Längst machen sich Unternehmen Ge-
danken über agile Arbeit, agile Methoden
oder über eine agile Arbeitswelt, auch
wenn sich im Einzelfall hinter den Be-
griffen ein unterschiedliches Verständnis
davon verbirgt. Dies gilt gerade mit Blick
darauf, wie konsequent und in welchem
Umfang diese Arbeitsmethoden einge-
führt werden. Bei allen Unterschieden ist
den Umstellungen auf ein agiles Arbeiten
(die sogenannte agile Transformation) je-
doch oft eines gemein: die Einführung
flacher Hierarchien sowie flexibler Ar-
beitsorganisationen und -methoden.
Agiles Arbeiten: nicht nur eine
Frage des Kollektivrechts
Aus arbeitsrechtlicher Sicht scheinen auf
den ersten Blick die größten Herausfor-
derungen der agilen Transformation auf
kollektiver Ebene zu liegen. Denn häufig
stellt diese nicht nur eine interessenaus-
gleichspflichtige Betriebsänderung im
Sinne des § 111 Betriebsverfassungsgesetz
(BetrVG) dar. Sie ist auch mit einer Viel-
zahl weiterer mitbestimmter Themen ver-
bunden, die den Katalog des § 87 BetrVG,
der personellen Einzelmaßnahmen der
§§ 99, 102 BetrVG und schließlich sogar
der Organisationsthemen des Betriebs-
begriffs umspannen (Näheres dazu lesen
Sie in der kommenden Ausgabe).
Sowohl die agile Transformation selbst
als auch das anschließende Arbeiten in
der neuen, agilen Welt beinhalten aber
auch eine Fülle individualvertraglicher
Fragestellungen und Hürden, die es
zu nehmen gilt. Eine Auswahl der aus
unserer Sicht relevanten individualver-
traglichen Fallstricke sowie Hinweise zu
praktikablen Lösungsansätzen soll der
nachfolgende Beitrag geben.
Unkritisch: die Einführung
einzelner Maßnahmen
Inwieweit individualvertragliche Vor-
gaben bei der agilen Transformation zu
beachten sind, hängt wesentlich davon
ab, welche konkreten Formen der agilen
Arbeitswelt umgesetzt werden sollen. So-
fern Arbeitnehmer bei weitgehend un-
veränderter Funktion und unveränderter
Teamzuordnung künftig etwa lediglich
agile Arbeitsmethoden (zum Beispiel
Kanban) nutzen oder bestimmte Formen
von Teammeetings (beispielsweise ein
„Daily“) eingeführt werden sollen, wird
Vertragliche
Hürden in
der agilen
Welt
Von Dr. Barbara Reinhard und Lars Grützner
Viele Unternehmen versuchen derzeit, agiles
Arbeiten – oder zumindest Elemente davon
– in der Praxis umzusetzen. Arbeitsrechtlich
liegt der Fokus bei solchen Veränderungen oft
auf der kollektivrechtlichen Ebene. Es stellen
sich jedoch auch individualrechtliche Fragen,
zum Beispiel, welche Maßnahmen vom
Weisungsrecht gedeckt sind oder in welchen
Fällen der Arbeitsvertrag anzupassen ist.
HR-Management
personalmagazin 12.18
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Foto: hurdles by Dimiter Petrov from the Noun Project