personalmagazin Kanzleien spezial 4/2015 - page 51

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KANZLEIEN
_SPEZIALISIERTE KANZLEIEN
spezial Kanzleien im Arbeitsrecht 2015
Die Regierung plant Änderungen bei der
betrieblichen Altersversorgung (bAV). Was
kommt da auf Arbeitgeber zu?
Dr. Brigitte Huber:
In der Tat soll im ersten
Quartal 2015 ein neuer Gesetzentwurf kom-
men, mit dem das BMAS eine EU-Richtlinie
zur Mobilität umsetzen will. Außerdem soll
die Verbreitung der betrieblichen Altersver-
sorgung mit einer gesetzlichen Neuregelung
über tarifliche Einrichtungen gestärkt werden,
mit der erstmals echte Beitragszusagen er-
möglicht werden könnten. Die Unternehmen
werden prüfen müssen, wie und in welchem
Umfang diese Änderungen bestehende Ver-
sorgungssysteme betreffen und wie sie am
besten darauf reagieren. Dabei darf man sich
nicht auf die arbeitsrechtlichen Belange be-
schränken, sondern muss auch Themen des
Versicherungs- und Steuerrechts sowie Fi-
nanzierungsfragen einbeziehen. So sieht die
EU-Mobilitätsrichtlinie etwa vor, dass Renten-
anwartschaften unter bestimmten Umständen
dynamisiert werden müssen. Wenn da ein
Versorgungssystem betroffen ist, können ge-
gensteuernde Maßnahmen wie eine Umstel-
lung des Versorgungswerks erforderlich sein.
Sie beide haben in Großkanzleien gearbei-
tet und sich dort auf die Beratung zu Fra-
gen der bAV spezialisiert. Können Sie dies
bei maat Rechtsanwälte einbringen?
Thomas Bader:
Ich bin sogar explizit deshalb
bei maat Rechtsanwälte. Bei maat sind mehr
Fachanwälte für Arbeitsrecht versammelt als
in den Münchner Büros der meisten interna-
tionalen Wirtschaftskanzleien, alle herausra-
gend qualifiziert und langjährig erfahren. Wir
müssen da also keinen Vergleich scheuen. Der
Markttrend hin zur verstärkten Beauftragung
von kleineren, hochspezialisierten Kanzlei-
en ist gerade auch im Arbeitsrecht deutlich
wahrnehmbar.
Huber:
Das gilt besonders im Bereich der be-
trieblichen Altersversorgung: Den Bereich ver-
treten wir beide zusammen mit Herrn Betz-
Rehm, so viele bAV-spezialisierte Kollegen
zusammen sind eine echte Besonderheit. Die
Kanzlei führt laufend Gerichtsverfahren über
bAV-Fragen bis zum Bundesarbeitsgericht und
begleitet Transaktionen, Privatisierungen und
Umstrukturierungen mit versorgungsrechtli-
chem Schwerpunkt. Aufgrund des gegenüber
Großkanzleien günstigeren Stundensatzes
bilden wir daneben auch das gesamte Bera-
tungsspektrum in Gestaltungs- und Abwick-
lungsfragen ab, das sonst eher nichtanwaltli-
chen Beratern anvertraut wird.
Interview
mit Dr. Brigitte Huber und Thomas Bader, maat Rechtsanwälte, München
Das heißt also, dass Sie Mandanten in Fra-
gen zur bAV auch außerhalb des Projektge-
schäfts beraten?
Bader:
Natürlich. Die Beratung im Rahmen
von Dauermandaten und zu schwierigen Ein-
zelfragen ist ein selbstverständlicher und so-
gar besonders schöner Teil unserer Tätigkeit.
Seit ich bei maat bin, habe ich Arbeitgeber
beispielsweise in Verfahren über die Teu-
rungsanpassung von Betriebsrenten begleitet,
zur Altersversorgung von Organmitgliedern
beraten und in Fragen des Versorgungsaus-
gleichs unterstützt. Aufgrund unserer Spezi-
alisierung arbeiten wir da sehr effizient und
damit kostengünstig. Und wir verfügen über
ein hervorragendes Netzwerk, so dass wir bei
Bedarf rasch die richtigen Ansprechpartner für
steuerliche und aktuarielle Themen einbinden
können.
Thomas Bader
Dr. Brigitte Huber
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