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sie aufgrund ihrer jeweiligen Wesentlichkeit
und vor allem in ihrer Gesamtheit einen umfas-
senden Überblick über die nach außen kom-
munizierten Integrationsaktivitäten der Unter-
nehmen. Den Merkmalen wurden Gewichtun-
gen zugeordnet, die dafür sorgen, dass beson-
ders relevante Eigenschaften innerhalb der
fünf Bewertungskategorien hervorgehoben
werden.
Entlang der einzelnen Integrationsmerkmale er-
folgte die Bestimmung der jeweiligen Merk-
malsausprägung anhand einer
3-Punkt Ordi-
nalskala mit ‚gut‘ (3 Punkte), ‚mittel‘ (2
Punkte) oder ‚schlecht‘ (1 Punkt)
.
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Dazu
wurden die den jeweiligen Merkmalen zugeord-
neten Aussagen mittels Signalwörtern und ei-
ner Beurteilung des kontextualen Zusammen-
hangs sowie der Konsistenz der Ausführungen
gar nicht zu erreichen ist, liegt allen Analysen die
Annahme zu Grunde, dass das in der Berichter-
stattung beschriebene Bild den tatsächlichen
Zustand des Risikomanagements in den Unter-
nehmen widerspiegelt und dass über alle tat-
sächlich implementierten Aspekte auch berich-
tet wird (vgl. Berger/Gleißner, 2007, S. 62).
Der
Untersuchungsablauf lässt sich in drei
Schritte gliedern
. Zur qualitativen Analyse
und Bewertung des integrativen Charakters
der Risikomanagementsysteme wurden die in
den Risiko- und Chancenberichten getätigten
Aussagen anhand von 14 Merkmalen un-
tersucht, die sich in fünf Bewertungskate-
gorien einteilen
lassen (vgl. Abbildung 1).
Obschon die dargestellten Analysedimensio-
nen lediglich ausgewählte Aspekte einer ganz-
heitlichen Integration darstellen, ermöglichen
folgende Hypothese adressiert:
Je stärker die
Integrationsintensität, desto ausgeprägter
die Berücksichtigung von Chancen und Ri-
siken im Rahmen der strategischen Ent-
scheidungsfindung.
Zur Durchführung einer Inhaltsanalyse wurden
die benötigten Daten aus den Geschäftsberich-
ten für das Jahr 2016 bzw. insbesondere aus
den entsprechenden Chancen- und Risikobe-
richterstattungen der im DAX 30 gelisteten
Nicht-Finanzunternehmen erhoben (n = 25). Die
entsprechende Berichterstattung der Finanzun-
ternehmen unterscheidet sich in Umfang und In-
halt maßgeblich von denen der Nicht-Finanzun-
ternehmen, was zur Erhöhung der Vergleichbar-
keit den Ausschluss Ersterer begründet. Da eine
Validierung der so gewonnenen Informationen
entweder nur durch erheblichen Aufwand oder
CM Mai / Juni 2019