …
Seit Januar 2017 ist das Experten-Netzwerk für Betriebskosten im Netz.
Unter
nnen u. a. Fragen und Themen in Fachforen zur
Diskussion gestellt sowie Informationen rund um das Thema Betriebskos-
ten ausgetauscht und eingeholt werden. In einem „Betriebskosten-Wiki“
können Interessierte stichwortbezogen nach Betriebskostenthemen
„forschen“ und vieles mehr. Also: Reinklicken – testen – mitmachen!
In den ersten sechs Monaten wurde bekonet bereits über 3.000 Mal
aufgerufen.
Am häufigsten wurde dabei bisher die Rubrik „Betriebskosten-Wiki“
genutzt. Favorit bei den meistgesuchten Begriffen ist der Hauswart –sogar
noch vor den Begriffen „Geislinger Konvention“ und „Abfallmanage-
ment“.
Weitere Informationen:
Neubau und Sanierung
Energie und Technik
Rechtssprechung
Haufe Gruppe
Markt undManagement
twicklung
Die Auswertung der häufigsten Suchbe-
griffe hilft den Machern der Plattform, sie
den Nutzerinteressen anzupassen
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