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            RECHT
          
        
        
          _AUSSCHLUSSKLAUSELN
        
        
          personalmagazin  11/16
        
        
          Z
        
        
          ahlreiche Arbeitsverträge ent-
        
        
          halten sogenannte Verfallklau-
        
        
          seln (auch Ausschlussklauseln
        
        
          genannt). Danach sind Ansprü-
        
        
          che aus demArbeitsverhältnis innerhalb
        
        
          einer bestimmten Frist außergerichtlich
        
        
          und unter Umständen innerhalb einer
        
        
          weiteren Frist gerichtlich geltend zu
        
        
          machen. Erfolgt dies nicht, verfallen die
        
        
          Ansprüche und sind dann nicht mehr
        
        
          durchsetzbar. Solche Verfallklauseln ha-
        
        
          ben den Vorteil, dass sie schnell Klarheit
        
        
          bei der Abwicklung von Arbeitsverhält-
        
        
          nissen schaffen und dem Rechtsfrieden
        
        
          dienen. Daher legen Arbeitgeber regel-
        
        
          mäßig großen Wert auf Verfallklauseln
        
        
          in den Arbeitsverträgen.
        
        
          Arbeitsvertragliche Verfallklauseln
        
        
          unterliegen regelmäßig einer sogenann-
        
        
          ten AGB-Kontrolle gemäß §§ 305 ff. BGB,
        
        
          da die Vorschriften zu den Allgemeinen
        
        
          Geschäftsbedingungen (AGB) auch auf
        
        
          Arbeitsverträge anzuwenden sind. Aus
        
        
          diesen gesetzlichen Bestimmungen
        
        
          und der arbeitsgerichtlichen Rechtspre-
        
        
          chung folgen zahlreiche Aspekte, die bei
        
        
          der Formulierung arbeitsvertraglicher
        
        
          Verfallklauseln zu berücksichtigen sind.
        
        
          Gerade bei den gesetzlichen Normen hat
        
        
          sich zum 1. Oktober eine Änderung er-
        
        
          geben, da der Gesetzgeber § 309 Nr. 13
        
        
          BGB neu gefasst hat. Diese Rechtslage –
        
        
          so viel sei bereits hier vorweggenommen
        
        
          – führt nun dazu, dass Verfallklauseln in
        
        
          Von
        
        
          
            Henning Horst
          
        
        
          Haltbarkeit prüfen
        
        
          
            ÜBERBLICK.
          
        
        
          Ausschlussklauseln sind in Arbeitsverträgen ein Klassiker. Neben
        
        
          wichtigen Grundsätzen müssen Arbeitgeber nun auch eine Neuregelung beachten.
        
        
          Verfalldatum abgelaufen? Bei Verträgen
        
        
          lohnt die Prüfung der Auschlussklauseln.
        
        
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