Personalmagazin 11/2016 - page 64

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RECHT
_AUSSCHLUSSKLAUSELN
personalmagazin 11/16
Z
ahlreiche Arbeitsverträge ent-
halten sogenannte Verfallklau-
seln (auch Ausschlussklauseln
genannt). Danach sind Ansprü-
che aus demArbeitsverhältnis innerhalb
einer bestimmten Frist außergerichtlich
und unter Umständen innerhalb einer
weiteren Frist gerichtlich geltend zu
machen. Erfolgt dies nicht, verfallen die
Ansprüche und sind dann nicht mehr
durchsetzbar. Solche Verfallklauseln ha-
ben den Vorteil, dass sie schnell Klarheit
bei der Abwicklung von Arbeitsverhält-
nissen schaffen und dem Rechtsfrieden
dienen. Daher legen Arbeitgeber regel-
mäßig großen Wert auf Verfallklauseln
in den Arbeitsverträgen.
Arbeitsvertragliche Verfallklauseln
unterliegen regelmäßig einer sogenann-
ten AGB-Kontrolle gemäß §§ 305 ff. BGB,
da die Vorschriften zu den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) auch auf
Arbeitsverträge anzuwenden sind. Aus
diesen gesetzlichen Bestimmungen
und der arbeitsgerichtlichen Rechtspre-
chung folgen zahlreiche Aspekte, die bei
der Formulierung arbeitsvertraglicher
Verfallklauseln zu berücksichtigen sind.
Gerade bei den gesetzlichen Normen hat
sich zum 1. Oktober eine Änderung er-
geben, da der Gesetzgeber § 309 Nr. 13
BGB neu gefasst hat. Diese Rechtslage –
so viel sei bereits hier vorweggenommen
– führt nun dazu, dass Verfallklauseln in
Von
Henning Horst
Haltbarkeit prüfen
ÜBERBLICK.
Ausschlussklauseln sind in Arbeitsverträgen ein Klassiker. Neben
wichtigen Grundsätzen müssen Arbeitgeber nun auch eine Neuregelung beachten.
Verfalldatum abgelaufen? Bei Verträgen
lohnt die Prüfung der Auschlussklauseln.
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