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KANZLEIEN
_BIS ZU 20 ARBEITSRECHTLER
spezial Kanzleien im Arbeitsrecht 2015
Worin besteht die Stärke Ihrer Kanzlei im
Arbeitsrecht, gerade im Vergleich zu ande-
ren Kanzleien?
Volker Teigelkötter:
Ein entscheidender Vor-
teil gegenüber vielen Wettbewerbern liegt in
der Homogenität der deutschen Praxisgruppe.
Mit Ausnahme von mir hat jeder Arbeitsrecht-
ler unserer Gruppe bei McDermott Will & Eme-
ry als Associate angefangen. Die langjährige
enge Zusammenarbeit in einem überschau-
baren Team gewährleistet den einheitlichen
Beratungsansatz in Wort und Schrift, ohne
dass dieser durch interne Richtlinien verordnet
werden muss. Darüber hinaus genießen wir
seit nunmehr dreizehn Jahren das Vertrauen
unserer amerikanischen Partner bei der Beur-
teilung des deutschen Marktes. Im Gegensatz
zu manch anderer US- oder UK-Kanzlei kön-
nen wir daher sowohl dem mittelständischen
Unternehmen als auch dem multinationalen
Konzern stets ein äußerst angemessenes
Preis-Leistungs-Verhältnis bieten. Auch die
Führungskräfteberatung ist uns deshalb leich-
ter möglich, weil gerade für diese Mandanten
eine flexible Honorargestaltung wichtig ist.
Wie gehen Sie allgemein an Mandate her-
an und wie stellen Sie sich dabei personell
auf?
Teigelkötter:
Die professionelle rechtliche
Beratung eines Unternehmens erfordert zu
allererst ein sehr gutes Verständnis des Mark-
tes, in dem sich das Unternehmen bewegt. Im
Arbeitsrecht kommt die Notwendigkeit hinzu,
möglichst schnell die internen Abläufe zu ver-
stehen. So muss dem Unternehmer, dessen
Belegschaft unter starkem gewerkschaftlichen
Einfluss steht, häufig ein anderer Rat erteilt
werden als dem Unternehmen mit einem
selbständigen, seit Jahrzehnten etablierten
Betriebsrat, obwohl die Rechtslage objektiv
gleich ist. Gerade in der Phase der Mandats-
anbahnung machen wir neben den rein recht-
lichen Aspekten diese weichen Faktoren zum
Gegenstand unserer Beratung. In personeller
Hinsicht gilt das McDermott – Credo des ar-
beitenden Partners im Arbeitsrecht in beson-
derem Maße: Bei uns werden alle Mandate
inhaltlich intensiv von einem Partner betreut.
Unsere Ansprechpartner sind regelmäßig
Personalverantwortliche mit einem großen
Kenntnis- und Erfahrungsschatz, welche den
direkten Kontakt zu einem ebenso erfahrenen
Anwalt suchen. Das schließt es indes nicht
aus, nach Absprache mit den Mandanten
Associates mit einzelnen Fällen und Themen
zu betrauen, die dann selbständig bearbeitet
werden.
Einer Ihrer Tätigkeitsschwerpunkte liegt
in der Beratung beim Abschluss und der
Beendigung von Dienstverträgen mit Ge-
schäftsführern oder Führungskräften. Was
sind in diesem Bereich wichtige arbeits-
rechtliche Fragen?
Teigelkötter:
Dauerbrenner sind das Ver-
hältnis von fixer und variabler Vergütung, die
rechtssichere Gestaltung von Short-Term- und
Long–Term-Incentiveprogrammen, die Kop-
pelung der Laufzeit an die Organstellung,
Haftung und Versicherung, Altersversorgung,
Wettbewerbsverbot und – selbstverständlich –
der Dienstwagen. Sämtliche Themen spielen
sowohl im sich anbahnenden als auch im zur
Neige gehenden Dienstverhältnis eine Rolle.
Immer stärker rückt die Haftungsfrage in den
Interview
mit Volker Teigelkötter, Leiter der Praxisgruppe Arbeitsrecht, Düsseldorf
Volker Teigelkötter
Vordergrund. Aufgeschreckt durch prominente
Fälle, in denen die D&O-Versicherer Deckung
verweigern, verhandeln viele Manager neben
dem Versicherungspaket über Haftungsfrei-
stellungen, soweit solche rechtlich zulässig
sind. Zu vielen Diskussionen gibt unverändert
das aktiengesetzliche „Abfindungscap“ von
zwei Jahresgehältern Anlass. Obwohl dies
auf einem falschen Verständnis der gesetz-
lichen Regelung beruht, werden sehr häufig
Dienstverträge mit fester fünfjähriger Laufzeit
abgeschlossen, die indes zugleich vorsehen,
dass der Dienstvertrag im Falle des Widerrufs
der Bestellung des Vorstandsmitglieds nach
spätestens zwei Jahren endet – man spricht
auch von Kopplung. Letztlich steht die angeb-
lich feste Laufzeit dadurch nur noch auf dem
Papier.
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