personalmagazin 06/18
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RECHT
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NEWS
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Gesetz zur befristeten Teilzeit
bereits ab 2019 geplant
I
n der vergangenen Legislaturperiode war die damalige Arbeitsministerin
Andrea Nahles damit gescheitert, nun macht sich ihr Nachfolger Hubertus
Heil an die Umsetzung eines Gesetzes zur befristeten Teilzeit. Danach
sollen Arbeitnehmer einen Anspruch haben, die Arbeitszeit für einen be-
grenzten Zeitraum zu reduzieren. Die Teilzeitphase kann zwischen einem
und fünf Jahren dauern – allerdings nur in Betrieben mit mindestens 45
Arbeitnehmern. Außerdem sieht der Gesetzentwurf – konformmit dem Koali-
tionsvertrag – vor, dass ein Anspruch in Betrieben mit 45 bis 200 Mitarbeitern
lediglich einem pro 15 Mitarbeitern gewährt wird. Gelten soll das neue Ge-
setz aus dem Arbeitsministerium für alle Teilzeitvereinbarungen, die ab dem
1. Januar 2019 abgeschlossen werden.
Ansprechen
Seit Januar gibt das Entgelttransparenzgesetz den Mitarbeitern einen Auskunftsanspruch über die Entgeltstrukturen im Be-
trieb. Dass dieser Anspruch noch selten genutzt wird, zeigt eine Umfrage des Vergleichsportals Gehalt.de in Kooperation mit Compensation
Partner. Danach waren in einem Viertel der 319 befragten Unternehmen Anträge auf eine entsprechende Lohnauskunft gestellt worden.
Anmahnen
Krankenkassen müssen jedes Jahr aufgrund nicht abgegebener Jahresmeldungen Kontakt zu Arbeitgebern aufnehmen. Die-
se zwar wirkungsvollen, aber auch aufwändigen Anschreiben sollen nun ersetzt werden durch ein maschinelles Erinnerungsmanagement.
Hierzu wird derzeit ein Konzept zur künftigen maschinellen Erinnerung von Jahresmeldungen erstellt, das bis zum Sommer stehen soll.
Anpassen
Wird Krankengeld über längere Zeit bezogen, ist es zu dynamisieren. Dies geschieht über einen Anpassungsfaktor, der jährlich
zum 1. Juli verändert wird. Seit 2017 beträgt dieser Faktor 1,0232. Zum Juli 2018 soll er voraussichtlich 1,0282 betragen. Das Brutto-Kran-
kengeld ist demnach durch die Krankenkassen bis zum 30. Juni um 2,32 Prozent und ab Juli voraussichtlich um 2,82 Prozent anzupassen.
NEWS DES MONATS
+++ Ak t ue l l e News +++ H i n te rg r ünde +++ t äg l i c h un te r
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Bald als Anspruch:
zeitlich begrenzt
von Voll- auf Teil-
zeit reduzieren.
Was erlauben Post?
NACHGEHAKT
Frei nach Giovanni Trapattoni könnte
man dies mit Blick auf die Kriterien
fragen, die die Deutsche Post für eine
unbefristete Beschäftigung von bislang
befristeten Mitarbeitern heranzieht.
Einige Politiker stellten diese Frage
auch – mit drastischeren Worten und
grammatikalisch korrekt. Rechtlich ist
die Post-Praxis jedoch nicht zu bean-
standen: Das Gesetz sieht eine sach-
grundlose Befristung für bis zu zwei
Jahre vor. Danach sind Arbeitgeber und
Arbeitnehmer im Grundsatz frei, einen
weiteren Vertrag – dann unbefristet – zu
vereinbaren. Die Post – und vermutlich
auch andere Unternehmen – schaut
bei dieser Entscheidung eben auch auf
Krankheitstage oder „Performance“ der
Kandidaten. Vermutlich können die an-
klagenden Politiker bald im Bundestag
zu diesem Thema tätig werden – und so
eine offenere Diskussion zulassen. Mit
der Grenze für sachgrundlose Befris-
tungen steht ein passender Vorschlag
im Koalitionsvertrag. Nicht dass in vier
Jahren einige Bürger à la Trapattoni me-
ckern: „Habe regiert wie Flasche leer.“
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