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KANZLEIEN
_BIS ZU 20 ARBEITSRECHTLER
spezial Kanzleien im Arbeitsrecht 2015
Unternehmen haben zuletzt wieder ver-
mehrt Arbeitsrechtler selbst eingestellt.
Gibt es dadurch weniger Arbeit für Anwälte
im Arbeitsrecht?
Dr. Patrizia Chwalisz:
Das können wir nicht
bestätigen. Allerdings haben sich die Anfor-
derungen an die Beratungstätigkeit deutlich
verschoben. Während das „daily business“ im
Arbeitsrecht gerade bei größeren Unterneh-
men häufig vollständig inhouse abgedeckt
wird, steigt der Bedarf nach komplexer, pra-
xisnaher Gestaltungsberatung weiter. Dies gilt
im Schwerpunkt für die Beratung von Restruk-
turierungen und Sanierungen, aber auch bei
der Gestaltung alternativer Beschäftigungs-
verhältnisse, wie Arbeitnehmerüberlassung,
bei Werkverträgen und den Verträgen mit
freien Mitarbeitern. Ebenso haben die aktu-
ellen gesetzgeberischen Aktivitäten, allen vo-
ran das Mindestlohngesetz, viel Beratungs-
und Schulungsbedarf ausgelöst. Dies hat uns
spannende Aufgaben beschert, die rechtlich
einwandfreie und gleichzeitig kreative, pra-
xisnahe Lösungen erfordern. In die Entwick-
lung exzellenter Lösungen ist unser gesamtes
Arbeitsrechts-Team eingebunden.
Einer Ihrer Tätigkeitsschwerpunkte sind
betriebliche Umstrukturierungen oder
auch Outsourcing-Projekte. Was sind hier
die arbeitsrechtlichen Herausforderungen?
Jan-Marcus Rossa:
Oft hängt hier der Erfolg
von arbeitsrechtlichen Fragestellungen ab.
Wir sind dann gefordert, frühzeitig, möglichst
in der Konzpetionsphase die arbeitsrechtli-
chen Fallstricke zu erkennen und Lösungen
zu entwickeln. Die sorgfältige Vorbereitung
und Planung komplexer Restrukturierungs-
vorhaben ist auch der Schlüssel für effiziente
Verhandlungen mit Betriebsräten und Ge-
werkschaften. Die Mandanten erwarten zu-
dem, dass die Kosten für Sozialpläne nicht bei
jeder neuen Restrukturierung wie von selbst
steigen. Hier zielführende Verhandlungsstra-
tegien zu finden, erfordert Phantasie und Be-
harrungsvermögen. Schließlich stellt uns auch
die Rechtsprechung immer wieder vor Heraus-
forderungen. Die nationale und europäische
Rechtsprechung zum Betriebsübergang etwa
macht Umstrukturierungen anspruchsvoller.
Sehen Sie in der multidisziplinären und
dreispartigen Ausrichtung Ihrer Sozietät
einen Marktvorteil oder eher ein Wahrneh-
mungsproblem für das Arbeitsrechtsteam?
Chwalisz:
Die Vorteile überwiegen klar.
Selbstverständlich müssen wir für die Markt-
Interview
mit den Partnern Dr. Patrizia Chwalisz und Jan-Marcus Rossa, Hamburg
wahrnehmung des Arbeitsrechtsteams viel
tun. Wir setzen auf kreative Ideen, eine gro-
ße Anzahl von Fachveröffentlichungen und
bundesweite Vortragsveranstaltungen. Der
Schlüssel ist aber eine enge Mandantenbin-
dung, die wir durch eine integrative Beratung
in allen wirtschaftsrechtlichen Themen, Steu-
erberatung und dem Know-how unserer Wirt-
schaftsprüfer gewährleisten. Hierdurch erhöht
sich das Cross-Selling-Potential erheblich. Ein
gutes Beispiel ist der Mindestlohn. Steuerbe-
rater und Wirtschaftsprüfer sind Ansprechpart-
ner, wenn ein Nachweis über Einhaltung und
Dokumentation von Mindestlohn erforderlich
wird. Im Commercial-Bereich werden Ver-
tragsklauseln zur gerechten Risikoverteilung
zwischen Auftraggeber und -nehmer nachge-
fragt. Da arbeiten wir eng mit den Kollegen
aus den anderen Fachbereichen zusammen.
Jan-Marcus Rossa
Dr. Patrizia Chwalisz