Immobilienwirtschaft 12-1/2016 - page 38

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VERMARKTUNG & MANAGEMENT
I
MIETPREISBREMSE
es den Ländern, per Rechtsverordnung in
Gebieten mit „angespannter Wohnungs-
lage“ die Mietpreisbremse einzuführen.
Mieten dürfen dann bei der Wiederver-
mietung nur noch maximal zehn Prozent
über der ortsüblichenVergleichsmiete lie-
gen, ausgenommen sind Neubauten und
umfassend sanierte Wohnungen.
In Hessen sorgt die Tatsache, dass
die Mietpreisbremse in Frankfurt nicht
flächendeckend eingeführt wurde, für
Ärger. Begründet wird die Selektion mit
den Ergebnissen des vom Land beim
Darmstädter Institut für Wohnen und
Umwelt in Auftrag gegebenen Gutach-
tens. Das stellt fest, dass in Frankfurt das
Mietpreiswachstum in den vier Gemein-
deteilen Berkersheim, Eckenheim, Har-
heimundUnterliederbach relativ deutlich
nach unten vom gesamtstädtischenMittel
abweiche und unter dem Schwellenwert
von 2,0 Prozent liege. In diesen Gebieten
liege auch das Mietpreisniveau unter dem
gesamtstädtischen Mittel.
Die Verordnung sei für Frankfurt
„eine böse Überraschung, mit der wir
nicht gerechnet haben, dennwir brauchen
die Mietpreisbremse für unsere ganze
Stadt“, so Frankfurts OB Peter Feldmann.
Während Thüringens Bauministerin
Birgit Keller die Mietpreisbremse zum 1.
Januar 2016 in Erfurt und Jena einführen
will, entbehrt das Instrument für Constan-
ze Victor, Direktorin des vtw Verbandes
Thüringer Wohnungs- und Immobilien-
wirtschaft, jeder Grundlage. Die Mieten
der 198ThüringerMitgliedsunternehmen,
die 50 Prozent aller Mietwohnungen des
Landes stellten, lägen mit 4,71 Euro pro
Quadratmeter insgesamt erheblich unter
dem Bundesniveau.
KEINE EINHEITLICHE WIRKUNG
„Die Ent-
scheidung des Senats, die Mietpreisbrem-
se als erstes Bundesland sofort und im
gesamten Stadtgebiet einzuführen, war
richtig, denn die Angebotsmieten sind
D
ie Wohnungsmieten steigen in den
wirtschaftsstarken Zuzugsräumen
weiter an. Der aktuelle „Wohngeld-
und Mietenbericht“ der Bundesregierung
weist seit 2011 in diesen Hotspots Miet-
steigerungen von jährlich fünf Prozent
aus. ImBundesdurchschnitt wurden 2014
rund 7,10 Euro pro Quadratmeter fällig,
51 Cent mehr als noch im Jahr zuvor. Da-
bei lagen die Preise in den Metropolker-
nen mit 8,79 Euro pro Quadratmeter und
in vielen Hochschulstandorten mit 8,49
Euro pro Quadratmeter am höchsten. Als
Ursachen führt der Bericht vor allem das
zu geringe Neubauvolumen an.
Das Mietrechtsnovellierungsgesetz,
das am 1.6.2015 in Kraft trat, ermöglicht
Praxistest für die Mietpreisbremse
Seit Juni können die Bundes-
länder für Kommunen mit
angespannten Wohnungs-
märkten die Mietpreisbremse
einführen. Die Auswirkungen
sind umstritten. Erste Erfah-
rungen basieren auf Ange-
botsmieten und fallen sehr
unterschiedlich aus. Unter-
dessen rückt die Ermittlung
der ortsüblichen Vergleichs-
miete verstärkt in die Kritik.
»
Stand der Einführung
der Mietpreisbremse
in den einzelnen
Bundesländern
Quelle: Eigene Recherche, Stand 30.11.2015
Einführung in Planung
Einführung wird geprüft
Bereits eingeführt
Baden-
Württemberg
am 1.11.2015
Bayern
am 1.8.2015
Berlin
am 1.6.2015
Branden-
burg
Bremen
am 1.12.2015
Hamburg
am 1.7.2015
Hessen
am 1.12.2015
Mecklenburg-
Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-
Westfalen
am 1.7.2015
Rheinland-
Pfalz
am 7.10.2015
Saarland
Sachsen
Sachsen-
Anhalt
Schleswig-
Holstein
am 1.12.2015
Thüringen
1...,28,29,30,31,32,33,34,35,36,37 39,40,41,42,43,44,45,46,47,48,...76
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