Immobilienwirtschaft 10/2016 - page 76

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VERMARKTUNG & MANAGEMENT
I
BETREIBERVERANTWORTUNG
samtverantwortliche, also im Unterneh-
men der Vorstand oder Geschäftsführer
und in einer Kommune der Bürgermeister.
Natürlich lässt sich die Verantwor-
tung delegieren, aber bevor das geschehen
kann, muss erst einmal klar sein, was zu
delegieren ist. Also für was im Einzelnen
Verantwortung besteht. Dabei ist nicht je-
des Gesetz überall in gleichem Maße haf-
tungsrelevant. „Das ist ein großes Thema
und es gibt keine generelle Lösung“, sagt
Uwe Pochadt von Taris FM. „Wichtig ist,
den Betreiber zu qualifizieren und in ein-
fachster Weise die richtigen Lösungen an-
zubieten“, so der FM-Dienstleister. Deren
erster Baustein ist, alle relevanten Gesetze
zu identifizieren.
GESETZE ÜBER GESETZE
„Immer verpflich-
tend sind Gesetze des Bundes und der
Länder sowie verbindliche Regelungen
B
etreiberverantwortung. Das Wort ist
ein Monstrum, und seine Anforde-
rungen sind es im Grunde genom-
men auch: Hundertschaften vonGesetzen,
Richtlinien, Normen und sonstigen Regel-
werken gilt es zu beachten, will man sei-
ne vorgeschriebene Pflicht wahrnehmen,
der trotzdem kaum jemand nachkommt.
Denn die Verantwortlichen wissen oft gar
nicht einmal, dass sie verantwortlich sind.
Und wissen sie es doch, ist die Delegation
der Betreiberverantwortung meist unzu-
reichend oder sogar juristisch ungültig.
HAFTUNG
Wer aber haftet für den Fall,
dass in einem Gebäude, auf einem Gelän-
de mit Publikumsverkehr oder in einem
Unternehmen ein Unfall auf mangelhafte
Wahrnehmung der Betreiberverantwor-
tung zurückzuführen ist? Der Gesetzgeber
ist hier ganz deutlich: Es haftet der Ge-
Lästige Notwendigkeit
Wenn in einem Gebäude
ein Unfall auf mangelhafte
Wahrnehmung der Betreiber-
verantwortung zurückzufüh-
ren ist, haftet der Gesamt-
verantwortliche. Betreiber-
verantwortung ist deshalb
kein punktueller Aktionismus,
sondern eine strategische
Aufgabe.
Foto: Stone36/shutterstock.com
LINK-TIPP
ZUM THEMA
Eine mögliche Anlaufstelle zum Thema Be-
treiberverantwortung ist auch die Website
rauf sind grundlegende
Informationen zum Thema zusammen-
gestellt, dazu gibt es Links zu rechtlichen
Informationssystemen mit Kurzcharakte-
ristik der jeweiligen Stärken und einige
Experten-Interviews.
Nimmt sich die Geschäftsführung
der Betreiberverantwortung an,
lichtet sich der Vorschriftennebel
meist schnell.
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