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0.2016
Von den neuen Zulassungsregeln nicht be-
troffen ist zudemdie nicht gewerbsmäßige
Verwaltung von Wohneigentum, etwa
dann, wenn sie durch einen Miteigentü-
mer oder einen seiner Verwandten oder
Bekannten erfolgt. Auch Hausverwalter,
also gewerbsmäßige Verwalter fremder
Mietwohnungen, werden nicht von dem
Gesetz erfasst, müssen also auch in Zu-
kunft weder Sachkunde noch Haftpflicht-
versicherung vorweisen.
SUMMARY
»
Nicht nur Makler, sondern auch WEG-Verwalter brauchen künftig eine
Gewerbeerlaubnis
.
»
Um diese zu erhalten, müssen
sie in einer Prüfung voraussichtlich bei den Industrie- und Handelskammern ihre
Sachkunde nachweisen
.
»
Die Inhalte und das Verfahren der
Prüfung werden noch vom Bundesministerium für Wirtschaft in der
Makler- und Bauträgerverordnung
geregelt.
»
WEG-Verwalter müssen
zusätzlich eine
Berufshaftpflichtversicherung
vorweisen können – für Makler gilt dies nicht.
«
Sun Jensch, Bundesgeschäftsführerin des IVD
Der Sachkundenachweis ist ein Gewinn für alle Seiten: für
die Verbraucher und für die Immobilienbranche als Ganzes.
Die Verbraucher schützt er von vornherein vor unseriösen
Angeboten, der Branche verhilft er zu mehr Qualität und
dadurch zu größerem Ansehen und Vertrauen. Seit mehr als
neun Jahrzehnten fordern Immobilienverbände den Sach-
kundenachweis bereits – dass er nach so langer Zeit nun
Realität wird, ist ein Meilenstein für die Branche. Beharrlich-
keit kann sich auszahlen, wenn sie einer sinnvollen Sache
verpflichtet ist.
Der Gesetzentwurf ist also ein Grund zur Freude – aber
noch nicht zur Euphorie. Er geht nicht weit genug; der
Gesetzgeber muss für die Gewerbezulassung noch höhere
Standards setzen. Der derzeitige Plan sieht vor, dass die
Sachkundeprüfung auf Grundlage eines 120-Stunden-Lehr-
gangs konzipiert wird. Ein dreiwöchiges Seminar ist dann
ausreichend, um Makler zu werden oder Wohneigentum zu
verwalten. Das ist zwar eine große Verbesserung gegenüber
der aktuellen Situation, in der es praktisch keine Zulassungs-
voraussetzungen gibt; aber immer noch deutlich zu wenig,
um den kaufmännischen sowie technischen Ansprüchen
zu genügen, denen sich Immobiliendienstleister heute zu
stellen haben. Grundlage der Sachkundeprüfung sollte daher
eine immobilienwirtschaftliche Ausbildung sein. Nur wenn
die Zulassung mit dem Niveau eines Immobilienkaufmanns
verknüpft ist, stellt das die Qualität und Professionalität
sicher, die Verbraucher auch voraussetzen dürfen.
Niemand ist ohne Fehler
Selbst Makler mit ausgewiesenen Fachkenntnissen sind
jedoch nicht völlig vor Fehlern gefeit. In so einem Fall darf
der Schaden nicht zu Lasten des Kunden gehen. Deshalb
sollte jeder zugelassene Makler nicht nur seine Sachkunde,
sondern auch eine Berufshaftpflichtversicherung nachwei-
sen müssen. Im aktuellen Gesetzentwurf ist das allerdings
nur für WEG-Verwalter, nicht jedoch für Makler vorgesehen.
Dies ist ein Versäumnis, das der Gesetzgeber unbedingt
nachholen muss.
Jürgen Michael Schick,
IVD-Präsident
KOMMENTAR
Ein Grund zur Freude,
aber nicht zur Euphorie
Um eine Gewerbeerlaubnis zu erhalten, müssen Makler und WEG-
Verwalter zukünftig in einer Prüfung – voraussichtlich bei den Industrie-
und Handelskammern – ihre Sachkunde nachweisen.