Immobilienwirtschaft 10/2017 - page 72

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VERMARKTUNG & MANAGEMENT
I
INTERVIEW
werden. Wir waren die Einzigen, die in
den vergangenen Jahren immer gesagt
haben, dass es kommt …
Haase:
Ich glaube, Ihre Fragemüsstemehr
auf dieMakler abzielen. Da flog unterwegs
noch die Berufshaftpflichtversicherung
raus. Und am Ende steht nur die Weiter-
bildungspflicht.
Aber eine Weiterbildungsverpflichtung
von 20 Stunden innerhalb von drei Jah­
ren ist doch nicht der große Wurf?
Heckeler:
Es ist einAnfang…mehr nicht.
Haase:
Die Mindestanforderungen, die
imGesetz stehen, werden uns als Verband
möglicherweise nicht ausreichen. Wir
müssen uns überlegen, was wir unseren
Mitgliedern anbieten, um sich nun noch
mehr als bisher vom Markt abzuheben.
Unsere Gremien werden sich damit zu
gegebener Zeit befassen.
Welche Forderungen stellt der DDIV an
die neue Bundesregierung?
Haase:
Eine Forderung wird die Re-
form des Wohnungseigentumsgesetzes
sein. Hier haben wir bereits vor Jahren
ein Gutachten zur Harmonisierung von
WEG- und Mietrecht herausgebracht.
Zudem haben wir vor zwei Jahren bereits
eine Denkwerkstatt mit führenden deut-
schen Juristen etabliert und die Ergebnisse
in politische Kanäle gespeist.
Heckeler:
Wir haben auch hier eine lang-
fristige Strategie und glauben, dass sie sich
realisieren lässt. Die Zeit dafür ist reif. Fast
200.000 Gerichtsverfahren jährlich zu
Wohnraummietsachen und WEG zeigen
den gesetzgeberischen Handlungsbedarf.
Kaßler:
Unsere Forderung nach einem
100-Millionen-Euro-Förder-Programm
für die private E-Ladeinfrastruktur wird
uns neben der allgemeinenWEG-Förder-
problematik begleiten. Auch das Thema
Wohneigentumserwerb ist ganz oben auf
der Agenda. Zudem einen uns weitere po-
litische Themen in der BID: Reform der
Es ist da, das Gesetz zur Einführung ei­
ner Berufszulassungsregelung für Ver­
walter und Makler. Spielten Sie wirklich
eine Hauptrolle in diesem Prozess?
Heckeler:
2011 hatten wir das Gutachten
„Möglichkeiten zur rechtlichen Regelung
des Berufes des Immobilienverwalters“
in Auftrag gegeben. Das war der Auftakt
einer klaren Strategie – Einführung von
Mindestanforderungen an die Tätigkeit
des Verwalters. Ein Ergebnis war der
Nachweis, dass Art. 12 des Grundgesetzes
keinHindernis bei der Einführung von ge-
setzlichen Mindestanforderungen an die
Verwalter-Tätigkeit darstellt.
Kaßler:
Lesen Sie die Stellungnahmen
der Verbände dazu. Exemplarisch auch
die Plenarprotokolle der öffentlichen An-
hörung und der letzten Lesung bis zur
Verabschiedung des Gesetzes.
Es ist nicht alles erreicht von dem, was
Sie wollten. Wie geht es weiter beim
Sachkundenachweis für Verwalter?
Kaßler:
Wer das Gesetz anprangert, weiß
nicht, wie schwer der Prozess bis zurVerab-
schiedungwar. Bis zuletzt bestand keine Ei-
nigkeit bei der Umsetzung des Koalitions-
vertrages, aber uns ist es gelungen, hinter
verschlossenen Türen an einem Kompro-
miss zu feilen. Gesetze kann man novellie-
ren. Auf der Strecke gebliebene Gesetzes-
vorhaben nicht, diese kommen so schnell
auchnicht wieder. Der Sachkundenachweis
wird kommen. Da bin ich mir sicher.
Es gibt viele, die skeptisch sind auf­
grund des Erreichten.
Kaßler:
Der Einschluss des Mietverwal-
ters und des Objektbetreuers in letzter
Sekunde in das Gesetz zeigen, dass man
sich freuen kann. Beide waren zunächst
nicht im Gesetzentwurf enthalten.
Heckeler:
Wir sind tatsächlich zunächst
einmal zufrieden damit. Das Gesetz ist da,
und jetzt kann es novelliert werden. Wäre
es nicht da, könnte auch nichts novelliert
„Datenmanagement bekommt
eine neue Dimension“
Anlässlich des Deutschen
Verwaltertags ein Gespräch
mit
Wolfgang D. Heckeler,
Steffen Haase
und
Martin
Kaßler
über Zukunftstrends
im Verwalterberuf.
„Gesetze kann man
novellieren. Auf der Stre-
cke gebliebene Vorhaben
nicht, diese kommen so
schnell auch nicht wie-
der. Der Sachkundenach-
weis wird kommen.“
Martin Kaßler,
Geschäftsführer des DDIV
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