MARKT UND MANAGEMENT
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5|2017
Bilanz- und Steuerwissen –
Aktuelles aus den Prüfungsorganisationen des GdW
Neue Informationspflichten bei alternativer Streitbeilegung
Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz trat zum 1. April 2016 in Kraft. Dieses Gesetz verlangt
ab Februar 2017 bestimmte Informationspflichten auf den Internetseiten von Wohnungsunternehmen.
Der Artikel beschreibt, welche Unternehmen betroffen sein können und worauf sie achten müssen.
Im Zusammenhang mit dem Verbraucherstreit-
beilegungsgesetz (VSBG) sind ab dem 1. Februar
2017 neue Informationspflichten zu beachten.
Wohnungsunternehmen, die Webseiten betrei-
ben oder Allgemeine Geschäftsbedingungen – wie
z. B. die GdW-Mustermietverträge oder andere
vorformulierte Verträge – verwenden, müssen
angeben, ob Bereitschaft zur Teilnahme an ei-
nem Streitbeilegungsverfahren vor einer Ver-
braucherschlichtungsstelle besteht oder nicht.
Sofern Bereitschaft besteht, ist die Verbraucher-
schlichtungsstelle zu nennen. Vergleichbares
gilt, wenn entstandene Streitigkeiten aus einem
Verbrauchervertrag nicht unternehmensintern
beigelegt werden können.
Die gesetzliche Regelung
Unternehmer, die zur Teilnahme an einem Ver-
braucherschlichtungsverfahren (z. B. aufgrund
einer Abrede, eines Gesetzes oder einer Ver-
bandssatzung) verpflichtet sind, müssen auf ihrer
Webseite und in ihren Allgemeinen Geschäftsbe-
dingungen hierauf hinweisen und die zuständige
Stelle angeben (vgl. § 36 Abs. 1 Nr. 2 VSBG). Der
Hinweis soll leicht zugänglich, klar und verständ-
lich erfolgen. Für Vermieter und Wohnungsun-
ternehmen gibt es eine solche gesetzliche oder
– jedenfalls für Mitglieder des GdW – satzungs-
rechtliche Verpflichtung nicht. Fehlt eine solche
Pflicht, müssen alle Unternehmen, die mehr als
zehnMitarbeiter beschäftigen, auf ihrer Webseite
und in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen
erklären, ob sie zu einem Verbraucherschlich-
tungsverfahren bereit sind oder nicht. Anzuge-
ben ist also auch die fehlende Bereitschaft (§
Carsten Herlitz
Justiziar
GdW Bundesverband deutscher
Wohnungs- und Immobilienunter-
nehmen e. V.
Berlin
Quelle: WoGi/fotolia.com