Personalmagazin 11/2018 - page 88

Testphase
Von Thomas Muschiol
Die Probezeit soll Arbeitgebern wie Arbeitnehmern
ermöglichen, in einer überschaubaren Zeitphase zu
Beginn des Arbeitsverhältnisses die Leistungsfähigkeit
einerseits, die Arbeitsbedingungen andererseits zu
testen. Ist eine der Parteien unzufrieden, lässt sich das
Arbeitsverhältnis kurzfristig beenden. Arbeitsrechtlich
gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, eine solche
Erprobungsphase umzusetzen.
HR-Management
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Foto: Hans-Bernhard Huber/laif
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