personalmagazin Kanzleien spezial 4/2015 - page 47

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spezial Kanzleien im Arbeitsrecht 2015
KANZLEIEN
_BIS ZU 20 ARBEITSRECHTLER
Einer der Beratungsschwerpunkte Ihrer
Kanzlei liegt im Bereich des IT-Rechts. Was
sind hier, aus Ihrer Beratungspraxis heraus,
wichtige arbeitsrechtliche Trends und The-
men für Arbeitgeber?
Dr. Manteo Eisenlohr:
Informationstechnolo-
gien (IT) verändern unsere Welt mit zuneh-
mender Geschwindigkeit. Diese Entwicklung
führt zu massiven Folgen für die Arbeitswelt –
und damit für das Arbeitsrecht. An der Schnitt-
stelle zwischen IT, Personalverwaltung und
Arbeitsrecht entstehen ständig neue Themen
und Fragestellungen. Beispiele dafür sind
u.a. die Nutzung elektronischer Arbeitsmittel
(„bring your own device - BYOD“), die Spei-
cherung von Personaldaten in der Cloud, die
Nutzung sozialer Medien, die Einführung von
IT-Tools, die die Leistung oder das Verhalten
der Mitarbeiter überwachen, oder der Schutz
von Betriebsgeheimnissen des Arbeitgeber.
Mit der Novellierung der Europäischen Da-
tenschutzrichtlinie bekommt auch das Thema
Arbeitnehmerdatenschutz deutlich mehr Ge-
wicht.
Die neuen Technologien wirken sich auf viele
Bereiche des Arbeitsrechts aus. Mit der verbes-
serten Möglichkeit, von zu Hause zu arbeiten,
stellt sich beispielsweise die Frage der Über-
wachung der Normen des Arbeitszeitrechts.
Zugleich ändert dies den Betriebsbegriff, weil
die „digitale“ Zusammenarbeit mit dem Ar-
beitnehmer mehr und mehr den Prozessen im
tatsächlichen Betrieb entspricht. Weiterhin
sind Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzes
in vielen Bereichen der Personalverwaltung
von zentraler Bedeutung: Ist die Nutzung ei-
ner Cloud mit dem Datenschutzrecht verein-
bar? In welche Daten darf der Arbeitgeber Ein-
sicht nehmen, wenn der Arbeitnehmer seine
privaten Geräte beruflich nutzt? Wem gehören
Kontakte auf Plattformen wie Xing oder Linke-
dIn beim Ausscheiden des Arbeitnehmers? Da
die Grenzen zwischen den verschiedenen Ar-
beitsformen zusehends verschwimmen, wird
es immer schwerer zwischen Beruflichem
und Privatem zu unterscheiden.
Wir haben deshalb die Initiative „Digital Em-
ployment“ gegründet, die sich mit den ar-
beitsrechtlichen Fragen der Digitalisierung
auch auf internationaler Ebene auseinander-
setzt.
Die Kanzlei ist an acht Standorten weltweit
vertreten. Wie wichtig ist Internationalität
im Arbeitsrecht?
Eisenlohr:
Längst ist das Arbeitsrecht kein
rein nationales Rechtsgebiet mehr. Mit der
Globalisierung geht bereits seit Jahren auch
die Schaffung global geltender HR-Richtlinien,
Policies und Verhaltensregeln bei international
agierenden Wirtschaftsunternehmen einher.
Die Unternehmensplanung erfolgt längst los-
gelöst von politischen Grenzen und richtet sich
nach Standortstrategien, nicht nach Standort-
sicherung.
Um international agierende Unternehmen zu
beraten, bedarf es nicht nur arbeitsrechtlicher
Expertise in verschiedenen Rechtssystemen.
Auch das Wissen über interkulturelle Unter-
schiede und Arbeitsweisen der jeweiligen
Länder spielt eine wichtige Rolle. Dank unse-
rer vielen internationalen Standorte in Europa
und Asien sowie dank unseres engen welt-
weiten Netzwerks mit Best-Friends-Kanzleien
können wir unsere Mandanten auch grenz-
überschreitend vollumfassend beraten.
Interview
mit Dr. Manteo Eisenlohr, Partner, Leiter der Praxisgruppe Arbeitsrecht
Dr. Manteo Eisenlohr
Wie gehen Sie Ihre Mandate an?
Eisenlohr:
Es ist uns wichtig, mit unseren
Mandanten nicht nur rechtliche Fragestel-
lungen zu erörtern, sondern auch unterneh-
merische Herausforderungen des jeweiligen
Betriebs kennenzulernen. Arbeitsrechtliche
Beratung ist erst dann erfolgreich, wenn sie
individuell auf die Rechtsfrage, auf die Belan-
ge des Mandanten und auf die Besonderhei-
ten des jeweiligen Marktes zugeschnitten ist.
Als externe Rechtsberater verstehen wir uns
daher als Teil des Teams unserer Mandanten.
Dabei arbeiten wir integriert und interdiszip-
linär mit unseren Kollegen aus den Bereichen
Datenschutz- und IT-Recht sowie gewerb-
lichem Rechtsschutz zusammen, damit die
Beratung den gewünschten Mehrwert erhält.
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