47
2|2019
Energieversorgung, durch ein Mobilitätskonzept,
durchmehr Gemeinschaftsflächen und angepasste
Wohnungsgrößen) und Gemeinsinn imSinne einer
ausgeprägten Nachbarschaftlichkeit.
Der Anstoß für die Initiatoren besteht darin, selbst
Verantwortung zu übernehmen. Sei es, umAbhilfe
bei derWohnungsknappheit zu schaffen, sei es, um
zur Belebung des Ortskerns beizutragen oder sei
es, um im Rahmen von generationenübergreifen-
demWohnen selbst Vorsorge zu treffen. Rechtliche
undwirtschaftliche Fragestellungen spielen dabei
oftmals eine untergeordnete Rolle.
Aufgrund des guten öffentlichen Images der
Rechtsform der Genossenschaft besteht häufig
eine latente Präferenz der Initiatoren für diese.
Teilweise sind auch Auflagen bei ausgeschriebe-
nen kommunalen Grundstücken ausschlaggebend.
In beiden Fällen sind bei den Initiatoren die Kennt-
nisse der gesetzlichen Anforderungen an diese
Rechtsform oft noch recht gering ausgeprägt.
Die rechtsformspezifischen Charakteristika, wie
insbesondere die personalistische Ausrichtung,
die grundsätzliche Stimmgewichtsgleichheit und
die Möglichkeit zur Haftungsbeschränkung, har-
monieren jedoch i. d. R. gut mit den Werten der
Gründungsinitiativen.
Gründungsberatung
Die Gründungsberatung hat daher zunächst vor
allemAufklärungscharakter über die Anforderun-
gen, die an eine Genossenschaft gestellt werden.
So ist z. B. die Einnahmenüberschussrechnung
eines Selbstständigen eben nicht mit den Anfor-
derungen an eine den Grundsätzen ordnungsmä-
ßiger Buchführung (GoB) für Genossenschaften
entsprechende Buchführung zu vergleichen. Auch
mit Satzungsfragen wie Kündigungsfristen und
Auseinandersetzungsguthaben betreten die Initi-
atoren i. d. R. juristisches Neuland. Die Gründungs-
beratung startet daher stets als persönliches Ge-
spräch. Eingeladen sind diemaßgeblichen Akteure
der Gründungsinitiative, die zusammen mit dem
Gründungsteam des VdW Bayern – bestehend aus
Vertretern der Bereiche Recht, Mitgliederwesen
undWirtschaftsprüfung – die Vorstellungen, Ideen
und Ziele besprechen. Danebenwerden rechtliche
undwirtschaftliche Sachverhalte thematisiert, um
insbesondere frühzeitig auf die Anforderungen,
die die Rechtsform der Genossenschaft mit sich
bringt, hinzuweisen.
Nach diesemErstgespräch besteht für beide Seiten
die Möglichkeit, den weiteren Prozess zur Grün-
dung zu überdenken. Kommt es zur weiteren Zu-
sammenarbeit, werden insbesondere Satzung
27 Wohnungen für rund 100 Bewohner, großzügige
Gemeinschaftseinrichtungen und 320m
2
schall-
geschützte Gewerbeflächen sind beim Projekt „San
Riemo“ der Kooperative Großstadt eG geplant
Quelle: Arge Summacumfemmer Büro Greb