personalmagazin Kanzleien spezial 4/2015 - page 29

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KANZLEIEN
_MEHR ALS 20 ARBEITSRECHTLER
spezial Kanzleien im Arbeitsrecht 2015
Ihre Kanzlei ist auf das Arbeitsrecht spe-
zialisiert. Ist das ein Nachteil im Vergleich
zu Großkanzleien mit einem sogenannten
Full-Service-Ansatz?
Prof. Dr. Michael Kliemt:
Wir sehen hierin
keinen Nachteil, sondern einen entscheiden-
den Vorteil. Wir bieten maßgeschneiderte,
kreative Lösungen im Arbeitsrecht gepaart
mit einem großen Erfahrungsschatz, der nicht
zuletzt aus der langjährigen Betreuung ei-
ner Vielzahl von Mandanten resultiert. Und
dort, wo die Zusammenarbeit mit anderen
Fachbereichen gefragt ist, arbeiten wir mit
exzellenten Spezialisten anderer Kanzleien
zusammen. Hierzu unterhalten wir langjäh-
rig erprobte „Best Friends-Beziehungen“ zu
Kanzleien mit ausgewiesener Spezialexperti-
se, zum Beispiel in den Fachgebieten Gesell-
schaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Kartellrecht,
IP-Recht, Öffentliches Recht oder Strafrecht.
Auf diese Weise können wir für unsere Man-
danten nicht nur im Arbeitsrecht sondern auch
in anderen Rechtsgebieten die optimale Auf-
stellung bieten.
Unternehmen haben zuletzt wieder ver-
mehrt eigene Arbeitsrechtler beschäftigt.
Gibt es dadurch weniger Arbeit für Sie als
Anwalt im Arbeitsrecht?
Kliemt:
Im Gegenteil. Dadurch steigt der
unternehmensinterne Stellenwert des Ar-
beitsrechts und das Bewusstsein für arbeits-
rechtliche Herausforderungen. Wir profitieren
hierdurch ungemein, da der unternehmensin-
terne Arbeitsrechtler fast immer über eine
gute Marktkenntnis verfügt und sich daher
sehr zielgerichtet der Unterstützung externer
arbeitsrechtlicher Expertise versichert.
Sie haben in Ihrer Praxisgruppe rund 60 Ar-
beitsrechtler. Wie stellen Sie in Ihrer Kanz-
lei ein hohes arbeitsrechtliches Fachwissen
bei allen Anwälten sicher?
Kliemt:
Um unsere Spitzenposition in
Deutschland weiter auszubauen, ist die Aus-
und Fortbildung unserer Anwälte nicht nur ei-
ne Selbstverständlichkeit, sondern hat bei uns
oberste Priorität. Hierzu setzen wir schon seit
einigen Jahren auf unser maßgeschneidertes
internes Fortbildungsprogramm, welches wir
laufend weiterentwickeln. Berufseinsteigern
ermöglichen wir ab dem zweiten Berufsjahr
die Ausbildung zum Fachanwalt für Arbeits-
recht. Darüber hinaus bieten wir allen Anwäl-
ten mehrmals im Jahr standortübergreifend
ganztägige Schulungsveranstaltungen zu ar-
beitsrechtlichen Spezialthemen, aber auch zu
neuen Entwicklungen in der Rechtsprechung
und Gesetzgebung. Neben kanzleiinternen
Dozenten setzen wir hier auf erfahrene Ar-
beitsrichter und Professoren.
Gibt es noch weitere Maßnahmen, die Ihre
Kanzlei zur Aus- und Weiterbildung der An-
wälte ergreift?
Kliemt:
Ein weiterer Ausbildungsschwerpunkt
sind die nichtjuristischen also die überfach-
lichen Kompetenzen. Auch hier bieten wir
mehrtägige Workshops zu Themen wie zum
Beispiel Rhetorik, Vortragtechnik, Bilanzkunde
oder Verhandlungsmanagement an. Die inter-
nationale Expertise wird unter anderem über
unsere Mitgliedschaft bei Ius laboris und die
Ius Laboris-Academy, ein spezielles internati-
onales Ausbildungsprogramm, sichergestellt,
welches wir ebenfalls aktiv mitgestalten.
Durch regelmäßige Treffen unterschiedlicher
Interview
mit Prof. Dr. Michael Kliemt, Partner, Düsseldorf
Prof. Dr. Michael Kliemt
internationaler Praxisgruppen und Workshops
zusammen mit den ausländischen Kollegen
werden unsere Anwälte so auch für die Be-
sonderheiten und Rechtsentwicklungen in
anderen Jurisdiktionen sensibilisiert. Dass
unser hervorragendes Anwaltsaus- und Fort-
bildungsprogramm im letzten Jahr durch den
AZUR-Award 2014 prämiert worden ist, ist für
uns ein Ansporn, den erfolgreichen Weg fort-
zusetzen.
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