DIE WOHNUNGSWIRTSCHAFT 3/2017 - page 31

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3|2017
8. Auflage des Standardkommentars
Die achte Auflage von Langenberg/Zehelein
„Betriebs- und Heizkostenrecht“ ist erschienen.
Auf über 700 Seiten behandelt der Standard-
kommentar alle für die Betriebs- und Heizkos-
tenabrechnung praxisrelevanten Themen. Von
der wirksamen Umlagevereinbarung über die
sachgerechte Verteilung bis zur Erstellung einer
ordnungsgemäßen Abrechnung bleibt keine Frage
offen. Durch die Aufnahme von Dr. Kai Zehelein
ins Autorenteam hat das Werk an Tiefe gewonnen.
LITERATURTIPP
Langenberg/Zehelein, Betriebs- und Heizkostenrecht, 8. Auflage,
C.H. Beck, ISBN 978-3-406-69197-3;
PETER KAY – AUFGESPIESST
Strompreise: Warum nicht wie Pellets oder Leitungswasser besteuern?
Erinnern Sie sich noch? 2011 versprach
Kanzlerin Merkel, dass die Umlage für
erneuerbare Energien (EEG-Umlage) den
damaligen Betrag von 3,5 ct/kWh nicht
überschreiten werde. Heute, sechs Jahre
später, ist die EEG-Umlage mit 6,88 ct/kWh
fast doppelt so hoch. Seit 2010 hat sie sich
um 220% erhöht! Die Netznutzungsentgelte
sind im gleichen Zeitraum um ca. 80% ge-
stiegen. Eine „Offshore-Haftungsumlage“
ist 2013 eingeführt worden. Für sämtliche
im Strompreis enthaltenen Steuern, Umlagen und Abgaben kassiert
der Fiskus noch einmal die Umsatzsteuer. Insgesamt machen staatlich
veranlasste Preisbestandteile 54% des Strompreises aus. Rund 300
Stromversorger haben ihre Preise bereits entsprechend erhöht – weitere
werden folgen. Das hat dazu geführt, dass deutsche Haushalte 2017 trotz
historisch niedriger Strompreise an der Strombörse mit durchschnittlich
30 ct/kWh den höchsten Strompreis aller Zeiten bezahlen müssen. Für ei-
nen 3-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh sind
das rund 1.050 € und damit mehr, als er für die Erwärmung seiner Woh-
nung aufwenden muss. ImWindschatten niedriger Energiepreise klettern
die Strompreise auf ungeahnte Höhen! Das Prekäre aus Vermietersicht:
Die Kosten für den privaten Haushaltsstrom ihrer Mieter tauchen in keiner
Betriebskostenabrechnung auf. Die Gesamtbelastung lässt sich nur ahnen
und wird möglicherweise erst bei der nächsten Mieterhöhung offengelegt,
wenn nichts mehr geht. Doch „Hilfe“ naht von der EU-Kommission: Nach
den Staubsaugern will sie für weitere Produktarten, wie z. B. Wasserko-
cher und Handtrockner, Vorgaben für Stromverbrauch und entsprechende
Kennzeichnungen erlassen…
Wie wär‘s denn mal mit der Idee, für den Strompreis nur den halben
Mehrwertsteuersatz von 7% zu erheben – bei Kaminholz, Holzpellets
oder Leitungswasser geht es doch auch!
Quelle: Kasper Fuglsang
DMB-Betriebskostenspiegel
Grundsteuer – steigt sie oder
nicht?
Merkwürdig: Das ständige Drehen an der Steuerschraube und die
Wertfortschreibungen nach umfassenden, insbesondere energetischen
Modernisierungen haben dazu geführt, dass die Grundsteuer unangefoch-
tene Nummer Zwei bei den kalten Betriebskosten ist. Vielerorts hat sie
bereits den höchsten Anteil hieran. In den letzten Jahren ist die Belastung
der Mieter dadurch permanent gestiegen. Wenn man den Betriebskosten-
spiegeln des Deutschen Mieterbundes (DMB) jedoch Glauben schenken
darf, ist dem nicht so. Danach soll sich die Grundsteuerbelastung für die
Mieter von 2005 bis 2014 um 9,5% verringert haben. Das Statistische
Bundesamt weist für den gleichen Zeitraum dagegen einen Anstieg der
Durchschnittshebesätze um 12,5% aus – bezieht man 2015 mit ein, lag
der Anstieg sogar bei 16,1%! Die Grundsteuer bleibt Streitthema.
Zweite Betriebskostentagung
Abgerechnet wird zum Schluss
Nach der Premiere im November 2016 veranstaltet das IfnI Institut für
nachhaltige Immobilienbewirtschaftung an der Hochschule für Wirtschaft
und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU) am
27. Juni 2017
in Frankfurt
am Main die zweite bundesweite Betriebskostentagung. Unterstützt wird
die Veranstaltung vom VdW südwest. Unter dem Titel „Abgerechnet wird
zum Schluss! Die Betriebskosten im Spannungsfeld von bezahlbarem Woh-
nen und Wirtschaftlichkeit“ beleuchten Referenten das Themenfeld Be-
triebskosten und Betriebskostenmanagement aus verschiedenen Blickwin-
keln. Anmeldung: Gisela
lefon: 07331-22599.
Mittlerer Grundsteuer-Hebesatz in %
Grundstuer / m
2
monatlich in Cent
STREITFALL GRUNDSTEUER
18
2005
2014
25
22
23
24
19
20
21
21
18,5
19
22,3
0
450
200
250
300
50
100
150
350
400
441
329
DMB-Spiegel
Hebesätze
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