Immobilienwirtschaft 7/2018 - page 37

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7
-8.2018
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DDIV – INITIATIVE WOHNUNGSWIRTSCHAFT OSTEUROPA
Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) weitet seine Zusammenarbeit mit der Initiative Wohnungswirtschaft Ost­
europa (IWO) aus und wird neues Mitglied des Netzwerks.
Der Verband will sich mit dem Engagement international breiter aufstellen. Politik
und Unternehmen hätten die Expertise beim Aufbau belastbarer gesetzlicher Strukturen gesucht. Im Rahmen des von der Europäischen Union geför-
derten Projekts „Pro House – Professional Housing Management in Kazakhstan and Uzbekistan“ arbeitet der DDIV bereits seit einem Jahr mit der IWO
zusammen. Dieses Projekt werden der DDIV und die IWO fortführen.
Aktuelle Urteile
RECHT
MAKLERRECHT
S.52
52
Widerrufsbelehrung bei Internet-
portal: Unbedingt überprüfen
WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
S.53
53
Urteil des Monats: Sondernutzungs-
recht – Änderung ausnahmsweise
möglich Vermietungsbeschränkung:
Keine Ahndung mit Strafzahlungen
54
Bauträger: Unwirksame Abnahme
durch abgesetzten Erstverwalter
Offenes Treuhandkonto: Fälligkeit
von Hausgeldern Abrechnung: Sal-
denliste kein notwendiger Bestandteil
55
Jahresabrechnung: Haftung bei
Missachtung von Rechtsprechung Auf-
zugskosten: Abweichende Regelung
Beschlussanfechtung: Vermietung
von Gemeinschaftseigentum
Verwalterhaftung: Verzögerte Durch-
führung der Instandhaltung
MIETRECHT
S.56
56
Urteil des Monats: Tod des Mieters
– Kündigungsrecht des Vermieters
Vertragspartner: Unternehmen oder
natürliche Person?
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Gewerbemiete: Räumungsverfügung
gegen Untermieter
Mietbürgschaft: Ausschluss der
Einrede der Aufrechenbarkeit
Hinterlegung der Miete: Unkenntnis
des Mieters vom Eigentümerwechsel
SCHENKUNG UND VERERBUNG
Steuerbegünstigung bei Generationenwechsel
Wohnungsunternehmer kurz vor einem
Generationswechsel können erst einmal
durchatmen: Firmenanteile an Gesell-
schaften mit einem großen Bestand ver-
mieteter Wohnimmobilien können auch
weiterhin erbschaft- und schenkungssteu-
erbegünstigt übertragen werden. Das ist
das Ergebnis des gemeinsamen Länder­
erlasses vom 23.04.2018, der als Reaktion
auf das im Frühjahr veröffentlichte Urteil
des Bundesfinanzhofs vom 24. Oktober
2017 (Az. II R 44/15) ergangen ist.
Die Finanzverwaltung akzeptiert bisher
einen steuerbegünstigten Generationen-
wechsel bei Unternehmen derWohnungs-
wirtschaft. Gegen diese Verwaltungspraxis
hatte der Bundesfinanzhof im Oktober
2017 geurteilt, dass die Steuerbegünsti-
gung oft nicht gewährt werden kann (siehe
„Immobilienwirtschaft“, Mai 2018, Seiten
10/11). Eine Umsetzung der Rechtspre-
chung hätte deshalb zwangsläufig erheb-
liche Steuerbelastungen für Immobilien­
erben verursacht. Die Länder-Finanzmi-
nisterien entschieden nun aber, das Urteil
nicht auf weitere Fälle anzuwenden.
TIPP:
Wer auf Nummer sicher gehen will,
sollte vor der Umsetzung entsprechender
Gestaltungen bei seinem zuständigen Fi-
nanzamt eine verbindliche Auskunft ein-
holen. Das sorgt gerade für Unternehmen
der Wohnungswirtschaft mit weniger als
300 Wohnungen im Bestand vor der An-
teilsübertragung für die nötige Planungs-
sicherheit und schützt vor unerwarteten
Steuerforderungen des Fiskus.
Quelle: Albina Glisic /shutterstock.com
Wohnungsunternehmer, die kurz vor der
Stabübergabe an die nächste Generation
stehen, können erst einmal durchatmen.
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