Immobilienwirtschaft 6/2019 - page 41

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sam damit anfangen. Den Gegnern der
Digitalisierung sei gesagt, dass auch von
Gesetzes wegen diverse digitale Prozesse
auf uns zukommen. Am 24. Dezember
2018 ist die Energie-Effizienz-Richtlinie
(EED) in Kraft getreten. Diese verpflich-
tet alle Gebäudeinhaber, die Energiever-
brauchswerte ihren Bewohnern ab 2022
– sofern möglich – unterjährig zur Ver-
fügung zu stellen. Dies bedeutet, dass alle
Wasseruhren, Heizkostenverteiler und
Wärmemengenzähler, die ein Funkmo-
dul besitzen, unterjährig ausgelesen und
die Daten den Bewohnern zur Verfügung
gestellt werden müssen.
Die Übergangsfrist läuft am 31. De-
zember 2028 ab, sodass heute schon alle
Wärmemengenzähler, die auf zehn Jahre
geeicht sind, mit einem Funksystem aus-
gerüstet werden müssen, da diese sonst
zum 1. Januar 2029 – vor Ablauf der
Eichfrist – ausgetauscht oder umgebaut
werdenmüssen. Der Verwalter hat sicher-
lich eine Verpflichtung, bei entsprechend
anstehenden Beschlüssen über eine mög-
liche Neuausrüstung auf dieses Thema
hinzuweisen, da er sich sonst eventuell
schadensersatzpflichtig macht.
Auch diese Energiedaten könnten
dann ja über die Kommunikationsapp
den Bewohnern zur Verfügung gestellt
werden. Das ist Digitalisierung!
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Ralf Michels, Hamburg
Ralf Michels,
Geschäftsführer
der Hausver-
waltungs- &
Projektentwick-
lungs-GmbH,
Hamburg
AUTOR
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