DIE WOHNUNGSWIRTSCHAFT 12/2017 - page 42

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12|2017
ENERGIE UND TECHNIK
Herausgegeben vom VNW Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.
Betriebskosten
aktuell
Dezember 2017
Wohnungswasserzähler
Wechsel-Wut stoppen!
Ist es deutscher Perfektionismus oder effektive Lobbyarbeit? Tatsache
ist, dass in Deutschland jedes Jahr Millionen fast fabrikneue Wasserzähler
auf dem Müll landen, weil ihre Eichfristen abgelaufen sind. Fünf Jahre für
Warmwasser- und sechs Jahre für Kaltwasserzähler. Im internationalen
Vergleich ist Deutschland damit Spitzenreiter. In den USA und Kanada be-
trägt die Eichfrist 17, in Frankreich 18 und in Spanien sogar 23 Jahre. Kla-
gen darüber, dass die Zähler bei so langen Eichfristen in diesen Ländern zu
ungenauen und verbraucherbenachteiligenden Ergebnissen führten, sind
nicht bekannt. Eine gemeinsam von den Spitzenverbänden der Immobili-
enwirtschaft und dem Deutschen Mieterbund in Auftrag gegebene Studie
des Hamburg Instituts kommt vor diesem Hintergrund zu dem Ergebnis,
dass die Eichfristen für Kalt- und Warmwasserzähler vereinheitlicht und
auf 15 Jahre (Flügelradzähler) bzw. 20 Jahre (Ultraschallzähler) ohne
Nachteile für die Verbraucher verlängert werden könnten. Die deut-
schen Haushalte könnten dadurch um jährlich über 500 Mio. € entlastet
werden. Michael Beckereit, Chef der Hamburger Wasserwerke, die jedes
Jahr rund 200.000 Wasserzähler auswechseln müssen, fordert z.B. ein
Ende der Wasserzähler-Wechselwut: „In keinem anderen europäischen
Land müssen Wasserzähler nach so kurzer Zeit ausgetauscht werden wie
in Deutschland. Unsere Erfahrungen zeigen, dass die ausgetauschten
Zähler i.d.R. einwandfrei funktionieren und noch viele Jahre zuverlässig
ihren Dienst tun könnten. Wir schließen uns deshalb der Forderung an, die
Eichfristen spürbar zu verlängern.“
Die Verlängerung von Eichfristen für Wasserzähler birgt großes Einsparpotenzial
Weitere Informationen:
Neubau und Sanierung
Energie und Technik
Rechtssprechung
Haufe Gruppe
Markt undManagement
und Stadtentwicklung
Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG)
Änderungen in Kraft getreten
Am 22. Juli 2017 ist das vom Bundestag verabschiedete Erste Gesetz
zur Änderung des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes in Kraft getreten.
Mit diesem Gesetz soll vor allem der Wettbewerb des Schornsteinfe-
gerhandwerks mit anderen Gewerken verstärkt und die Anforderungen
an die Neutralität der bevollmächtigten Schornsteinfeger verschärft
werden. Wichtigste Neuregelung bzw. Klarstellung mit Betriebskosten-
relevanz ist, dass die Feuerstättenschau frühestens nach drei Jahren
und nicht wie bisher im dritten Jahr nach der jeweils vorhergegangenen
Feuerstättenschau durchgeführt werden darf. Sie soll künftig spätestens
fünf Jahre nach der letzten Feuerstättenschau durchgeführt werden
(§ 14 Abs. 1 SchfHwG). Gesetzlich klargestellt wurde auch, dass die zu-
ständige Behörde direkt gegenüber dem Mieter eine Duldungsverfügung
erlassen und die Feuerstättenschau gegen dessen Willen durchsetzen
kann.
Das neue Gesetz soll den Wettbewerb zwischen den Gewerken stärken
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