personalmagazin Kanzleien spezial 4/2015 - page 24

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spezial Kanzleien im Arbeitsrecht 2015
Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
von BEITEN BURKHARDT besitzen erstklassige
Rechtskenntnisse und die Fähigkeit zu un­
ternehmerischem Denken. Nur unter diesen
Voraussetzungen kann optimaler Rechtsrat
erteilt werden. Ihre Ansprechpartner verfügen
in der Regel über die Qualifikation „Fachan­
walt für Arbeitsrecht“. Sie beraten auch aus­
ländische Mandanten in ihrer Heimatsprache
(Englisch, Französisch, Niederländisch, Spa­
nisch und Russisch).
Bei den Mandanten der Kanzlei handelt es
sich überwiegend um mittelständische Un­
ternehmen, darüber hinaus werden aber auch
DAX-Unternehmen beraten. BEITEN BURK­
HARDT ist neben allen individualarbeits- und
betriebsverfassungsrechtlichen Angelegen­
heiten in der Lage, hoch komplexe personalin­
tensive Sonderprojekte zu übernehmen, für
die kurzfristig ein Team von Rechtsanwältin­
nen und Rechtsanwälten zusammengestellt
werden muss. Beispielhaft sind hier umfang­
reiche Restrukturierungsmaßnahmen wie Ver­
lagerungen von Betrieben mit mehreren hun­
dert Beschäftigten zu nennen. Daneben geht
es aber auch um komplexe Tarifvertragsver­
handlungen für Unternehmen mit mehreren
tausend Beschäftigten und einer Vielzahl von
Standorten in Deutschland. Schließlich ist die
Kanzlei beim Aufbau und der Überwachung
von anspruchsvollen Compliance-Systemen
tätig geworden. Der Bereich der betrieblichen
Altersversorgung wird schwerpunktmäßig
vom Büro in Düsseldorf betreut, das über
eine langjährige Spezialisierung im Betriebs­
rentenrecht verfügt. Das Tätigkeitsspektrum
wird durch Insolvenzrechtsberatung, durch ein
starkes internationales Projektmanagement
sowie durch die arbeitsrechtliche Kompetenz
bei Entsendungsfällen abgerundet.
Arbeitsrechtliche Praxis ist ohne intensive fo­
rensische Tätigkeit nicht denkbar. Daher treten
die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
von BEITEN BURKHARDT regelmäßig an al­
len deutschen Arbeitsgerichten, den Landes­
arbeitsarbeitsgerichten und am Bundesar­
beitsgericht auf. Last but not least ist es den
Mandanten der Kanzlei wichtig, dass die Ar­
beitsrechtler auch die Entwicklung der Kosten
ihrer Rechtsberatung im Auge behalten und
diese Entwicklung mit den Mandanten ver­
trauensvoll abstimmen. Daher werden die
Kosten transparent gehalten und mit ausführ­
lichen Zeitnachweisen unterlegt. Wenn der
Mandant das Kosten-Nutzen-Verhältnis nach­
vollziehen kann, ist dies die beste Grundlage
für eine dauerhafte vertrauensvolle Mandats­
beziehung. Die Tatsache, dass die Kanzlei über
eine Vielzahl langjährig bestehender Mandate
verfügt, ist der beste Beweis für das gerade
bei diesem sensiblen Rechtsbereich so wich­
tige Vertrauen in kompetente, strategisch
ausgerichtete, kreative, aber auch ökonomisch
sinnvolle Beratung.
Short Facts
Standorte
Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am
Main, München, Nürnberg
Arbeitsrechtler
etwa 55
Tätigkeitsschwerpunkte
Individualarbeitsrecht, Betriebsver­
fassungs- und Tarifrecht, Restruktu­
rierung, bAV
Referenzmandate
Abercrombie & Fitch, Atos, Coca
Cola, Haworth, Kontron, Landes­
bank Berlin, Vivantes
Internationale Verflechtungen
Eigene Standorte in Belgien, China
und Russland; Dutch, Italian and
Spanish Desk
Regelmäßige Mandanten-Events
Seminarreihe mit Betriebsberater:
„Kreative Lösungen im Arbeits­
recht“, quartalsweise arbeitsrecht­
liche Frühstücksseminare
Gründungsjahr
1990
Kreative Lösungen für
anspruchsvolle Mandanten
BEITEN BURKHARDT verfügt über eines der größten Arbeitsrechtsteams in
Deutschland mit mehr als 50 Spezialisten und Fachanwälten für Arbeitsrecht
in den fünf nationalen Büros. Größe alleine ist jedoch nicht entscheidend.
Höchste Priorität hat eine kompetente, aber zugleich kostenbewusste Bera-
tung. Die Umsetzung der Vorstellungen des Mandanten steht an erster Stelle.
Beiten Burkhardt
Rechtsanwaltsges. mbH
Ganghoferstraße 33
80339 München
Tel. 089 35065 1143
Fax 089 35065 2111
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