personalmagazin Kanzleien spezial 4/2015 - page 8

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SPEZIAL KANZLEIEN
_MARKTBETRACHTUNG
spezial Kanzleien im Arbeitsrecht 2015
SILVIO FRICKE
ist Geschäfts-
führer des Bundesverbands
der Arbeitsrechtler in Unter-
nehmen e.V. (BVAU).
die Verwirrung für die Einkäufer auf Un-
ternehmensseite gänzlich komplett zu
machen: Es steht eventuell bald schon
die Fusion einer deutschen Arbeits-
rechtsboutique mit einer ausländischen
beziehungsweise US-amerikanischen
Arbeitsrechtsboutique ins Haus – also
die Bildung einer arbeitsrechtlichen
Großkanzlei? Wahrscheinlich wird der
Markt davor erst noch einige Fusionen
von Spezialkanzleien auf nationaler Ebe-
ne erleben.
Die Unternehmen sind gut beraten,
wenn sie sich mit Blick auf die konkreten
Anforderungen einzelner Mandate und
Projekte aus dem vielfältigen Angebot
auch entsprechend bedienen. Auf der
Liste der arbeitsrechtlichen Dienstlei-
ster sollten sowohl Arbeitsrechtler aus
Großkanzleien als auch Kolleginnen und
Kollegen aus arbeitsrechtlichen Spezial-
kanzleien stehen. Es empfiehlt sich wei-
ter, diese Liste vor dem Hintergrund der
eigenen, sich ändernden Anforderungen
regelmäßig auf Aktualität und Qualität
hin zu überprüfen.
Ausgangspunkt der Entscheidung
ist der einzelne Anwalt
Die Einkäufer auf Unternehmensseite
sollten zunächst und in erster Linie den
einzelnen Anwalt samt seinem Team be-
urteilen, der später die arbeitsrechtliche
Beratung tatsächlich erbringen soll –
und dies natürlich primär unter dem As-
pekt, was jeweils konkret benötigt wird,
etwa fachliche Spezialisierung, Erfah-
rung, Beziehungen oder Internationali-
tät. Diese Beurteilung erfolgt zunächst
völlig unabhängig vom Aussehen des
Briefkopfes und davon, ob der betref-
fende Anwalt nun in einer Großkanzlei
tätig ist, in einer Spezialkanzlei oder gar
als Einzelkämpfer.
Für die Arbeitsrechtsanwälte in
Groß- und Spezialkanzleien liegt somit
die Herausforderung noch mehr als
bisher darin, die eigene fallbezogene
Kompetenz und persönliche Reputati-
on einzelfallabhängig und so konkret
wie möglich im Hinblick auf den Bedarf
des Unternehmens darzustellen. Immer
wichtiger werden dabei das passende
Timing und der persönliche Bezug. Da-
für wiederum sind ein regelmäßiger und
enger Kontakt, eine regelmäßige Kom-
munikation, etwa zu den eigenen Allein-
stellungsmerkmalen, ein erfolgreiches
Reputationsmanagement zur eigenen
Person und Kompetenz sowie letztlich
ein intensives Beziehungsmarketing
zu bestehenden und potenziellen Man-
danten notwendig. Unternehmen sollten
ihrerseits diese Aktivitäten immer ver-
mehrt proaktiv einfordern – imHinblick
auf eine fundierte Entscheidung bei der
Mandatsvergabe.
Die Liste zeigt exemplarisch Spezialkanzleien für Arbeitsrecht ab etwa fünf Anwäl-
ten. Die Reihenfolge ist ausschließlich nach dem Zeitpunkt der Gründung absteigend
gewählt und beinhaltet keine fachliche oder qualitative Bewertung. Auch wird nicht
unterschieden, ob die Arbeitgeber- oder die Arbeitnehmerseite beraten wird.
Arbeitsrechtliche Spezialkanzleien
ÜBERSICHT
Kanzlei
Gründungs-
jahr
Hintergrund der Gründungs-/Na-
menspartner (Vorgängerkanzleien)
Teamgröße
Müller Witten
2015
Latham & Watkins
Weniger als 5 Anwälte
Fringspartners
2015
Orrick Herrington & Sutcliffe
Weniger als 5 Anwälte
Emplawyers
2014
Bird & Bird
Weniger als 5 Anwälte
Labourius
2014
Schrader Straube Siebert und andere Mehr als 5 Anwälte
Rudolf & Vossberg 2014
Dentons und andere
Mehr als 5 Anwälte
Vangard
2013
Röhrborn Biester Juli, Taylor Wessing Mehr als 20 Anwälte
Ogletree Deakins* 2012
Salans
Mehr als 5 Anwälte
Schweibert Leß-
mann & Partner
2012
Freshfields Bruckhaus Deringer
Mehr als 5 Anwälte
Schramm Meyer
Kuhnke
2010
Freshfields Bruckhaus Deringer,
White & Case
Mehr als 5 Anwälte
Altenburg
2009
Heuking, Fink Schmädicke
Mehr als 15 Anwälte
Schmidt-Westphal
2008
Hümmerich
Mehr als 5 Anwälte
Maat Rechtsanwälte 2008
Noerr, Ernst & Späth
Mehr als 10 Anwälte
Pusch Wahlig
2006
Allen & Overy, Salans
Mehr als 10 Anwälte
Justem
2006
Freshfields, Linklaters
Mehr als 10 Anwälte
Kliemt & Vollstädt
2002
Clifford Chance
Mehr als 60 Anwälte
Ruge Krömer
1999
CMS Hasche Sigle und andere
Mehr als 20 Anwälte
* Büroeröffnung einer US-amerikanischen Arbeitsrechts-Boutique in Deutschland
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