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spezial Kanzleien im Arbeitsrecht 2015
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Für das Handelsblatt befragt die Agen-
tur ihrem üblichen Verfahren folgend Ju-
risten nach der Reputation ihrer Konkur-
renten. Auf Basis dieser Methode, auch
Peer-Review-Verfahren genannt, erstellt
sie dann eine geordnete Liste der Kanz-
leien. Befragt werden jeweils „führende
Anwälte“ aus demselben Rechtsgebiet.
Die Fachprominenz soll festlegen, auf
welche Kollegen sie außerhalb der eige-
nen Kanzlei hinweisen würde, falls sie
selbst ein Mandat aus Zeitgründen oder
wegen einer Interessenkollision nicht
betreuen könnte. Herausgekommen ist
dabei 2014 eine Liste von rund 1.800 An-
wälten für knapp 60 Rechtsgebiete.
Kanzleimonitor.de: Grundlage sind
Empfehlungen der Unternehmen
Im Jahr 2013 begann die erste Befra-
gung für Kanzleimonitor.de – mit dem
Bundesverband der Unternehmensju-
risten (BUJ) als Kooperationspartner.
Die Untersuchung, die in Buchform er-
scheint, setzt auch auf Empfehlungen
als Beurteilungsmaßstab – allerdings
nicht auf solche von Kollegen, sondern
solche von Unternehmensjuristen bei
tatsächlichen oder potenziellen Man-
danten. Solche Empfehlungen hätten
hohes Gewicht, ist auf der Website des
Monitors zu lesen – unter Verweis auf
den
„BUJ-Rechtsabteilungs-Report“,
bei dem 95 Prozent der Befragten die
bewährte Zusammenarbeit und 63 Pro-
zent die Empfehlung von Kollegen als
das wichtigste Auswahlkriterium bei
der Mandatsvergabe an externe Anwälte
benannt haben.
Um diese beiden Kriterien dreht sich
denn auch Kanzleimonitor.de. Zuletzt
wurden nach Angaben der Herausgeber
mehr als 5.000 Unternehmensjuristen
aus gut 700 Unternehmen in Deutsch-
land danach gefragt, welche Kanzleien
sie empfehlen. Zudem wurde die neu-
este Ausgabe-Studie um eine Fragestel-
lung erweitert – und zwar der Frage
nach den Erfahrungen mit Kanzleien
bei Auslandsaktivitäten. Anhand der Er-
gebnisse erstellt Kanzleimonitor.de dann
zweitens langjährige Erfahrung, drit-
tens Stärke des Teams und viertens die
Spezialisierung.
Focus-Top-Wirtschaftskanzleien:
Kollegenempfehlungen als Basis
Auch das Nachrichtenmagazin Focus
aus dem Burda-Verlag hat die Bewer-
tung von Anwaltskanzleien als neues
Aufgabengebiet für sich entdeckt. Im
Vorjahr hat das Hamburger Marktfor-
schungsinstitut Statista für Focus die
Top-Wirtschaftskanzleien in Deutsch-
land in insgesamt 24 Fachbereichen er-
mittelt, darunter auch im Arbeitsrecht.
Die zuletzt alphabetisch sortierten Li-
sten basieren laut dem Magazin auf
den Empfehlungen von mehr als 2.600
Anwälten aus Wirtschaftskanzleien
und Rechtsabteilungen in Unterneh-
men. Insgesamt waren demnach 11.000
Anwälte angeschrieben worden. Die
jeweils 50, gemessen an den Kollegen-
empfehlungen besten Anwaltsbüros je-
der Kategorie dürfen sich anschließend
als „Focus-Top-Wirtschaftskanzlei“ be-
zeichnen.
Handelsblatt-Best-Lawyers setzt
auf das Peer-Review-Verfahren
Wiederum einen anderen Weg wählt
das Handelsblatt, um seine Leserschaft
mit einer Liste seiner Ansicht nach be-
sonders guter Anwälte zu versorgen. Die
Zeitung, die übrigens aus demselben
Verlag kommt wie die Wirtschafstwo-
che, hat dazu eine Kooperation mit der
US-amerikanischen Bewertungsagentur
Best Lawyers geschlossen. In den USA,
wo Anwaltsrankings eine wesentlich
längere Tradition haben als hierzulande,
ist Best Lawyers bereits seit 1983 tätig.
im Ausland Stimmen ein. „Bei unseren
Awards beurteilen wir aber immer nur
das jeweils zurückliegende Jahr“, hebt
Alke Hamann hevor. Das Hauptkriteri-
um ist, dass eine Kanzlei aufgrund ihrer
Arbeit und Marktposition bei den Re-
cherchegesprächen als besonders dyna-
misch auffällt. „Die Preisträger sind also
nicht notwendigerweise die jeweiligen
Marktführer in einem Rechtsgebiet“, er-
klärt Hamann. Auch bedeute ein Award
in diesem Jahr nicht, dass man damit im
kommenden Jahr automatisch zu den Fa-
voriten zähle.
„Uns ist es wichtig hervorzuheben,
dass die Kanzleien sich bei uns nicht be-
werben können oder auf andere Weise
als durch gute Arbeit ihre Chancen auf
einen Award forcieren können“, fügt die
Juve-Mitarbeiterin noch hinzu.
Wiwo-Top-Kanzleien:
dreistufiges Verfahren
Anders geht die Zeitschrift Wirtschafts-
woche (Wiwo) vor. Sie verleiht jedes
Jahr den Titel der Top-Kanzlei an Anbie-
ter auf dem deutschen Rechtsmarkt in
unterschiedlichen Kategorien, darunter
auch im Arbeitsrecht. Die Auswahl er-
folgt in einem dreistufigen Verfahren:
Zunächst werden aus Datenbanken und
mittels Expertengesprächen Kanzleien
und Anwälte mit besonders positiven
Bewertungen gefiltert. Dabei konsul-
tiere man alle wichtigen einschlägigen
Medien und andere Informationsquel-
len von Belang und gewichte diese
redaktionell, teilt die Wirtschaftswoche
mit. Auf diese Weise würden jeweils bis
zu rund 150 Kanzleien vorselektiert –
wobei auch stets die einzelnen Anwälte
im Blick seien. Ein Expertengremium
mit Vertretern führender Kanzleien des
Rechtsgebiets dünnt die Liste im zwei-
ten Schritt aus. Dann folgt im dritten
Schritt die finale Bewertung vor einer
neutralen Jury. Bei dieser abschließen-
den Festlegung der Rangfolge spielen, so
lässt die Wiwo wissen, vier Kriterien die
Hauptrolle, die jeweils gleich gewichtet
werden: erstens nachweisbare Erfolge,
Die verschiedenen
Awards, Auszeichnun-
gen und Rankings kön-
nen durchaus eine erste
Orientierungsmöglich-
keit auf dem Kanzlei-
markt sein.