Datenschutz
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Von Roland Falder
„Ja“ sagen alleine
genügt selten. Nicht
nur bei weitreichenden
Lebensentscheidungen,
sondern auch im
Datenschutzrecht muss
eine solche Erklärung
zusätzlich auf freiwilliger
Basis erfolgen. Gerade
im Zusammenhang
mit der Verarbeitung
von Bewerber- oder
Beschäftigtendaten sind
der datenschutzrechtlichen
Einwilligung als
Rechtsgrundlage jedoch
enge Grenzen gesetzt.