Immobilienwirtschaft 4/2016 - page 14

14 SZENE
Investment & Entwicklung
Grafik: Immobilienwirtschaft; Quelle: Wüest & Partner Deutschland/Ottenströer
Pflegeheime:
250.000 zusätzliche Plätze bis 2030 benötigt
Bis zum Jahr 2030 werden in Deutschland rund 3,6 Millionen Menschen pflegebedürftig sein.
Davon benötigen etwa 1,2 Millionen stationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung. Aktuell gibt
es in Deutschland rund 900.000 Plätze, das würde einen zusätzlichen Bedarf von etwa 2.550
weiteren Pflegeheimen mit je 100 Betten bedeuten. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Studie
von Wüest & Partner Deutschland und Ottenströer.
Zusätzlich benötigte
Pflegeplätze im Jahr 2030
Viele Kommunen müssen ihren Be-
stand erheblich aufstocken, um die
zu erwartende Nachfrage bis zum
Jahr 2030 decken zu können.
1.700
BREMEN,
DRESDEN, LEIPZIG
*
2.000
MÜNCHEN,
KÖLN
*
4.100
HAMBURG
11.800
BERLIN
*je Stadt benötigte Plätze
ca. 500 Pflegeplätze
BUNDESKABINETT
Besteuerung von Investmentfonds wird vereinfacht
Die Besteuerung von Investmentfonds wird neu
geregelt. Der Entwurf für das Reformgesetz wurde
am 24. Februar vom Bundeskabinett beschlossen.
Ziel der Neuregelung ist es, die Besteuerung zu
vereinfachen. Unter anderem soll etwa bei Publi-
kums-Immobilienfonds eine Körperschaftsteuer
von 15 Prozent auf Mieten und Pachten fällig
werden. Andere Ertragsarten wie Zinsen bleiben
steuerfrei. Die Regelungen sollen Anfang 2018
in Kraft treten. Um eine Doppelbesteuerung auf
Anleger- und Fondsebene zu vermeiden, werden
Ausschüttungen an Anleger aus Immobilienfonds
teils freigestellt. Für Spezialfonds sollen die bishe-
rigen Regelnweitgehend unverändert bleiben. Für
Investmentanteile, die vor 2009 angeschafft wur-
den, gilt bei Veräußerungsgewinnen Steuerfrei-
heit. Dieser Bestandsschutz soll zeitlich gekappt
werden: Es sollen nur noch Wertveränderungen
steuerfrei bleiben, die vor dem 1. Januar 2018 an-
fielen. Danach entstehende Wertzuwächse oder
-verluste werden steuerpflichtig, wenn Veräuße-
rungsgewinne einen Freibetrag von 100.000 Euro
übersteigen. So genannte Cum-Cum-Geschäfte
sollen unmöglich werden. Bei diesen Deals wird
die Dividendenbesteuerung umgangen durch
Aktien-Transaktionen um den Stichtag der Aus-
schüttung. Künftig soll die Verrechnung davon
abhängig sein, dass der Steuerpflichtige die Ak-
tie ein Jahr lang besitzt oder sie 45 Tage um den
Dividendenstichtag vorher besessen oder danach
gehalten hat. Das gilt nur für Dividendenerträge
börsennotierter inländischer Aktien von über
20.000 Euro im Jahr. Die Regelung soll rückwir-
kend zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.
15%
KÖRPERSCHAFTSTEUER
sollen bei Publikums-Immo-
bilienfonds auf Mieten und
Pachten fällig werden. An-
dere Ertragsarten wie Zinsen
bleiben steuerfrei. Die neuen
Regelungen sollen zum
1. Januar 2018 in Kraft treten.
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