Risk Management Association e. V.
          
        
        
          RiskManagement
        
        
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            102
          
        
        
          Neueste Ereignisse, wie die Cyberattacke
        
        
          auf die französische Sendergruppe
        
        
          TV5Monde, rücken den Bereich des
        
        
          e-Crime weiter in den Mittelpunkt des
        
        
          Risikomanagements.
        
        
          Als e-Crime wird dabei jegliche Ausführung
        
        
          von wirtschaftskriminellen Handlungen unter
        
        
          Einsatz von Informations- und Kommunikations-
        
        
          technologien zum Schaden einer Einzelperson,
        
        
          eines Unternehmens oder einer Behörde
        
        
          bezeichnet. Es umfasst also nicht nur Außen-
        
        
          angriffe durch Schadenssoftware, sondern auch
        
        
          ein breites Spektrum weiterer Straftaten, die
        
        
          Informations- und Kommunikationstechnologie
        
        
          als Werkzeug einsetzen.
        
        
          Die enorme Bedrohung der Unternehmen durch
        
        
          e-Crime hat auch die deutsche Regierung
        
        
          erkannt. So verabschiedete das Bundeskabinett
        
        
          Ende 2014 den Entwurf eines Gesetzes
        
        
          (geplante Verabschiedung des Gesetzes im
        
        
          Laufe des Jahres 2015) zur Erhöhung der
        
        
          Sicherheit informationstechnischer Systeme
        
        
          (IT-Sicherheitsgesetz). Ziel des Gesetzes ist es,
        
        
          Deutschlands digitale Infrastrukturen zu den
        
        
          sichersten weltweit zu machen. Dabei betrifft es
        
        
          vor allem Betreiber „kritischer“ Infrastrukturen
        
        
          (KRITIS) und indirekt ihre Dienstleister.
        
        
          Im Kern enthält das Gesetz zwei neue Anforde-
        
        
          rungen. So verpflichtet das Gesetz KRITIS-
        
        
          Betreiber zum Einen dazu IT-Sicherheitsvorfälle,
        
        
          die zu einer Beeinträchtigung der Funktionsfä-
        
        
          higkeit der kritischen Strukturen führen können,
        
        
          dem Bundesamt für Sicherheit in der Informa-
        
        
          tionstechnik (BIS) zu melden. Und zum Anderen
        
        
          wird die Umsetzung konkreter allgemeiner
        
        
          und branchenspezifischer Mindeststandards in
        
        
          der IT-Sicherheit gefordert.
        
        
          Mit diesem Thema beschäftigte sich auch die
        
        
          im März dieses Jahres veröffentlichte Studie
        
        
          „e-Crime 2015“ der KPMG AG. Diese zeigt,
        
        
          neben der deutlichen Zunahme von e-Crime in
        
        
          Unternehmen, auch auf, dass das noch in 2013
        
        
          festgestellte Vertrauen der Unternehmen in die
        
        
          eigene Reaktionsfähigkeit auf e-Crime-Vorfälle
        
        
          schwindet. So gestehen ein Viertel der befragten
        
        
          Unternehmen Schwächen in der Reaktion ein,
        
        
          e-Crime: Computerkriminalität in der deutschen Wirtschaft
        
        
          wobei vor allem unzureichende Maßnahmen im
        
        
          Rahmen des Incident Management festgestellt
        
        
          werden.
        
        
          Im Hinblick auf das IT-Sicherheitsgesetz stellte
        
        
          die e-Crime-Studie eine große Unsicherheit der
        
        
          Unternehmen bezüglich der Auswirkung des
        
        
          Gesetzes fest. So haben sich 61 Prozent der
        
        
          Unternehmen dazu bekannt noch nicht mit dem
        
        
          Thema vertraut zu sein. Dabei geht die Mehrheit
        
        
          der Unternehmen, die sich bereits mit dem
        
        
          Gesetz beschäftigt haben, davon aus, dass die-
        
        
          ses Auswirkungen, welche mit hohen Kosten
        
        
          sowie hohem bürokratischen Aufwand (91%)
        
        
          verbunden werden, auf das eigene Unternehmen
        
        
          haben wird.
        
        
          Im Rahmen ihrer Studie, kommt die KPMG AG
        
        
          also zu dem Fazit, dass potenziell betroffene
        
        
          Unternehmen trotz der noch offenen konkretisie-
        
        
          renden Rechtsverordnung bereits jetzt ihren Vor-
        
        
          bereitungsstand im Hinblick auf die Umsetzung
        
        
          der Anforderungen prüfen und bei erkennbaren
        
        
          Lücken frühzeitig nacharbeiten sollten.  //
        
        
          Fallende Zinsen, eine schwächelnde
        
        
          Weltwirtschaft und zunehmende Stör-
        
        
          faktoren geopolitischer Krisen schränken
        
        
          den Anlagespielraum deutscher
        
        
          Investoren weiter ein.
        
        
          Als Reaktion auf die Herausforderungen erhält
        
        
          das Anlagekriterium der Rendite eine zuneh-
        
        
          mende Bedeutung. Gleichzeitig stellt die Sicher-
        
        
          heit einer Anlage weiterhin die erste Priorität im
        
        
          Entscheidungsprozess dar. Somit stehen die
        
        
          Unternehmen vor einem Dilemma: Die Anlage-
        
        
          sicherheit geht vor; ausreichende Erträge
        
        
          können jedoch nur durch eine stärkere Akzep-
        
        
          tanz von Risiken erzielt werden.
        
        
          Vor diesem Hintergrund ist Risikomanagement
        
        
          gefragter denn je. Um dieses Dilemma anzuge-
        
        
          hen, suchen Investoren dringend nach neuen
        
        
          und diversifizierenden Renditequellen. Welche
        
        
          Strategien Investoren hierbei für ein risiko-
        
        
          kontrolliertes Chancenmanagement einsetzen
        
        
          können, untersucht das, im April erschienene,
        
        
          Risikomanagement Jahrbuch 2015 der Union
        
        
          Investment. Dabei rückt eine Strategie, die zwar
        
        
          seit Jahren bekannt ist, aber in der Praxis hier-
        
        
          zulande bislang nur selten systematisch genutzt
        
        
          wurde, ins Rampenlicht: alternative Risikoprä-
        
        
          mien. Unter alternativen Risikoprämien werden
        
        
          regelbasierteInvestmentansätze verstanden, bei
        
        
          welchen gezielt diejenigen Risiken wahrgenom-
        
        
          men werden, die über das systematische – also
        
        
          alle Wertpapiere betreffende – Marktrisiko
        
        
          hinausgehen.
        
        
          Die Wirksamkeit des Einsatzes von alternativen
        
        
          Risikoprämien haben dabei Prof. Dr. Arnd Wiede-
        
        
          mann und Timo Six der Universität Siegen in  der
        
        
          von Union Investment herausgegebenen Risiko-
        
        
          managementstudie untersucht. Dabei stellten
        
        
          sie fest, dass alternative Risikoprämien nicht nur
        
        
          langfristig stabile Überrenditen erzielen, sondern
        
        
          auch, dank ihrer günstigen Korrelationseigen-
        
        
          schaften, für eine Optimierung des Risiko-
        
        
          Rendite-Profils im Rahmen der Diversifikation
        
        
          geeignet sind.
        
        
          Laut Prof. Dr. Wiedemann, sollten Investoren
        
        
          also „gerade beim aktuellen Umfeld die Chancen
        
        
          alternativer Risikoprämien nicht außer Acht
        
        
          lassen.“ Denn unabhängig von ihren Ertrags-
        
        
          eigenschaften bieten diese zudem den Vorteil
        
        
          einer Anlage in liquiden und bekannten Märkten
        
        
          und können darüber hinaus auch im Risiko-
        
        
          management gut abgebildet werden. „Strategien
        
        
          zur Hebung alternativer Risikoprämien“, so der
        
        
          Professor, „sind transparent, leicht umzusetzen
        
        
          und lassen sich gut kontrollieren.“  //
        
        
          Risikomanagement 2015–Aufbruch zu neuen Renditequellen