personalmagazin Kanzleien spezial 4/2015 - page 14

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SPEZIAL KANZLEIEN
_RENTENVERSICHERUNG
spezial Kanzleien im Arbeitsrecht 2015
S
eit gut fünf Jahren gibt es eine
heftige Auseinandersetzung da-
rum, obundwie Syndikusanwäl-
te von der Versicherungspflicht
in der gesetzlichen Rentenversicherung
befreit werden können. Was seit Mitte
der 80er-Jahre mit der Schaffung der
ersten Anwaltsversorgungswerke eine
Selbstverständlichkeit war, hat durch
die überraschenden Urteile des Bundes-
sozialgerichts vom 3. April 2014 (B 5 RE
3/14 unter anderem) vorläufig ein Ende
gefunden. Das BSG hat grundsätzlich
eine Befreiungsmöglichkeit nach § 6
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI abgelehnt, da
angestellte Rechtsanwälte bei nichtan-
waltlichen Arbeitgebern (Unternehmen,
Verbänden und so weiter) nicht anwalt-
lich tätig seien.
Gegen zwei der drei Urteile des BSG
sind mittlerweile Verfassungsbeschwer-
den eingelegt worden (1 BvR 2534 und
2584/14). Mit Verfügung vom 11. De-
zember 2014 hat das BVerfG die Verfas-
sungsbeschwerden an rund 80 Beteiligte
zugestellt. Dies geschieht in nur rund drei
Prozent aller Verfahren und zeigt nach
der Ansicht von Verfassungsrechtlern,
dass sich das BVerfG inhaltlich mit der
Verfassungsbeschwerde – mit welchem
Ergebnis auch immer – befassen wird.
Das Eckpunktepapier
des Justizministeriums
Zudem hat das Bundesministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz am 13.
Januar 2015 ein Eckpunktepapier vorge-
stellt (siehe dazu Huff,
m
Von
Martin W. Huff
14. Januar 2015), mit dem das Recht der
angestellten Rechtsanwälte in Kanzleien
und Unternehmen neu geregelt und auch
ein Befreiungsrecht wieder geschaffen
werden soll. Das Gesetzgebungsvorha-
ben soll nach dem Willen von Justizmi-
nister Heiko Maas noch in diesem Jahr
umgesetzt werden. Die Rechtspolitiker
der Regierungskoalition haben hier ihre
Zustimmung signalisiert, so etwa der
CDU-Rechtspolitiker und Anwalt Jan-
Marco Luczak aus Berlin. Doch bis zu
einer inhaltlichen Klärung durch Recht-
sprechung oder Gesetzgeber bleiben zur
Zeit viele Fragen offen.
Doch darf man die Problematik nicht
ohne die Entscheidungen des BSG vom
31. Oktober 2012 (B 12 R 3/11 R und an-
dere) sehen. In diesen Urteilen hatten
die Richter in Kassel klargestellt, dass
eine Befreiung von der Versicherungs-
pflicht in der Rentenversicherung gemäß
§ 6 SGB VI nur immer für den konkreten
Arbeitgeber gilt und ein einmal erteilter
Noch sind viele Fragen offen
ANALYSE.
Die Befreiung von Syndikusanwälten von der Versicherungspflicht in der
gesetzlichen Rentenversicherung ist dahin – es bleiben etliche Unwägbarkeiten.
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