Thema: Wartung
Für das Wohnraumlüftungssystem empfiehlt der
Hersteller einen einmal jährlichen Filterwechsel
und alle zwei Jahre eine optische Prüfung der An-
lagen. Die Brandschutzklappen sind entsprechend
der gesetzlichen Vorschriften zu warten.
Unauffällig integriert: der Ablufteinlass
unter der Decke der Küche
Deckenmontage des Abluft-
einlasses im Badezimmer
Quelle aller Fotos: Pluggit GmbH
Die Prüfung von Brandschutzklappen als Teil der
Lüftungsanlage muss nach DIN 13306 in Verbindung
mit DIN 31051 und auf Veranlassung des Eigentümers/
Betreibers erfolgen. Die Überprüfung hat mindestens
halbjährlich zu erfolgen. Ergeben zwei im Abstand von
sechs Monaten aufeinander folgende Prüfungen keine
Mängel, so braucht die Brandschutzklappe nur jährlich
überprüft zu werden. Hinzu kommt die Einhaltung der
Brandschutzvorschriften in den Landesbauordnungen,
die die Mindestanforderungen an den Brandschutz von
Einbauten und Bauteilen in Wohngebäuden festlegen.
Darüber hinaus unterliegen sie den herstellerspezifi-
schen Wartungsintervallen.
BRANDSCHUTZKLAPPEN
Quellen: VDMA/Arbeitsgemeinschaft Instandhaltung Gebäudetechnik, Deutsches
Institut für Normung, Bundesarchitektenkammer und Bundesingenieurkammer
Die geringe Aufbauhöhe (170 mm) des Lüftungsgerätes erlaubt
den verdeckten Einbau in der Zwischendecke der Bäder und die
einfache Wartung durch die Revisionsöffnung