personalmagazin 10/2016 - page 62

personalmagazin 10/16
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RECHT
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NEWS
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Geringere Künstlersozialabgabe
Der Umlagebeitrag abgabepflichtiger Auftraggeber an die Künstlersozialkasse wird ab 2017 auf
4,8 Prozent (aktuell 5,2 Prozent) sinken. Der Grund: Gestiegene Einnahmen durch stärkere Kontrolle zahlungspflichtiger Unternehmen.
Mindestlohn nur halb so schlimm
Mehrere hunderttausend Stellen seien bedroht: Solche Warnungen gab es vor Einführung
des Mindestlohngesetzes. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zieht nun nach anderthalb Jahren Mindestlohn Bilanz: Die
befürchtete Entlassungswelle ist ausgeblieben. Lediglich 18 Prozent der vom Mindestlohn tangierten Betriebe hätten mit Preiserhöhungen
reagiert. Einige Chefs (18 Prozent) hätten die Arbeitszeit betroffener Beschäftigter verkürzt und Arbeiten in geringerer Zeit erledigen lassen.
Keine Bestandsprüfung für Zahlstellen
Ursprünglich sollte das neue Bestandsprüfungsverfahren ab nächstem Jahr auch für
Zahlstellen gelten. Nach einer ersten Analyse haben jedoch GKV-Spitzenverband und das Bundesarbeitsministerium festgestellt: Die Reali-
sierung führt zu unnötigen Doppelmeldungen. Daher ist nun die Umsetzung gestoppt worden.
NEWS DES MONATS
+++ Ak t ue l l e News +++ H i n te rg r ünde +++ t äg l i c h un te r
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Getöse um die Zeitarbeit
NACHGEZÄHLT
Es war ein Rekordjahr: Knapp eine Million
Menschen waren 2015 als Leiharbeiter
beschäftigt, so viele wie nie zuvor. Anlass
genug, um Alarm zu schlagen. Für die ei-
nen, weil die angeblich prekäre Branche
weiter reguliert werden müsse. Andere
trommeln unter dem Stichwort „Flexibi-
lität“ kräftig dagegen. Wie auch immer:
Der Lärm dröhnt wieder einmal eine
Diskussion um Zeitarbeit in den Vorder-
grund und lässt andere wichtige Debatten
verstummen. Dafür mag es nachvollzieh-
bare Gründe geben, Fakt ist aber auch:
Der Leiharbeiter-Anteil an der Gesamtbe-
schäftigung liegt laut Statistik der BA bei
knapp drei Prozent. Von insgesamt 36,15
Millionen Beschäftigten seien cirka 22,7
Millionen, also 63 Prozent, in Vollzeit und
etwa 8,3 Millionen in Teilzeit sozialversi-
cherungspflichtig beschäftigt. Rund fünf
Millionen sind ausschließlich geringfügig
Beschäftigte. Deren Probleme sind nicht
per se wichtiger, natürlich zählt nicht nur
Quantität. Lärm alleine aber auch nicht.
Bürokratieabbau in Entgeltfragen
D
as Bundeskabi­
nett hat Anfang
August den Re­
gierungsentwurf für
das zweite Bürokratie­
entlastungsgesetz be­
schlossen. Sollte dieser
vom Parlament umge­
setzt werden, dürfen
Entgeltabrechner mit
Erleichterungen im Be­
reich Lohnsteuer und
Sozialversicherung rechnen. Der Entwurf schließt an das erste Bürokratieent­
lastungsgesetz vom Juli 2015 an und soll gerade kleine Betriebe entlasten.
Die wichtigste lohnsteuerliche Änderung betrifft die vierteljährliche Lohn­
steueranmeldung. Vorbehaltlich der Umsetzung des Entwurfs wird die Gren­
ze von momentan 4.000 auf künftig 5.000 Euro steigen. Das bedeutet: War
für das vorangegangene Kalenderjahr Lohnsteuer von mehr als 1.080, aber
höchstens 5.000 Euro abzuführen, so werden anstelle der zwölf monatlichen
Lohnsteueranmeldungen (oder nur einer bei einem Betrag unter 1.080 Euro)
noch vier vierteljährliche Lohnsteueranmeldungen an das Finanzamt zu
übermitteln sein. Auch für die Sozialversicherung zeichnen sich Änderun­
gen ab. Momentan ist nach § 23 Abs. 1 Satz 2 SGB IV die voraussichtliche
Höhe der Beitragsschuld zum Monatsende zu bestimmen. Nach der neuen
Regelung kann der Arbeitgeber abweichend davon den Betrag in Höhe der
Beiträge des Vormonats zahlen. Ergeben sich nach der Entgeltabrechnung
Differenzbeträge, werden diese bei der Fälligkeit des Folgemonats ausgegli­
chen. Offen ist noch das Vorgehen, wenn keine Vormonatswerte existieren.
Direkte Wege nehmen: Das
Bürokratieentlastungsgesetz
soll den Aufwand verringern.
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