Immobilienwirtschaft 10/2017 - page 87

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0.2017
IMMOBILIENVERMARKTUNG: HOHE ENERGIESTANDARDS SO UNWICHTIG WIE NOCH NIE
Nur noch 43 Prozent der befragten Immobilienprofis erzielen für energetisch sanierte Objekte einen höheren Kaufpreis als für
unsanierte. Im Vorjahr waren es noch 46 Prozent, im Jahr 2010 sogar 60 Prozent.
Das geht aus dem Marktmonitor Immobilien 2017 von
Immowelt hervor. Damit spielten Dachdämmung, Wärmeschutzverglasung und Co. laut Immowelt für die Vermarktung einer Immobilie noch nie
so eine geringe Rolle wie heute. Gänzlich unbedeutend seien Sanierungen zwar noch nicht. Allerdings dürften sich aufwändige Sanierungsmaß-
nahmen vor dem Verkauf trotzdem nicht lohnen, da sie mehr kosten könnten als der mögliche Mehrerlös.
Aktuelle Urteile
Präsentiert von:
Werner Dorß,
Rechtsanwalt, Frankfurt/M.
FERNWÄRMELIEFERVERTRÄGE
Kostenelement und Marktelement
bei Preisanpassungsklauseln (Fern-
wärmefremdbezug durch Vorlieferant)
BGH, Urteil vom 19.07.2017 – Az. VIII ZR 268/15 -
§ 24 IV AVBFernwärmeV (i.d.F. 2010)
Der VIII. Zivilsenat hat der jüngeren Reihe
von Entscheidungen zum Wärmerecht –
Preisanpassungsklauseln in Fernwärmelie-
ferverträgen – ein weiteres Urteil von grund-
sätzlicher Bedeutung hinzugefügt. Dabei hat
sich der Senat in seltener Klarheit von den
Vorinstanzen abgegrenzt. Die Besonderheit
des vorliegenden Falles lag darin, dass das
Fernwärmeversorgungsunternehmen Wär-
me nicht selbst erzeugte, sondern seiner-
seits von einem Vorlieferanten bezog, um
diese dann an seine eigenen Kunden wei-
terzuverkaufen.
Die bestehende Rechtsprechung zum so ge-
nannten Kostenelement wird bestätigt und
für den Fall des Wärmebezugs durch Dritte
fortentwickelt.
Der aktuelle Fall war insoweit besonders
gelagert, als dass der Fernwärmelieferant
die Wärme nicht selbst erzeugt, sondern
von einem Dritten bezogen hat. In solchen
Fällen sei die AVBFernwärmeV derart zu
interpretieren, dass das Fernwärmeversor-
gungsunternehmen seine mit dem jewei-
ligen Endkunden vereinbarte Preisanpas-
sungsklausel so auszugestalten hat, dass
sie an die tatsächliche Entwicklung der ei-
genen Wärmebezugskosten – und nicht an
die Kosten des Vorlieferanten – anknüpft.
Zu der vorliegenden Rechtsprechung für das
„Marktelement“ hat der BGH betont, dass
diese keine allgemein übertragbaren Aus-
sagen enthalte, sondern bisher den jeweils
konkreten Einzelfall berücksichtigt habe. So
müsse auch in Zukunft berücksichtigt wer-
den, ob eine Anbindung an die Preisent-
wicklung für extra leichtes Heizöl (HEL) eine
geeignete Abbildung der Verhältnisse auf
dem Wärmemarkt gewährleiste. Der BGH
weist jedoch deutlich darauf hin, dass die
Referenzierung auf HEL-Indizes zunehmend
kritisch zu sehen sei.
PRAXIS:
Abgesehen von den bisher weni-
gen freiwilligen Veröffentlichungen innova-
tiver Fernwärmeversorgungsunternehmen
kann der Kunde im Regelfall weiterhin nicht
erkennen, wie die von ihm bezogene Wär-
me erzeugt wird und welche Brennstoffe
tatsächlich eingesetzt werden. Somit bleibt
die Kostenstruktur der Erzeugung in der Pra-
xis auch für den interessierten Verbraucher
zumeist im Dunkeln. In Zeiten der Energie-
und Wärmewende möchten jedoch immer
mehr Kunden wissen, wie und von wem
die von ihnen eingesetzte Wärme erzeugt
wird und welche Kostenstruktur der Herstel-
lung und Verteilung zu Grunde liegt. Hier
ist der Gesetz- bzw. der Verordnungsgeber
gefordert.
RECHT
UNION INVESTMENT
Ein PropTech verwaltet die Daten
Der AssetManager Union Investment Real
Estate hat Architravemit der Datenverwal-
tung von rund 400 Immobilien beauftragt.
Das Berliner PropTech, ein Anbieter für
intelligentes Datenmanagement, verwal-
tet damit aktuell nach eigenen Angaben
2.800 Objekte im Wert von 55 Milliarden
Euro. Bis Ende 2018 will Architrave die
Plattformauf 4.000 Immobilien ausbauen.
Die Lösung bietet durch den Einsatz
künstlicher Intelligenz einen einheitlichen
Raum für die Ablage und Bearbeitung
sämtlicher immobilienbezogener Objekt-
und Vertragsdaten. Die offene Software-
architektur mit intelligenten Schnittstel-
len ermöglicht die Integration zahlreicher
weiterer zusätzlicher Services. Die Platt-
formwird kontinuierlichweiterentwickelt.
„Mit der Architrave-Datenplattform ha-
ben wir die Ideallösung für unser globales
Asset Management gefunden“, sagt Volker
Noack von Union Investment.
Der Immobiliendienstleister JLL hat
vor Kurzem sogar ein eigenes PropTech
gegründet, das technologische Service
angebote für die Immobilienbranche iden-
tifiziert und eigene Produkte entwickelt.
Auch Verwalter können durch digitale
Kundenservices Arbeitsabläufe stark ver-
bessern.
Architrave integriert
400 Immobilien von Union
Investment in seiner Daten-
management-Plattform.
Foto: Architrave
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