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spezial Kanzleien im Arbeitsrecht 2015
KANZLEIEN
_SPEZIALISIERTE KANZLEIEN
Ihre Kanzlei ist auf Arbeitsrecht speziali-
siert. Worin unterscheiden Sie sich gerade
im Vergleich zu Groß- oder Full-Service-
Kanzleien?
Karl Geißler:
Das ist meines Erachtens vor
allem eine Sache der Einstellung – und somit
auch der Art, wie man Mandanten begegnet.
Ich vergleiche es gern mit dem Einzelhandel.
Man kann eine edle Mode auch einem Pre­
miumkaufhaus erstehen, etwa im Kadewe
in Berlin. Oder man geht dafür eben in eine
Boutique, wo die Beratung auf einer anderen
Ebene stattfindet und das Einkaufserlebnis ein
anderes ist. Als solche Boutique für Rechts­
beratung im Arbeitsrecht verstehen wir uns.
Unsere Mandanten kommen bewusst zu uns
und nicht weil sie aufgrund von Beratungen
in anderen Rechtsgebieten ohnehin schon
da sind. Sie suchen das Bestimmte und Be­
sondere, einen klaren Rat über die juristische
Dienstleistung hinaus. Das bedingt ein beson­
deres persönliches Vertrauen, das in einzel­
nen Projekten entsteht und sich häufig in der
langfristigen Dauerberatung bewährt. Dabei
wachsen auch die Kenntnis zum Umfeld, den
Marktbedingungen und der Denkweise der
Mandanten.
Welchen Stellenwert nimmt die Prozess-
vertretung im Arbeitsrecht bei Ihnen ein
und wie profitieren die Mandanten davon?
Dr. Florian Wortmann:
Wie die Mandanten
profitieren, können diese sicherlich besser
beantworten als wir selbst. Uns ist jeden­
falls elementar wichtig, Gesamtstrategien zu
entwickeln, gemeinsam mit den Mandanten
Sachverhalte zu analysieren, Problemlösun­
gen zu gestalten und dabei auch das Scheitern
außergerichtlicher Bemühungen von vornhe­
rein in die Überlegungen einzubeziehen. Da­
bei ist die prozessuale Erfahrung, die wir aus
zahlreichen Verfahren haben, häufig auch bis
zum Bundesarbeitsgericht, sicherlich sehr hilf­
reich. Diese Erfahrung führt auch dazu, dass
viele Mandanten, die das arbeitsrechtliche
Geschäft bis zur erstinstanzlichen Interessen­
vertretung inhouse oder mit der sie betreuen­
den Full-Service-Kanzlei abbilden, uns zweit-
und drittinstanzlich hinzuziehen oder mit der
Führung von Grundsatz- und Massenverfahren
beauftragen, deren Bedeutung über den Ein­
zelfall hinausgeht.
Einer Ihrer Schwerpunkte liegt in der Un-
ternehmenssanierung. Was sind hier, aus
Ihrer Beratungspraxis heraus, wichtige Pro-
blemfelder für Arbeitgeber?
Interview
mit den Partnern Karl Geißler und Dr. Florian Wortmann, Gütersloh
Dr. Florian Wortmann
Geißler:
Der Begriff Unternehmenssanierung
ist hier meines Erachtens zu kurz gegriffen.
Restrukturierung wäre mir lieber. Es geht ja
darum, sich so aufzustellen, dass der Sanie­
rungsfall nicht eintritt. Unsere Beratungspra­
xis prägen sicherlich die Entwicklung intelli­
genter Arbeitszeit- und Vergütungsmodelle
und die Begleitung von Betriebsänderungen
auch im Rahmen der Post-Merger-Integration.
Zunehmend beobachten wir wieder einen
Trend, Synergien durch Zusammenlegung und
Schließung von Standorten zu heben. Einen
besonderen Schwerpunkt bildet die betrieb­
liche Altersversorgung, insbesondere wenn
die gesetzlich geschuldete Anpassung von
Betriebsrenten nicht vertretbare Belastungen
hervorruft oder Versorgungssysteme insge­
samt umstrukturiert werden müssen.
Karl Geißler
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