Normgerechte Elektroinstallationen
Überspannungsschutz
Zum Oktober 2016 sind die überarbeiteten
Normen DIN VDE 0100-443 und DIN VDE
0100-534 in Kraft getreten. In allen neuen
Wohn- und Zweckbauten ist demnach ein
Überspannungsschutz einzubauen. Zuvor war
dies bereits u. a. in Industrie und Gewerbe,
öffentlichen Gebäuden und Krankenhäu-
sern vorgeschrieben. Konkret betrifft die
Neuerung Bereiche, in denen „Ansammlungen
von Personen“ zu erwarten sind – etwa große
Wohngebäude, Büros, Schulen oder Kirchen. Weiterhin nennt die Norm
Bereiche, die von „Einzelpersonen“ genutzt werden – wie Wohnge-
bäude und kleine Büros, wenn in diesen Gebäuden Betriebsmittel der
Überspannungskategorie I oder II installiert sind. Dabei handelt es sich
beispielsweise um Gebäude- und Heizungssteuerungen, Telefonanlagen
oder Rollladensteuerungen. Eine Arbeitshilfe zum Thema Überspan-
nungsschutz kann z. B. auf der Website des Unternehmens Obo Better-
mann kostenlos heruntergeladen werden.
Quelle: OBO
Weitere Informationen:
Neubau und Sanierung
Energie und Technik
Rechtssprechung
Haufe Gruppe
Markt undManagement
twicklung
Terminhinweis
Energieforum West 2017
Am
23. und 24. Januar 2017
veranstalten EBZ, VdW Rheinland Westfa-
len und EUMB Poeschk in der Philharmonie Essen erneut das Energiefo-
rum West. Die Veranstaltung soll ein zentrales branchenübergreifendes
Forum bieten, in dem sich unterschiedliche Akteure über Fragen von
Energieeffizienz und Klimaschutz austauschen können.
Im Programm vorgesehen sind u. a. eine Podiumsdiskussion über
energetische Fragestellungen im politischen Diskurs, ein Vortrag über
die Frage, warum die Sanierungsquote von WEGs bisher Verbesserungs-
potenziale aufweist, und Best-Practice-Beispiele zum Wohnen im
Passivhaus. Die Veranstalter weisen darauf hin, dass das Programm
aufgrund der Aktualität der Inhalte fortlaufend überarbeitet wird.
Weitere Informationen:
Neubau und Sanierung
Energie und Technik
Rechtssprechung
Haufe Gruppe
Markt undManagement
twicklung
Podiumsdiskussion auf dem Energieforum West 2016
Quelle: EBZ