Immobilienwirtschaft 3/2019 - page 59

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3.2019
KOOPERATION IM DIGITALEN DOKUMANAGEMENT
Der Hamburger Immobilien-Crowdinvesting-Anbieter Zinsland arbeitet mit dem PropTech Architrave im Bereich digitales Dokumenten-
Management zusammen.
Dank Künstlicher Intelligenz können mit der Softwarelösung von Architrave alle relevanten Dokumente, Daten, Reports und
Auswertungen für Nutzer in intelligenten Datenräumen verwaltet und mit weiteren Partnern und Projektbeteiligten geteilt werden. Mit der Implementie-
rung schafft Zinsland eine wichtige Voraussetzung auf dem Weg zur vollständigen Digitalisierung der Immobilienfinanzierung. Mit Architrave wird Zinsland
seine kompletten Marktdaten über intelligente Datenräume verwalten. Langfristiges Ziel ist es auch, Projektentwickler sowie weitere Stakeholder von der
Softwarelösung zu überzeugen, um das zeitintensive Abgleichen der Immobilien-Daten in Zukunft effizienter zu gestalten.
Foto: Solar Promotion GmbH
MESSE EM-POWER
Energie sparen mit dem digitalen Zwilling
Wie die Digitalisierung rund um die Gebäudetechnik dazu bei-
tragen kann, Energie in Gebäuden effizienter zu nutzen, zeigt die
Messe
EM-Power
, die vom 15. bis 17. Mai in München
stattfin-
det. Zu ihren Ausstellungsbereichen gehören neben der Software
für Energiemanagement-Systeme auch die nötige Mess-, Steu-
erungs- und Regelungstechnik, Energiedienstleistungen sowie
Technologien zur dezentralen Energieversorgung.
Im vergangenen Dezember hat Siemens im schweizerischen
Zug seinen neuen Campus eingeweiht. Für Neubauten, Reno-
vierungen und damit verbundene Maßnahmen hat der Techno-
logiekonzern umgerechnet rund 220 Millionen Euro investiert.
Der Siemens Campus Zug ist eines der ersten Neubauprojekte,
bei dem Building Information Modeling (BIM) in Planung und
Realisierung zum Einsatz kam.
Beim BIM wird ein Bauwerk über alle Gewerke hinweg digital
genau geplant. Planer erstellen dafür ein 3D-Modell des Gebäu-
des – den digitalen Zwilling –, der mit physischen und funktio-
nalen Eigenschaften verknüpft wird. Damit stehen für die Pro-
jektbeteiligten nicht nur während der Planung, sondern auch
beim Bau und später beim Betrieb des Gebäudes alle relevanten
baulichen und technischen Informationen zur Verfügung. Diese
kann beispielsweise das Facility Management für seine Aufgaben
heranziehen. Spezielle Schnittstellen ermöglichen es, die Daten
zwischen einem BIM-System und anderen Systemen, etwa einer
CAFM-Software, auszutauschen.
RECHT
Aktuelles Urteil
Präsentiert von:
Werner Dorß,
Rechtsanwalt, Frankfurt/M.
NEBENKOSTENABRECHNUNG
Tatsächlicher Heizenergieverbrauch
verstärkt zu berücksichtigen
BGH, Urteil v. 16.01.2019 – VIII ZR 113/17 -
§ 556 I S. 1 BGB, §§ 7 II S.1, 12 I S.1
Die Parteien stritten um die Maßstäbe der
Heizkostenverordnung und deren Verhält-
nis zueinander. Während die Vermieterin die
Heizkosten des Klägers zu 50 Prozent nach
dem gemessenen Wärmeverbrauch und zu
weiteren 50 Prozent nach der Wohnfläche
abrechnete, verlangte der Mieter unter Be-
zugnahme auf § 7 I S. 2 HeizkostenV eine
Abrechnung des ihm künftig zugeordneten
Verbrauchs an Heizenergie in einem Ver-
hältnis von 70 Prozent Verbrauchsanteil
und nur 30 Prozent Wohnflächenanteil ab
Beginn der Heizperiode 2016/17. Wesent-
lich für das Begehren des Mieters war auch
seine Einschätzung hinsichtlich der Qualität
der Wärmedämmung der im Gebäude frei-
liegenden Wärmeverteilleitungen.
Während das Landgericht in der Berufung
die Rechtsauffassung vertrat, dass der
Mieter durch das pauschale Kürzungsrecht
der HeizkostenV in Höhe von 15 Prozent
ausreichend geschützt sei, entschied der
BGH, dass dem Kläger künftig ein Anspruch
auf eine Abrechnung im Verhältnis von 30
zu 70 zusteht und damit seinem individu-
ellen Heizverhalten verstärkt Rechnung zu
tragen ist, soweit das Gebäude den An-
forderungen der Wärmeschutzverordnung
1994 nicht entspricht und die freiliegenden
Heizleitungen im Gebäude überwiegend
gedämmt sind. Die Ansprüche des Mieters
sind in dieser Konstellation nicht auf das
Kürzungsrecht beschränkt.
PRAXIS
Der Bundesgerichtshof betont
ausdrücklich das Ziel der Verordnung, das
Verbrauchsverhalten der Nutzer in Wohn­
gebäuden nachhaltig zu beeinflussen und
im Ergebnis tatsächlich Energieeinspareffekte zu erzielen. Vor dem Hintergrund
der aktuell diskutierten Wärmewende
besitzt die Entscheidung besondere prak-
tische Relevanz.
Die EM-Power informiert im Rahmen von The smarter E Europe auch
über Solarenergie, Speichertechnologien und Elektromobilität.
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