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KANZLEIEN
_BIS ZU 20 ARBEITSRECHTLER
spezial Kanzleien im Arbeitsrecht 2015
Gibt es besondere Branchenschwerpunkte
in Ihrem Haus und weshalb ist die bran-
chenspezifische Beratung im Arbeitsrecht
sinnvoll?
Dr. Marcus Richter:
Wir haben bei GÖRG kei-
ne fest definierten Branchenschwerpunkte
in dem Sinne, dass ein Anwalt nur arbeits-
rechtliche Mandate in der Chemiebranche
oder im Einzelhandel bearbeitet. Das halten
wir auch nicht für einen sachgerechten An-
satz. Es ist aber natürlich so, dass wir in be-
stimmten Branchen regelmäßiger beraten
als in anderen. Ich berate beispielsweise seit
Jahren regelmäßig Unternehmen der Metall-,
Chemie-, Pharma- und Druckindustrie sowie
Handelsunternehmen. Damit geht selbstre-
dend eine vertiefte Kenntnis der in diesen
Branchen geltenden tarifvertraglichen Beson-
derheiten einher. Es bedeutet aber nicht, dass
eine Beratung in anderen Branchen deshalb
schwerer fällt. Entscheidend ist und bleibt
nach unserem Dafürhalten die allgemeine
arbeitsrechtliche Expertise und für die stehen
wir. Der zwischenzeitlich einmal in manchen
Sozietäten aufgekeimte Trend, sich überwie-
gend branchenorientiert aufzustellen, hat sich
nach unserer Wahrnehmung wenig bewährt
und nimmt auch bereits wieder ab.
Ihre Kanzlei hat sechs Standorte in Deutsch-
land. Welche Rolle spielt örtliche Nähe im
Arbeitsrecht?
Richter:
Ob es räumliche Nähe bei der Be-
ratung und Vertretung einzelner Mandanten
braucht, hängt letztlich sehr vom Mandanten
ab. Typischerweise mandatieren – meist mit-
telständische – Unternehmen eine Kanzlei mit
Anwälten vor Ort. Das geschieht aus vielerlei
Gründen. Weil angenommen wird, dass die
lokalen Besonderheiten bekannt sind, vor Ort
handelnde Personen bei der Gewerkschaft
oder bei Gericht bekannt sind und daher bes-
ser eingeschätzt werden können oder auch
um Reisekosten möglichst gering zu halten,
auch wenn das dazu führt, nicht den aus eige-
ner Sicht „besten“ Berater zu beauftragen. Für
andere Unternehmen ist wichtig, den für das
Mandat optimalen Berater zur Seite zu haben,
egal wo er sitzt. Wir versuchen beide Position
und alle dazwischen abzubilden. Wir können
über unsere in allen Großstädten Deutschland
und im Ruhrgebiet vorgehaltenen Büros dem
Wunsch nach räumlicher Nähe weitestge-
hend abbilden. Ist dem in München ansässige
Unternehmer aber an einer Beratung durch
einen bestimmten andernorts, etwa in Köln
oder Berlin ansässigen Kollegen gelegen,
steht auch dieser selbstverständlich zur Verfü-
gung. Die Kollegen vor Ort stehen dem selbst-
redend nicht im Wege.
Nennen Sie zwei aus Ihrer Sicht aktuell
wichtige arbeitsrechtliche Themen?
Richter:
Ein in den vergangen zwei bis drei
Jahren vermehrt in den Blickpunkt gerücktes
und nach wie vor sehr akutes, weil auch für
die Geschäftsführung der Unternehmen sehr
haftungsrelevantes Thema, bildet die Ab-
grenzung von Werk- und Dienstverträgen zur
illegalen Arbeitnehmerüberlassung. Nachdem
wir wiederholt sehr erfolgreich in Auseinan-
dersetzungen mit der Rentenversicherung,
dem Zoll und der Staatsanwaltschaft für Un-
ternehmen tätig geworden sind, hat sich
der Schwerpunkt unserer Tätigkeit in diesem
Bereich mehr und mehr auf die Beratung bei
Interview
mit Dr. Macus Richter, Leiter Service-Line Arbeitsrecht, Köln
Dr. Marcus Richter
der Konzeption oder Überprüfung von Werk-
verträgen und deren Umsetzung verschoben.
Daneben ist natürlich derzeit das Mindest-
lohngesetz ein großes Thema. Aufgrund der
erheblichen handwerklichen Unzulänglichkei-
ten des Gesetzes wirft es für die Praxis eine
Vielzahl an Fragen auf, für die rechtlich trag-
fähige, aber zugleich ebenso praxistauglich
Lösungen gefunden werden müssen.
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