40
          
        
        
          
            12|2017
          
        
        
          
            ENERGIE UND TECHNIK
          
        
        
          Herausgegeben vom VNW Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.
        
        
          
            Betriebskosten
          
        
        
          aktuell
        
        
          Dezember 2017
        
        
          
            Wohnungswasserzähler
          
        
        
          
            Wechsel-Wut stoppen!
          
        
        
          Ist es deutscher Perfektionismus oder effektive Lobbyarbeit? Tatsache
        
        
          ist, dass in Deutschland jedes Jahr Millionen fast fabrikneue Wasserzähler
        
        
          auf dem Müll landen, weil ihre Eichfristen abgelaufen sind. Fünf Jahre für
        
        
          Warmwasser- und sechs Jahre für Kaltwasserzähler. Im internationalen
        
        
          Vergleich ist Deutschland damit Spitzenreiter. In den USA und Kanada be-
        
        
          trägt die Eichfrist 17, in Frankreich 18 und in Spanien sogar 23 Jahre. Kla-
        
        
          gen darüber, dass die Zähler bei so langen Eichfristen in diesen Ländern zu
        
        
          ungenauen und verbraucherbenachteiligenden Ergebnissen führten, sind
        
        
          nicht bekannt. Eine gemeinsam von den Spitzenverbänden der Immobili-
        
        
          enwirtschaft und dem Deutschen Mieterbund in Auftrag gegebene Studie
        
        
          des Hamburg Instituts kommt vor diesem Hintergrund zu dem Ergebnis,
        
        
          dass die Eichfristen für Kalt- und Warmwasserzähler vereinheitlicht und
        
        
          auf 15 Jahre (Flügelradzähler) bzw. 20 Jahre (Ultraschallzähler) ohne
        
        
          Nachteile für die Verbraucher verlängert werden könnten. Die deut-
        
        
          schen Haushalte könnten dadurch um jährlich über 500 Mio. € entlastet
        
        
          werden. Michael Beckereit, Chef der Hamburger Wasserwerke, die jedes
        
        
          Jahr rund 200.000 Wasserzähler auswechseln müssen, fordert z.B. ein
        
        
          Ende der Wasserzähler-Wechselwut: „In keinem anderen europäischen
        
        
          Land müssen Wasserzähler nach so kurzer Zeit ausgetauscht werden wie
        
        
          in Deutschland. Unsere Erfahrungen zeigen, dass die ausgetauschten
        
        
          Zähler i.d.R. einwandfrei funktionieren und noch viele Jahre zuverlässig
        
        
          ihren Dienst tun könnten. Wir schließen uns deshalb der Forderung an, die
        
        
          Eichfristen spürbar zu verlängern.“
        
        
          Die Verlängerung von Eichfristen für Wasserzähler birgt großes Einsparpotenzial
        
        
          Weitere Informationen:
        
        
        
          Neubau und Sanierung
        
        
          Energie und Technik
        
        
          Rechtssprechung
        
        
          Haufe Gruppe
        
        
          Markt undManagement
        
        
          und Stadtentwicklung
        
        
          
            Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG)
          
        
        
          
            Änderungen in Kraft getreten
          
        
        
          Am 22. Juli 2017 ist das vom Bundestag verabschiedete Erste Gesetz
        
        
          zur Änderung des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes in Kraft getreten.
        
        
          Mit diesem Gesetz soll vor allem der Wettbewerb des Schornsteinfe-
        
        
          gerhandwerks mit anderen Gewerken verstärkt und die Anforderungen
        
        
          an die Neutralität der bevollmächtigten Schornsteinfeger verschärft
        
        
          werden. Wichtigste Neuregelung bzw. Klarstellung mit Betriebskosten-
        
        
          relevanz ist, dass die Feuerstättenschau frühestens nach drei Jahren
        
        
          und nicht wie bisher im dritten Jahr nach der jeweils vorhergegangenen
        
        
          Feuerstättenschau durchgeführt werden darf. Sie soll künftig spätestens
        
        
          fünf Jahre nach der letzten Feuerstättenschau durchgeführt werden
        
        
          (§ 14 Abs. 1 SchfHwG). Gesetzlich klargestellt wurde auch, dass die zu-
        
        
          ständige Behörde direkt gegenüber dem Mieter eine Duldungsverfügung
        
        
          erlassen und die Feuerstättenschau gegen dessen Willen durchsetzen
        
        
          kann.
        
        
          Das neue Gesetz soll den Wettbewerb zwischen den Gewerken stärken