Immobilienwirtschaft 4/2016 - page 8

8 SZENE
Grafik: Immobilienwirtschaft; Quelle: IW-Köln IW-Dienst vom 10.3.2016
Belegung der
Sozialwohnungen
im Jahr 2013
So viele Sozialwohnungen
waren im Jahr 2013 von Haus-
halten mit einem Einkommen
von ... Prozent des mittleren
Einkommens
*
belegt.
7,7%
über 100%
5,4%
90 bis 100%
9,2%
80 bis 90%
17,4%
70 bis 80%
14,6%
60 bis 70%
Markt & Politik
AUSZEICHNUNG
NRW ist „European Region of the Future“
Beim Ranking „European Cities and Regions of the Future
2016/17“ des „fDi Magazine“, Tochter der britischen „Financial
Times“, belegt NRW im europaweiten Vergleich Platz eins in der
Gesamtwertung aller Regionen – vor der Île-de-France, Südost-
England und Baden-Württemberg. Damit bestätigt NRW seine
Top-Platzierung aus dem vergangenen Ranking von 2014/2015
als Europas attraktivste Wirtschafts- und Investitionsregion.
Für die Studie bewertete eine Jury aus Wirtschaftsexperten und
Redakteuren 481 Standorte in Europa. Zu den Gründen für die
Top-Platzierung Nordrhein-Westfalens zählt unter anderem die
investitionsstarke Industrie. Darüber hinaus punktet NRW mit
seiner dichten Universitäts- und Forschungslandschaft.
Fehlbelegungsquote bei Sozialwohnungen: 54,3%
Wer weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens
*
zur Verfügung hat, gilt als arm oder armutsgefährdet und
kommt somit für eine Sozialwohnung infrage. Im Jahr 2013 entfielen auf diese Einkommensgruppe jedoch nur
45,7 Prozent aller Sozialwohnungen in Deutschland – der Rest war an Haushalte vermietet, die mehr verdienten.
*Mittleres Einkommen: Median; Ursprungsdaten: SOEP
45,7%
unter 60%
MIETPREISBREMSE
In Thüringen beschlossen
Das Thüringer Kabinett hat am 02.03.2016 die Einfüh-
rung der Mietpreisbremse für die Städte Erfurt und Jena
beschlossen. Diese begrenzt den Anstieg der Mieten bei
der Wiedervermietung von Wohnungen künftig auf ein
Niveau von maximal zehn Prozent oberhalb der ortsüb-
lichen Vergleichsmiete. Die Stadt Weimar, die ebenfalls
die Einführung der Mietpreisbremse beantragt hatte,
ist zunächst nicht erfasst. Der Landesregierung zufolge
konnte dort kein angespannter Wohnungsmarkt festge-
stellt werden. Geprüft wird, ob die Kappungsgrenze für
Mieterhöhungen in laufenden Mietverhältnissen auf 15
Prozent abgesenkt wird.
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