personalmagazin 3/2018 - page 56

personalmagazin 03/18
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RECHT
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NEWS
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Millionenbetrug beim Mindestlohn
A
uch drei Jahre nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns
erhalten viele Arbeitnehmer diesen nicht: Rund 2.500 Ermittlungs-
verfahren leitete der Zoll ein, weil Arbeitgeber gegen das Mindest-
lohngesetz verstießen. In jedem zweiten Fall wurden Bußgelder verhängt,
insgesamt in Höhe von rund 4,2 Millionen Euro. Das geht aus einer Antwort
des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Linken hervor. Tatsäch-
lich könnte eine noch wesentlich höhere Dunkelziffer bestehen, vermuten
Gewerkschaften und Linken-Chef Bernd Riexinger. Wohl nicht zu Unrecht:
Eine Befragung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung hatte erst
kürzlich ergeben, dass im Jahr 2016 1,8 Millionen Arbeitnehmer weniger Ge-
halt als den gesetzlichen Mindestlohn erhielten, obwohl sie einen Anspruch
darauf haben. Ein Teil der Betriebe versuche demzufolge den Mindestlohn zu
umgehen, indem sie beispielsweise Bereitschaftszeiten nicht mehr bezahlten
oder Kosten für Arbeitsmaterial vom Lohn abzogen.
Befristungsverbot
Auch ältere Arbeitnehmer dürfen – trotz der Ausnahme vom Befristungsverbot nach § 14 Abs. 3 TzBfG für Mitar-
beiter über 52 Jahre – nicht wiederholt ohne sachlichen Grund beim selben Arbeitnehmer befristet angestellt werden. Das Vorgehen versto-
ße gegen das Verbot der Altersdiskriminierung, entschied das Arbeitsgericht Köln.
Bestandsprüfung
Seit 1.1.2018 können Krankenkassen über das neue Bestandsprüfungsverfahren fehlerhafte Meldungen der
Arbeitgeber durch Stornierung und Neumeldung korrigieren. Eine krankenversicherungsinterne Auswertung, inwiefern Krankenkassen und
Arbeitgeber diese Möglichkeiten nutzen, ist für das Frühjahr geplant.
Beamtenrecht
Das Bundesverfassungsgericht überprüft zurzeit das Streikverbot für Beamte. Vier beamtete Lehrer aus unterschiedli-
chen Bundesländern, die an Warnstreiks teilgenommen hatten und dafür bestraft wurden, haben Verfassungsbeschwerde eingereicht. Ein
Urteil wird in mehreren Monaten erwartet.
NEWS DES MONATS
+++ Ak t ue l l e News +++ H i n te rg r ünde +++ t äg l i c h un te r
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Der gesetzliche Mindestlohn
kommt in vielen Fällen nicht
beim Arbeitnehmer an.
Juristenkrise hausgemacht
NACHGEFRAGT
Die Unternehmen in Deutschland
rechnen für das Jahr 2018 mit deutlich
zunehmenden Aufgaben für die bei ih-
nen beschäftigten Arbeitsrechtler – das
zeigt eine Befragung des Bundesver-
bands der Arbeitsrechtler in Unterneh-
men (BVAU). Nicht überraschend, meint
BVAU-Präsident Alexander Zumkeller
mit Blick auf die noch abzuarbeitenden
neuen Gesetze aus der letzten Legis-
laturperiode. Problem: Es mangelt in
den Unternehmen an Arbeitsrechtlern
mit Berufserfahrung. Berufserfahrene
Arbeitsrechtler, so beklagen die Befrag-
ten, seien für Unternehmen kaum zu
finden. Fast 70 Prozent der Befragten
geben an, größere Probleme bei der
Rekrutierung erfahrener Arbeitsrechtler
für das Unternehmen zu haben.
Nun könnte Berufspraxis ja erworben
werden – doch Berufsanfänger sind
nicht gefragt: Zu Ausbildungszwecken,
so die Ergebnisse der Umfrage, wollen
nur knappe sechs Prozent der Befragten
frisch examinierte Juristen einstellen.
© WOLFILSER / SHUTTERSTOCK.COM
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