DIE WOHNUNGSWIRTSCHAFT 12/2016 - page 33

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12|2016
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Selbstabrechnung
Digitale Fernauslesung
Aktuell stattet der Selbsthilfe-Bauverein eG Flensburg (SBV) seinen
gesamten Bestand von mehreren tausend Wohnungen mit neuer, digitaler
Zählerfernauslesetechnik zur verbrauchsgerechten Erfassung von Wasser
und Wärme aus. Die Abrechnung führt der SBV künftig selber durch.
Begleitet wird die Wohnungsgenossenschaft bei der Umrüstung von
dem Beratungsunternehmen Smarvis. Die Technik stammt vom Erfurter
Messgeräte-Hersteller Qundis.
Die zuständige Projektleiterin beim SBV, Johanna Paulsen, ist zuversicht-
lich, dass den Mietern künftig eine bessere Servicequalität geboten wird:
„Durch die Umrüstung kennen wir die Gebäudesituation nun sehr genau
und können dank unterjähriger Fernauslesung bei Problemen mit Messge-
räten direkt ausrücken.“
Insgesamt installierte der SBV Flensburg mehrere zehntausend Messgeräte
(Heizkostenverteiler, Wärmezähler, Warm- und Kaltwasserzähler) sowie
die zur Fernauslesung notwendigen Netzwerkkomponenten (Netzwerk-
knoten und Gateways). Nach Abschluss der Planungsarbeiten wurde das
sechsköpfige Projektteam intensiv geschult. Anschließend erfolgten die In-
stallation der Messtechnik sowie die Anbindung der Abrechnungssoftware.
„Die Selbstabrechnung sichert uns eine signifikante regionale Wertschöp-
fung. Qualität und Quantität der Abrechnung sowie auch die System- und
Datenhoheit liegen in unserer Hand. Die Mitglieder können nun auch bei
Rückfragen zur Heiz- und Wasserkostenabrechnung den SBV-Mitarbeiter
ansprechen, den sie ohnehin schon kennen“, so Johanna Paulsen.
PETER KAY – AUFGESPIESST
EnEV – Höhere Mieten aus Liebe zur Umwelt?
Obwohl die EnEV 2016 am 1. Januar
2016 in Kraft getreten ist, werkelt das
Bundeswirtschaftsministerium bereits
an der nächsten Verschärfung. Ist dies
überhaupt sinnvoll? Zahlreiche Studien,
Gutachten und Praxisbeispiele belegen,
dass die Baukosten mit jeder neuen ener-
getischen Anforderung steigen, weitere
Energieeinspareffekte aber marginal bis
verschwindend gering sind. Die Folge: Der
Grenznutzen nimmt ab und schlägt in eine
Unwirtschaftlichkeit der Maßnahme um. Der eigentliche Grundgedanke
der EnEV, eine energetische und gleichzeitig ökonomische Optimierung
von Gebäuden zu erreichen, gerät zur Farce. Den Preis für immer höhere
energetische Anforderungen zahlen letztlich die Mieter mit höheren
Mieten und gestiegenen Betriebs- und Instandhaltungskosten, die u.
a. auch durch die in Effizienzhäusern notwendigen Lüftungsanlagen
entstehen. Eine wirtschaftliche Vertretbarkeit ist nicht gegeben, weder
beim Bauherrn und Vermieter, noch beim Mieter. Die politisch gewünsch-
te „Warmmietenneutralität“ lässt sich in der Realität kaum umsetzen. Es
erinnert an Wahrnehmungsverweigerung, wenn die Anhänger weiterer
Effizienzsteigerungen diesen „Praxis-Schock“ nicht anerkennen.
Wir brauchen in Deutschland deutlich mehr kostengünstigere Wohnun-
gen. Wenn aber das Effizienzhaus 55 ab 2021 zum Mindeststandard
werden sollte, entfernt man sich weiter von diesem Ziel. Deshalb muss
die EnEV neu gestaltet werden. Dabei ist insbesondere eine Lebenszyk-
lusbetrachtung (Carbon Footprint) bei Wohngebäuden erforderlich, in
die auch der CO
2
-Verbrauch von der Herstellung bis zur „Entsorgung“
der Gebäude einbezogen wird. Dies ermöglicht Technologieoffenheit.
Darüber hinaus sollte für Wohnungsunternehmen der Quartiersansatz
(Flottenverbrauch) eine Rolle spielen. Insbesondere die dezentrale,
CO
2
-arme Erzeugung von Strom und Wärme muss dem Vermieter positiv
zugerechnet werden. Gleichzeitig brauchen wir eine nutzerfreundliche,
robuste und wartungsarme Technik, die die nächste Betriebskostenab-
rechnung nicht zur unangenehmen Überraschung für unsere Mieter
werden lässt.
Quelle: Kasper Fuglsang
Wärme- und Wasserverbrauch können per Fernauslesung einfach erfasst werden
Neubauten Mühlenholz 25-29, Flensburg
Quelle: Dewanger
Quelle: Ista
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