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-8.2018
D
en Arbeitsaufwand, den eine datenschutzkonforme Auf-
stellung in den Immobilienunternehmen bedeutet, haben
die allermeisten Vorstände, Geschäftsführungen, Inhaber
eindeutig unterschätzt.
Immobilienfirmen kommen hier an ihre
Grenzen. Rechtssicherheit gibt es noch nicht
Die rechtssichere Aufstellung einer Immobilienfirma nach
der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist ein Arbeits-
prozess. Am 25. Mai 2018 konnte kein Unternehmen von sich
behaupten, alle Anforderungen aus den datenschutzrechtlichen
Vorschriften rechtssicher umgesetzt zu haben. Warum? Weil es
keine Rechtssicherheit in der Umsetzung gibt.
Die erforderlichen Schritte, die Außenstehende in Sachen
Erfüllung der Pflichten aus der DSGVO bei den Unternehmen
sofort erkennen können, sollten alle Immobilienfirmen umge-
setzt haben:
1. Datenschutzerklärung für die Webseite neu erstellen
2. Kontaktformular ergänzen um Einwilligungserklärung
3. Verschlüsselung der Webseite im https-Format
4. Unwirksame Formulare von der Webseite nehmen
5. Erstellung der Informationen gem. Art. 13 und 14 DSGVO
für neue Kunden und Sicherstellung der Zusendung an jeden
neuen Kunden
Wie geht das mit Facebook?
Die Experten sind sich uneins
In Sachen Rechtssicherheit bei der Umsetzung der Daten-
schutzerklärung fängt das Dilemma bereits an. Wie müssen die
Facebook- und andere Social-Media-Einbindungen in der Da-
tenschutzerklärung genau eingefügt werden? Die Experten sind
sich uneins. Muss der Weiterleitung von Daten an Facebook und
andere ausdrücklich zugestimmt werden? Reicht die Nennung
der Weiterleitung von Daten an Facebook in der Datenschutz-
erklärung?
Erste Erfahrungen
Die neuen Datenschutzvorschriften treiben den Immobilienfirmen die
Schweißperlen auf die Stirn. Viel Aufwand. Viele Neuerungen. Wenig Rechts-
sicherheit. Viel Lärm wird um dieses Thema gemacht. Zu Recht oder zu
Unrecht? Lesen Sie, was wirklich wichtig ist in Sachen DSGVO.
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DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG
UND IMMOBILIENWIRTSCHAFT: