Immobilienwirtschaft 10/2017 - page 80

80
VERMARKTUNG & MANAGEMENT
I
RECHT
Präsentiert von:
Rechtsanwältin Constanze Becker
Fachanwältin für Miet- und Wohnungs-
eigentumsrecht, München
Maklerrecht
ihnen das Objekt ... für 30 Tage. Bedin-
gung ist, dass eine Reservierungsgebühr
von ... 5.000,-- Euro auf mein Konto ... ge-
zahlt wird. Im Falle eines Kaufs wird die
Summe mit der fälligen Maklercourtage
verrechnet. Sollte der Kauf in den näch-
sten 30 Tage nicht zu Stande kommen,
gelten die 5.000 € als verfallen ...“
Die Beklagten nahmen dieses Angebot
an und zahlten die vereinbarte Gebühr.
Der Kaufvertrag wurde allerdings erst 40
Tage nach dem Abschluss der Vereinba-
rung getroffen; also zehn Tage zu spät,
sodass die Gebühr in Höhe von 5.000
Euro nach Meinung des Maklers nicht
anzurechnen war. Der Makler verlangte
die Gebühr zusätzlich zur Provision.
ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:
Das Landgericht
Hamburg hat eine Zahlungsverpflichtung
des Kunden angenommen, da es sich bei
SACHVERHALT:
Der klagende Makler be-
gehrt vom Maklerkunden die vereinbarte
Reservierungsgebühr in Höhe von 5.000
Euro. Der Kunde hatte zwar die Provision,
nicht aber die auf seinen Wunsch verein-
barte Reservierungsgebühr gezahlt.
Der Reservierungsgebühr ging fol-
gende Korrespondenz ausgehend vom
Kunden voraus: „Leider haben wir seitens
der Bank noch keine Finanzierungszusage.
Die Sache wird komplizierter als gedacht.
Frage: wie sieht das aus mit einer Reservie-
rung? Da Frau S. das Haus abgöttisch liebt,
wäre sie bereit, eine Reservierungsgebühr
zu zahlen, ohne den Ausgang der Finan-
zierungsanfrage zu kennen. Sprechen sie
mit dem Verkäufer und verhandeln sie
eine angemessene Summe für 30 Tage ...“
Daraufhin teilte der Makler demKun-
den Folgendes mit: „Gern komme ich dem
Wunsch von Frau S. nach und reservierte
der getroffenen Reservierungsvereinba-
rung um eine Individualvereinbarung
handelt und diese unter anderem auf
Wunsch der Kunden getroffen wurde.
Das Gericht hat weiter zutreffend
ausgeführt, dass die Vereinbarung nicht
formbedürftig (das heißt notariell zu be-
urkunden) war, da die in der Rechtspre-
chung angenommene Grenze von zehn bis
15 Prozent der üblichen Maklerprovision
vorliegend nicht erreicht wurde (BGHAz.
IV a ZR 102/85)
Die Vereinbarung ist auch nicht auf-
grund der Regelungen zu Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam, denn
der klagende Makler hat allein aufgrund
der Anfrage der Kunden ein individuelles
Angebot unterbreitet, welches die Vorga-
ben der Beklagten, nämlich Reservierung
für 30 Tage gegen Zahlung einer verfall-
baren Reservierungsgebühr, aufgreift.
FAZIT:
Mit dieser Entscheidung hat das
Gericht deutlich gemacht, dass indivi-
dualvertraglich Reservierungsvereinba-
rungen noch immer möglich sind. Der
Makler hat daher darauf zu achten, den
Kunden keine vorformulierte Reservie-
rungsvereinbarung vorzulegen, sondern
darauf hinzuwirken, dass es der Wunsch
des Kunden ist, sich das Objekt für eine
gewisse Zeit zu sichern, und dies im Rah-
men eines Schreibens an den Makler so
kommuniziert.
Die Anforderungen an eine Individu-
alvereinbarung sind gewiss hoch, dennoch
ist es aus Maklersicht besser, eine rechts-
sichere Vereinbarung abzuschließen, als
später eine gerichtliche Auseinanderset-
zung zu führen.
«
Reservierungsgebühr ist rechtens
Die individualvertragliche Vereinbarung zwischen Makler und Kunde über eine Reservierungsgebühr
wegen der Reservierung einer Immobilie kann wirksam sein.
LG Hamburg, Urteil vom 06.01.2017, 320 S 156/15
Der Unterschied zur
Gastronomie? Dort
kostet eine Reservierung
nichts...
1...,70,71,72,73,74,75,76,77,78,79 81,82,83,84,85,86,87,88,89,90,...116
Powered by FlippingBook