Personalmagazin 11/2016 - page 62

personalmagazin 11/16
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RECHT
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NEWS
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Meldewesen
Für eine vorübergehende Tätigkeit im europäischen Ausland ist eine sogenannte A1-Bescheinigung erforderlich. Um auf
die immer spontaneren Arbeitseinsätze zu reagieren, erfolgen der Antrag und die Bescheinigung künftig maschinell. Die Details zu diesem
neuen Dialog werden nun festgelegt. Nach zwei Jahren Probelauf soll das Verfahren für Arbeitgeber verpflichtend werden.
Monatswerte
Die Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft orientieren sich an der Entwicklung der Verbraucherpreise. Die
maßgeblichen Werte für Sachbezüge werden sich ab 1. Januar 2017 lediglich für die freie Verpflegung erhöhen. Der Monatswert für Verpfle-
gung wird voraussichtlich 241 Euro betragen, der für Unterkunft und Miete bleibt gegenüber 2016 voraussichtlich unverändert bei 223 Euro.
Mutterschutz
Noch scheint das letzte Wort zur Reform des Mutterschutzgesetzes – unter anderem sollen künftig auch Studentinnen und
Schülerinnen Mutterschutz beanspruchen können – nicht gesprochen. Bei einer Anhörung im Bundestags-Familienausschuss forderten nun
Verbände und Gewerkschaften Nachbesserungen. Arbeitgebervertreter halten die Neuregelung für nicht praxisgerecht und zu bürokratisch.
NEWS DES MONATS
+++ Ak t ue l l e News +++ H i n te rg r ünde +++ t äg l i c h un te r
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Neue Arbeitsstättenverordnung
N
ach langem Hin und Her hat der Bundesrat die Novellierung der
Arbeitsstättenverordnung beschlossen. Der Streit um abschließbare
Kleiderschränke und Kontrollpflichten des Arbeitgebers für Mitarbei-
ter imHomeoffice scheint nun beigelegt. Die Vorschriften sind imVergleich zu
dem im vergangenen Jahr vorgelegten Entwurf in einigen Punkten geändert.
So hatte es damals einigen Wirbel um abschließbare Kleiderschränke ge-
geben. In der nun aktuellen Version soll eine Kleiderablage zur Verfügung
stehen, sofern keine Umkleideräume vorhanden sind. Diese muss jedoch
nicht abschließbar sein. Auch die Fensterregelung war vergangenes Jahr noch
umstritten. Zwar hat sich an der grundsätzlichen Forderung nach natürlichem
Licht nichts geändert. Es gibt nun allerdings Ausnahmeregelungen für „Ar-
beitsräume, bei denen die tatsächlichen Gegebenheiten eine Sichtverbindung
nach außen faktisch nicht oder nur mit unvertretbaren Kosten zulassen“, wie
es in der Begründung zum Änderungsantrag des Bundesrats heißt.
Nur vier Zentimeter fehlen
NACHGEMESSEN
Knapp vier Zentimeter war die Bewer-
berin zu klein für die Zulassung zur Pi-
lotenausbildung. Sie klagte und das LAG
Köln stellte – bereits vor zwei Jahren –
fest: Weibliche Bewerber werden durch
eine Tarifvertragsnorm diskriminiert, die
für Piloten eine notwendige Körpergrö-
ße vorsieht. Eine AGG-Entschädigung
lehnten die Richter damals dennoch ab,
aus formalen Gründen. Vor Kurzem hat-
te nun der VGH Hessen über die Klage
einer Bewerberin zu entscheiden, der
vier Zentimeter zur Tauglichkeit für den
Polizeidienst fehlten. Grundlage war
die in einer Dienstvorschrift festgelegte
Mindestgröße (und der genaue Blick
des Polizeiarztes – im Ausweis waren
nämlich die geforderten 1,60 Meter
eingetragen). Dies empfand die Bewer-
berin – gerade für weibliche Kandidaten
– diskriminierend. Für den VGH war die
Benachteiligung aber gerechtfertigt.
Schließlich erforderten die für Polizisten
notwendigen Halte- und Hebetechniken
körperliche Mindestvoraussetzungen.
© ANDREY_POPOV / SHUTTERSTOCK.COM
Der Streit um abschließbare Kleiderschränke scheint nun beigelegt.
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